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handle sich hier nicht um eine Wiedereinsetzung in den Besitz, sondern um die Cassation eines Urt>'^'spruchcs der gegen die bestehenden Tratate gefällt worden sei, und darüber entscheide der König. Schliß',versichert der König die protestantischen Orte und deren Verbündete seines Wohlwollens. ClMü^>12. März 1635. (Beilage zumAbschied vom 8.September (a.K.) 1634 im Vaslercxcmplar.) Im Staat-'archiv Zürich liegt eine andere in Beziehung auf das Hcimfallsrccht den 23.März 1635 gegebene Ant»""'Die Gesandten beklagen sich, daß den in Frankreich gestorbenen Eidgenossen gegen die von früher» Köwiö'gewährte Exemtion dem Hcimfallsrccht (droit d'-rnlmino) unterworfen werden. Der König antwortet, ^werde darin nach dem Wohlwollen handeln, das er für die Eidgenossenschaft hege, und wenn man st^''Folge des Todesfalles eines Angehörigen an ihn wenden werde, so günstig als möglich dafürdaß die Kinder oder die gesetzmäßigen Erben des Verstorbenen in die Erbschaft eintreten können.die Eidgenossen anbetrifft, welche in seinem Solde stehen, und die Kauflcutc, welche währendMesse (toiro kranolio) sterben, so bleibe es bei den ihnen durch die Ordonnanzen gewährten Privileiw
734.
Konferenz von Uri, Schlvyz und Nidwaldcn.
Brunnen. 1«35, !l. Mai.
z!a»dcSarchiv Nidwaldc».
Gesandte: Uri. Johann Peter von Noll, Ritter, Landammann; Johann Kaspar von Spi""^'genannt Arnold, Ritter, Alt-Landammann. S ehw Hz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Scbnl"""Abhberg, Alt-Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter/ Jtal Neding. Panne^''und des Raths. Ridwalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landshanptmann; KonradBüren, Statthalter.
n. Zur Verwahrung der Pässe zu Ursern, Wasen und Vellenz haben „wegen eingerissener Ungcle^hellen" bisher keine Maßregeln ergriffen werden können. Es wird mm ein Schreiben des spa»^!Ambassadors Carlo Casati verlesen, in welchem Nachricht gegeben wird, daß der Cardinal Albcr"^Gubernatvr zu Mailand, sich dazu verstehe, die Garnisonen bei diesen Pässen zu bezahlen, welche Gärnitz'"^von dem dem Könige erlaubten Ncgimente genommen werden können. Er wünscht, daß eine Gesandthh^zu ihm komme, um mit derselben das Nähere abreden zu können. Dem Wunsche wird entsprochen ^gleich auch gut erachtet, bei dem spanischen, so wie auch beim französischen Ambassador um beförd"'^Bezahlung der Nestanzen zu solliciticren. I». In einem Schreiben des französischen Ambassadorsdie Beschwerden der Bündner erneuert, daß der Eommissarius zu Bellenz Wachen am Monticello aufg^^habe. Es wird beschlossen dem Ambassador in einem Schreiben die Vefngniß der Orte dazu darzuthunzugleich auch die Beschwerden derselben den Bündnern gegenüber zur Kenntniß zu bringen. J"g^.zwird auch in ähnlichem Sinne ein Schreiben an die Misoxer erlassen, v—t. (S. u. Bellenz w.) 8' .zerscheinen Gesandte von den beiden in Streit liegenden Parteien zu Gcrsau, der wegen des Landrecht''Rßchlechtes der Küttel entstanden war. Die Schlichtung dieses Streites war zwar früher sth"" ^un Schwhz von den Küttel ohne Vorbehalt, von der Gemeinde Gersau mit Vorbehalt offenerübergeben worden. Unterdessen haben sich aber neue Mißverständnisse eingestellt. Den Abgeordneten ^uun zugesprochen, sie möchten die Beilegung des Streites ohne allen Vorbehalt den beiden Orten " ^