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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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940
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Juni 1635.

des Herzogs von Rohan verbreitete Erklärui?gsschrift andeutet, es sei des Königs Absicht, im Neltlin kc""andere Religion als die katholische zn dulden, oder wie das in Frankreich selbst gedruckte Exemplar ct>^glimpflicher sich ausdrückt, er werde nichts gestatten, was der katholischen Religion zum Nachtheil gereichferner, daß man für die Ansprachen immer noch nicht befriedigt sei, daß die begehrte Anzahl Volks dennicht entspreche, und endlich, daß der im Reiche kriegende Theil dadurch leicht beleidigt werden könnte.zieht jedoch in Betracht, daß es sich bei dem dermaligen Streit der beiden Könige des Veltlins halberum die Religion, sondern um den Paß handle, daß es für das gemeine Wesen besser sei, wenn dcrst^in französische als in spanische Gewalt komme, und erwünschter, wenn das Neltlin wieder an diegelange, denen der vorige Posseß von Frankreich versprochen worden sei, als daß es in der Jnrisdicw"'der Rebellen verbleibe. Wieder in den Posseß gelangt, könnten sich die Bündner nach und nach die ^

führnng der evangelischen Religion angelegen sein lassen, was der König seiner Reputation und ^halber öffentlich nicht wohl versprechen könne. Weil es sich sodann nicht allein um das Veltlin, sondeM ^gleich um die Conservation der Bünde, als eines namhaften Gliedes der Eidgenossenschaft, handelt, der W .aber, zu welchem man in eigenen Kosten verpflichtet wäre, in den Kosten des Königs geschehen soll, stman, daß der Nvlksanfbrnch nicht verweigert werden könne, zumal andere Orte, die mit den Hl ^ ^in keinem Bündniß stehen, bereits eingewilligt haben. Weil die Gefahr den Bündnern so nahewerden Zürich und Bern sofort hievon benachrichtigt. Basel und Schaffhansen können wegen eigenerund geringer Zahl ihrer Mannschaft nicht einwilligen, lassen sich aber die Erklärung der übrigen ^te ^ .zuwider sein. Zugleich wird für nothwcndig erachtet, dem Ambassador bei erster Gelegenheit die angcsüstBedenken ernstlich zu Gemüth zu führen und besonders der künftigen Bezahlungen halber sich dahinsprechen, daß man, falls dieselben nicht fließen sollten, verursacht würde, aus dem Feld zn ziehen- ^allen Dingen soll man darnach trachten, daß die Bündner und das Veltlin wieder in den Stand, insie 1617 gewesen seien, kraft des Tractats von Madrid gebracht werden. Zu diesem Zwecke könnte nin" ^Obersten und Hanptlente, die nach Solothurn zur Kapitulation reiten werden, instruieren. I». ^und Ausschüsse der Ritterschaft in Schwaben, im Hegau, Allgau und am Bodensee hatten den stcbc" ^lischen Orten geschrieben, sie möchten dafür sorgen, daß die Capitalvcrschreibnngen und Gegenständ,der Ritterschaft während der Belagerung von Constanz geraubt und in der sieben katholischen Ortebesonders in den Thnrgan verführt worden seien, ohne Entgelt restituier werden, widrigenfalls man st^gelegentlich bei denjenigen suchen wolle, welche durch Eröffnung des Passes zn Stein so großenverursacht Hütten. Lucern hat dieses Schreiben (dat. den 10. Mai) Zürich mitgetheilt und für billig dNs-daß dem Anstichen entsprochen werde. Ein ähnliches Schreiben war schon früher an die rvanll^st'Orte gerichtet worden. Obgleich man es für passend erachtet hätte, daß die Beantwortung von sa»'"^Orten ausgegangen wäre, so wird doch für besser befunden, daß Zürich in der evangelischennach Lncern und an die Ritterschaft schreibe, man wolle für die Restitution der verlorenen Sachen »n'llSorge tragen und um dasjenige, was bei dem Einen und Andern verzeigt werden möchte, dastreten lassen. Dabei soll des Thurgaus nicht gedacht werden, weil man nächstens zu Baden ,

bekommen wird. In Zukunft dürfte man sich wohl bedenken, fremde Güter in die Eidgenossenschaft f'zn lassei?, v. Auf die gleichlautenden Schreiben des Kaisers und der Erzherzogin ClaudiaInnsbruck dei? 3. Mai) an die XlII Orte, worin Beschwerde geführt wird, daß entgegen der Erbc^ ^dem französische!? Kriegsvolke der Paß gestattet und sonst Vorschub geleistet worden sei, soll A'"