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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Nim 1635.

kann. Damit man sich der Defension halber künftig desto besser zu verhalten wisse, wird man suchen "guten Grundriß von der Stadt Mülhausen zur Hand zu bringen. Was Zürich wegen Mülhausen eck>^hat, und was darauf geantwortet worden, daß nämlich niemand gesonnen sei, Mülhausen in seiner Rost"Stich zu lassen, sondern das Bündniß so viel nur immer möglich zu halten, werden die Gesandten zu refc"^wissen. Damit die Stadt Mülhausen zu ihrer bessern Eonservation Geldmittel erhalte, wird ma» 'erster Gelegenheit den französischen Ambassador deßwegen angelegentlich ersuchen, auch wenn sie es begch»sollte, durch Fürschreiben an den Herzog von Nvhan um Bezahlung der ihm vorgesteckten Früchte beh»»^'sein. « . An die vorderöstcrreichische Negierung wird eine Antwort entworfen auf das Schreiben, in ^chem sie auf das Begehreu des Passes eine abschlägige mit Verweisen verbundene Antwort gegeben(ä. .1. 25. April). Sobald dasselbe ratificiert und der Zusatz in Mülhausen formiert sein wird, st"'Ausfertigung von Zürich aus geschehen. «I. Die Gesandten werden auch berichten, was Oberst von ^über seine Verrichtung bei dem französischen Ambassador Meliand und besonders des bekannten Destnsi^Werkes wegen relatiert hat. Darüber und wie man sich sonst im Nothfall gegen einander verhalten ^wird man sich bei künftiger Zusammenkunft erklären. In Beziehung auf die Gclddistributiongut erachtet, den Ambassador anzugehen, dieselbe zu beschleunigen, und sich insgesammt mit einernicht zufrieden zu geben, sondern ihm die Verweigerung rnnd anzuzeigen. «. In Betreff der Con»»^und der Beschwerden der nach Frankreich handelnden eidgenössischen Kaufleute und der darüberResolution erachtet man für zweckmäßig, daß die Kaufleutc neben ihren: ordentlichen Agenten, demVomier, noch einen andern aus einer der vier Städte mit den erforderlichen Jnterccssionalien' an d» ,treffenden Orte nach Hof schicken sollten, um die Exemtion desto eher auszuwirken, t. Wegen derringschcn Angelegenheit und des vor einem Monat von Zürich und Bern an die vier Orte rrlastSchreibens soll einstweilen keine Antwort solliciticrt, sondern noch eine Zeitlang zugewartet werden ^wird auch die Ansicht geltend gemacht, daß mau durch die Sönderung oder Verweigerung des Beisitz^ ^ »sden vierortischeu Kriegsräthcn nichts gewinnen, sondern nur noch mehr Anlaß zu Verdruß und ^geben würde. Damit es aber nich-t das Ansehen habe, als wollten Zürich und Bern den empl»^,^.,>Schimpf stillschweigend hinnehmen, und weil man nicht wissen kann, was für eine AntwortSchreiben kommen wird, sollen die beiden Städte sich zusämmenthun und einenreifen Nathschlag l» ^ivas zur Rettung ihrer Reputation und zur Nedintcgratiou des Kcsselring vorzunehmen sei. EinGesandten ist der Ansicht, daß ein Gcgenurtheil gegen die Kriegsräthe sollte verfaßt und sie als 8^,.,.^Zerstörer ausgerufen und von beider Städte Jurisdiction und deren deutschen gemeinen Vogteie»Kesselriug hingegen in Ehr und Gewehr wieder gestellt und ihm seine Kosten an der Kricg-^Leib, Hab und Gütern 'vorbehalten werden sollten. Daneben sei es dein Ambassador und den »"^ischen Orten unbenommen, in der Sache Unterhandlungen anzuknüpfen. Doch finden andere ^s»»^solches Gegenurtheil bedenklich, da es Repressalien hervorrufen würde und niemand mehr sicher reist» ^Die dermaligen Verhältnisse erforderten eher gelinde Mittel und fernere Jnterposition. Bei nächster Z»^^z-kunft sollen die Orte darüber eine endliche Erklärung abgeben. A. Was des neuen französisch^ ^Handels wegen von dem Ambassador für Bescheid erfolgt ist, und daß der Trcsorier um Beförder»^^Sache bereits nach Hof abgereist sei, werden die Gesandten zu berichten wissen. Ii. Obigen Punkte'»,mit Frankreich tractiert werden, soll das Anliegen der Stadt Genf ihrer Kirchcngüter halberMaßen einverleibt werden, i. Von Zürich soll an den König von Frankreich über diese und d»'b