April 1635.
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Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn.
Brunnen 1K35, 19. April.
Laiidcöarchiv Nidwaldcn.
Hci ^^'«dte: Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landainmann; Sebastian^»üsch, Alt-Landannnann. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landanlinann; Sebastiankielt klllt-Landamnlaiui; Diethelm Schorn», Statthalter; Johann Kaspar Ccberg, Ritter, Alt-Statt-^ Johann Jnderbitzin, des Raths. Nid Wal den. Johann Walthart Lussi, Landannnann und
'^cherr- Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landannnann.g^^'^udannnann Trösch berichtet über seine wegen der obrigkeitlichen Ansprachen, zn Mailand gcpflo-l>ie a ^ilotiativnen. Sein Bericht wird mit großer Befriedigung vernommen und verdankt; übcrdieß wird'»ech. ausgesprochen, daß die Herren und Obern ihren Dank zugleich mit einer Necognition bezeugen»vn - ^ Beziehung auf die Verwahrung der Pässe wird berichtet, daß der Paß zu Ursern bereitssesst,, ^/'^vahrt sei; in Beziehung ans den Paß zu Bellenz will man noch keinen definitiven Beschluß^ich spanischen Ambassador gestellte Begehren eines Regimentes entschieden sein wird.
^ ""^'elben entsprochcü, so will man sich mit ihm vergleichen, ob jener Paß mit diesem Regiments oderder B3eise verlvahrt werden soll. Unterdessen wird dem Commissarius ernstlich befohlen, mit HiilfeWn - ^ Nöthige anzuordnen. «. Wie ungebührlich sich bei ihrem letzten Durchzug die Fran-^lcer/ ^ ^»afschaft Sargans aufgeführt haben, hat der Landvvgt an Uri berichtet. Uri wird davonAis, „' ""ntniß grben und auch andern Orten, wo es für nvthwendig erachtet wird, dauüt man dcßwcgcniilij, katholische Zusammenkunft instruieren kann. «I. (S. u. lliapperswyl.) v. Die Städte Zürich^ider d beklagen sich in einem Schreiben an die vier Orte, daß dieselben in Sachen des Kesselring zu-Lüe Bündoi! das ancrbotene Recht nicht angenommen, daß sie trotz den Schreiben der uninteressiertendie. verhafteten nicht freigegeben und gegen den Unschuldigen in einer Weise procediert hätten,">e>i ?^"u "»neu Schuldigen niemals erhört sei und dem in der Eidgenossenschaft bestehenden Herkoiu->»«d "»kaufe und nicht geduldet werden könne. Sie erklären jenes Urtheil für „untüchtig und ungültig"^vlltx ^ Obrigkeiten der vier Orte, dasselbe zu cassiercn und Kesselring in integrum zu restit««icren.die Ursache zu Klagen gegen Kesselring vorhanden sein, so solle ihm unparteiisches Recht werden;
»c,ch ^ '"öchteu durch eine abschlägige Antwort nicht Anlaß zu Weitläufigkeiten geben. Was auf diesesist, brachten der Gesandten in „ungearteter und hitziger Form" abgefaßte Schreibe«, zu antwortenZtvc^ skch allerseits bedenken, t. Um die Alißverständtüsse zu Gersau zu vergleichen, zu welchen,"^"ordnete von daselbst in Brunne«, erschienen sind, wird als das beste Mittel angesehen, daß aufhilitW - ^"i'ciiilincnkunft Abgeordnete beider Theile mit Vollmacht erscheinen, um nochmals in der Sache mit" Zu verhandeln.
^ersw. Man sche auch im Abschnittc Schnmortsaiigclcgenheiteil:
v. Art. S.
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