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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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928 April 1635.

Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Panuerherr; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landaw»"^von Nidwalden. Zug. Wolsgang Wikart, Alt-Seckelmeister; Heinrich Zehndcr, des Raths.

Diese Konferenz ist auf das Ansuchen des spanischen Ambassadors, Grafen Casati, zusammen^ ^worden. Derselbe ist zu erklären beauftragt, daß der König Alles thuu werde, was das Biindniß verls"'^und daß er namentlich in den dermaligen Zeitläufcn geneigt sei, diejenige Anzahl Kriegsvolks zu ^.und zu besolden, welche zur Verwahrung der Pässe zu Bellenz, Wasen und Ursern nöthig sei,stimmte Orte Commissarien abzuordnen, um die unter dem Schein des Bündnisses bewerkstelligtefuhr von Getreide nach Blinden zu verhüten. Dagegen begehrt der König laut des Bündnisses eine» 'bruch von 409) Mann von den verbündeten Orten und ersucht dieses Begehren vor die höchstenzu bringen, in dem er auf die Anschläge der Widerpart aufmerksam macht, welche, ohne daß dieund Sicherheit der Orte in die größte Gefahr kämen, nicht könnten ausgeführt werden. Dein Amba»"wird gedankt und geantwortet, daß die Herren und Obern sein Begehren vor die höchsten Gewaltenwerden. I». Es wird für nöthig erachtet, nichts zu verabsäumen, und die Pässe zu verwahren, datigcs Zusehen gar viel Unheil verursachen könnte, v. Den Obrigkeiten wird anheimgestellt, einc Zu?^"^kunft zu veranstalten, um einen Entwurf in Beziehung auf den begehrten Aufbruch zu mache»,

Sache den höchsten Gewalten vorgelegt wird. «I. In Folge des vom neuen französischen Aml>a>l^Meliand eingelangten Schreibens wird unter Natificationsvorbehalt beschlossen, eine Gesandtschastselben abzuschicken. Freiburg ist zur Theilnahme einzuladen, v. (S. u. Thurgau.)

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftZangclegcnhcitcn -Laiidgrafschast TlMga». v. Act. Ivo. Justizsachen.

Bcgrüszung des französischen Ambassadors Meliand durch die Gesandten der

gelischen Städte.

Solothuim. t«35, 13. April (3. a. K.)

Staatsarchiv Vera. Jnstructionenbuch. R. S. 123. ,

Gesandte: Bern. Peter von Werdt, Alt-Venner; Johann Rudolf Bücher, SeckelmeisterLandes, beide des Raths. Die Gesandten der drei andern Städte sind nicht angegeben. .

Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. Nach der Bernerinstruction sollen sich die Gesandten 'über die Art und Weise der Beglückwünschung besprechen mW sie dann verrichten. Sind die ^

sandten instruiert, beim Ambassador die ausstehenden Zahlungen zur Sprache zu bringen oder br»der Ambassador selber zur Sprache, so sollen die bcrnischcn Gesandten gemeinschaftliche Sache ^

gegen von sich aus die Sache nicht in Anregung bringen. Machen die einen oder andern Gesa" ^ s,:sich besonders einen Gratulationsbesuch, so wird den bernischen Gesandten überlassen zu thun,für gut finden.