Mai 1635.
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der König, daß cr in solchen: Falle das Bündnis; aufrichtig und getreu halten werde. 2) Auf den Wunsch,König möchte, da die Orte zu ihrem Schutze ein Armcccorps aufzustellen für nothwcndig erachten, diesesVorhaben nach den vom Ambassador de Leon vereinbarten Convcutioncu unterstützen, erhalten die Ge-sandten die Antwort, der König habe den Ambassador Mcliand mit dein besondcrn Auftrage abgeordnet,der Lage der Sache sich Kenntnis; zu verschaffen und ihn: genauen Bericht zu geben. Je nach Be-schaffenheit desselben werde er seine guten Näthe ertheilcn, inzwischen für die Erhaltung der Orte alleMögliche Sorge tragen. 3) Auf die Bitte, der König möchte dei: Orten seinen Entschluß kund thun, ob erchnen in: Falle eines Angriffs schnelle Hülfe zu leisten entschlossen sei, wird geantwortet, das; derselbeWiche Hülfe leisten werde, zu welcher ihn die Allianztractate verpflichten, und das; er den benachbartenGouverneuren und seinen Generalen den Befehl geben werde, so nahe als möglich mit ihren Streitkräften^rzuriicken, um in: Fall der Noth Beistand leisten zu können. 4) In Beziehung auf die AngelegenheitWselrings, für deren Beilegung die Gesandten um die Jnterposition des Königs bitten, erklärt dieser, das;or dem Ambassador den Befehl werde zugehen lassen, in Verbindung mit den uninteressierten Orten in:Aainen des Königs alle nöthigcn Officien zu Beilegung des Streites eintreten zu lassen. 5) Der König>nacht sich ^ das Ansuchen der Gesandten, er möchte Mülhausen in seine Protection nehmen, anheischig,G'er Stadt wie den verbündeten Orten beizustehen. 6) Da die Orte in Folge der kriegerischen ZeitkäufeW) außerordentliche Ausgaben erschöpft sind, bitten sie um Zurückbczahlung der Capitalicn, um Auszah-W der aufgelaufenen Zinsen, Pensionen und der den Particularcn schuldigen Summen. Darauf antwortet^ König, cr werde den: Ambassador Befehl geben, in Betreff des Inhalts dieses Artikels Vorsorge zuhoffen isto xourvoir au eoutcuru ou vot artwls); zu diesem Zwecke schicke cr eine beträchtliche SummeoiceS und habe die Absicht später diese Sendungen immer zu besserer Zufriedenheit fortzusetzen. 7) Diesandten bitten um die seit einiger Zeit unterbrochene Bezahlung der 200 Livrcs betragenden Pensionen^ die zwei in Paris studierenden schweizerischen Studenten. Der König antwortet, cr werde für die Bc.^K)lung sorgen lassen. Die beiden Studenten müssen dem Ambassador präsentiert werden, der ihnen dannf"Wertificat ausstelle, das; sie in die Zahl der von: König zu unterhaltenden Schüler aufgenommen seien,^ 6olgc dessen werden dann die dermalen in Paris studierenden bezahlt werden. 8) In Betreff der Salz-Aerung erklärt der König, daß der tdrmwr ckos g-adokles die schriftliche Ucbcreinkunft aufs pünktlichsteK' halten habe, wie auch andrerseits die Orte denselben nachkommen werden. 9) Was die zollfreie Ein-Ausfuhr von schweizerischen Waaren nach und ^u:s Frankreich anbetrifft, so hat der König den Am-^llsador Mcliand beauftragt, die Orte zu versichern, daß er sie zufrieden stellen werde in Beziehung auf die^lloiung von der nochmaligen gerichtlichen Schätzung (rcmgixroeiation) dieser Waaren und darin dieundnisse und Tractate pünktlich beobachten werde. 10) Die Gesandten führen in: Namen Genfs Klage,"b Bürgern dieser Stadt der Besitz von Gütern in den: Amtsbezirk (lmilliaZo) Gex streitig gemacht werde,,^che «nst den Geistlichen dieses Landes gehörten, bevor es von Bern erobert worden sei. Diese Güter,W das Kriegsrccht Eigenthum Berns geworden, seien von letzter»: an einige Bcwoh
And
Bewohner Genfs und
^were veräußert oder ihnen zu Erblchcn gegeben worden. Dw Böschungen se e ) ^ 2^urch Traetate von 1539, 1504, durch eine Erklärung vom März 1004 und S 'p cmb r 1 ^ ^^sandten sprechen die Hoffnung aus. daß der König keine Neuerungen u: de»: zulassen werde "aS se.ncErfahren und er selbst festgesetzt hätte, und die Einsprachen der Gcrstluhen von ce: >^>an Velsen eeSpruch des Parlaments von Dijon. der die Bürger von Genf dieser Güter beraubt, mcht zur Geltung!°'"'nen lassen und ihn: untersagen werde, mit dieser Sache sich zu befassen. Der Komg das; er
^'"ts Befehl gegeben habe, daß keine Nichter und kein Parlament u: dwser Sache ^^"bandeb: hale.Wdem sein Rath, und daß jede Elution aufgehoben bleibe, bis der Könug selbst entschieden habe. Es