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in diesem Falle werde man beförderlichst einen Tag zn frenndlicher Entscheidung ansetzen. Die'^vrdnetcn der Gemeinde, ohne Vollmacht dafür, nehmen den Vorschlag in den Abschied,z, Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhciten:
Bellen; :c. v-<l. Art. 782-78S.
Coufcrenz der IV evaugclischetl Städte.
Aavau. 1«33, 14. und 13. Mai (4. u. 5. a. K.).
Ttaatöiirchiv Zürich, ttost. XII. 1^6. t'ol.297.
^ Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Seckeliueister; Hans Ludwig Schneeberger, Landvogt in denAemtern, des Raths. Bern. Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen und Nuchenstein;^ M Ludwig Bläh von Ntiod, Zeugherr, beide des Raths. Basel. Hans Rudolf Weitstem, Zeugherr' Raths. Schaffhauseu. Haus Georg Ott, des Raths.
. Zürich theilt mit, worüber sein nach Mülhausen verordneter Hauptmann von Basel aus Rathsh>i> nämlich Bedenken, die bei ihm befindliche Mannschaft n 1a lils hinunter nach Mül-
^^u lassen, ivünsche auch zu wissen, wie er sich mit den Officieren und sonst zu verhalten habe,wauerung der Sache wird für gut befunden, daß die noch zu Basel liegenden 75 Mann weder sam-truppweise nach Mülhausen geführt, sondern abgedankt werden sollen, mit dem Verdeuten,^ ^'ugeu, welche Lust hätten, in Mülhausen Dienst zu nehmen, sich gelegentlich dahin begeben können.Acc>, - "vthwendig erachtet, daß die zwei zu Basel befindlichen Hauptleute von Zürich und
^ . lammt ihren Amtleuten, nämlich ein jeder mit einem Wachtmeister, drei Nvttmeistern nud einem^ alsbald mit sicherer Gelegenheit nud gewissen Guidcn nach Mülhausen verfügen und einlcr Manu in beider Städte Kosten und mit früher verglichener Besoldung (8 fl.) werben und wegenRcu ^ Mann mit Mülhausen reden sollen, daß es selbige auf seine Kosten werbe und besolde. Dabei^ ^ Hauptleute den Mülhausen! zu Gemüth führen, was die vier Städte bisher für sie gethan, in
führen und welcher bedrängten Lage auch sie gegenwärtig sich befinden. Darüber wird nebstdm beiden Hauptleutcn als auch Mülhausen selbst von Aarau ans geschrieben. Weillic allerlei Volk sich dahin begeben werde — die Mülhauser würden aber wohl wissen, wem
»Iis ^ ^ brauen könnten oder nicht — so erachtet man für nothwendig, den beiden Hauptleuten von Zürichso ^ Instruction zuzuschicken und ihnen hinreichenden Befehl und Gewalt über ihre Soldaten zu geben,^ lie diejenigen, welche sich ungebührlich aufführen, abstrafen und allenfalls auch ein Malefizgericht
übe,,, ^ ^nuen. Deßgleichen sollen die Hauptleute von Basel aus unter die Ordonnanz, welche diese StadtZusatz aufgestellt, auch beförderlich gestellt werden. Es wird auch die Frage erhoben,^ Mülhauser, falls die Erhaltung oben genannter 50 Alaun von ihnen nicht erhältlich wäre,des ? .^unuiites Zusprechen" oder durch die zwei Hauptleute dahin bewogen werden sollten, den SoldatenWein und Brot zu einem leidlichen Preise zu liefern, damit sich diese desto besser erhaltenlio,/"' Ja Betreff der künftigen Beschirmung, Ordnung der Haushaltung, Befestigung und Dcfen-eom.^^dt Mülhausen soll beförderlich ein Beschluß gefaßt und sollen die Ansichten darüber auf nächster"'5 Zusammengetragen werden, damit mau sich erklären und den Mülhausen! das Nöthige mitthcilen