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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1635. 915

^ ^e anderswo Gnade oder Milderung suchen wollen! wollen auch, daß in der zu schwörendenicdoch besonders enthalten sei, daß er die mit ihmmit gutem Grund und Fug" vorgenommeneceduran niemand weder ahnden, äfern noch rächen, auch nicht verschaffen noch verhängen wolle solches^ ^rden." Der ersten Bitte wird nicht entsprochen. Es wird dagegen beschlossen, aus jedem Orte .t w ^"^schvssene zu Kilian Kesselring abzuordnen und sich bei ihm zu erkundigen,worauf seine Jn-ger'ck" angeregten Prvccß der Zeit gehen wolle." Den 24. Januar läßt Matthias Landolt, Ehe-^ 1 »schreiber zu Zürich um eine Audienz bitten in der Eigenschaft eines von den Freunden und Schwägern»elringz erbetenen Privatbeistandes. Nachdem ihm diese gestattet tvorden, liest er eine schriftlich verfaßtel'lch ^ Kcsselring vor. Alsdann berichten die an Kesselring abgeordneten Ausschüsse, wie sich derselbevernehmen lassen,das dann fast durchaus auf eine vermischte prätendierende Vermäntelung seiner^ ""d Bekenntniß hergehe und beharre, auch er mit einer vorgcwendten Uiibcsinplichkeit solche seine^^^ädigen und gleichsam beschönen wollen." Doch habe er nochmals die flehentliche Bitte beige-möchte ihn bei Zeiten mit einem tauglichen Fürsprecher versehen, seine Verantwortung anhören^ seine Sache bald zu Ende führen. Darauf wird durch einen Ausschuß Landolt die Antwort gegeben,»Veränderung des Nechtstages und dagegen um gütliche Nerhörung gebeten habe," so wäre^ gewesen für den Maleficanten zu intercedieren, anstatt daß man ihm mit

Eta^' Protestatioitsinitteln hätte zu Hülfe kommen wollen. Eine Abänderung des festgestelltensclbx kmmemu ihnen nicht zumuthen, da man mehrern fiir Kesselring intercedierenden Orten die-

sxj^^llcschlagen habe. Landolt, darüber entsetzt, bietet in einem zweiten Vortrag alle seine Kräfte auf,As!"^digeii Bitte Eingang zu verschaffen, worauf der Nechtstag auf den 27. Januar verschoben wird;»eck ^^'ung des Standrechtes können sich aber die Nichter nicht verstehen. Am 27. wird Landolt»»d < Audieitz gestattet; er trägt die Bitte vor, man möchte den gegenwärtigen Nechtstag einstellen

>»0^ " Kesselring in seiner und des Bruders Gegenwart den Prvceß vorhalten und dessen Verant-tt Thören, oder, wenn das nicht erhältlich sei, sonst nach gütlichen Mitteln trachten, widrigenfalls^t>, q!' ^ften undandere Nothwendigkeiten" sich vorbehalte. Nachdem ihm eröffnet tvorden, daß man>», ^^llstag seinen Fortgang lassen werde, bitten endlich Belmont, Hans Jakob Kesselring für sich undder Hausfrau Kiliaits und der ganzen Verwandtschaft flehentlich und demüthig, die Nichter^ ^ gnädig zeigen und Kilians Leben schonen. Als dann schwören die Richter den Eid; Kessel-«stirtz vor die Richter gestellt, an seiner Seite den Landshauptmann Anfdermanr, den er sich zumverlangt hat. Letzterer trügt die von Kessclring verfaßte Verantwortung vor. (Diese liegt beim^»iiu ^ Flirspeecher fügt noch mündlich Einiges bei. Endlichwirft sich Kesselring

Thr- der Richter Arme, Gnade und Strafe", fällt dreimal auf die Kniee und bittet unter vielensichU'u Jesu Christi willen tun Fristung Leibs und Lebens. Montags den 29. Januar versammeln^)ter zum Endurtheile. In der Versammlung erscheint die Mehrzahl der Pfarrer des LandesFiirb'^ au selbigem Tage ohnedies; eine Zusammenkunft in Schwhz hatten, und legen für Kesselring^-l?te ^ ^ Richter an die unendliche Barmherzigkeit Gottes erinnern. Diesen lassen die

^^viderum den Eid verlesen, der ihnen auferlegt sei. Darauf werden die auf den Proceß bezüg-^^ften, die Judicien, Kundschaften, Verzichte, die Vertheidigung und Kesselrings Supplikation und der^sll r^ Die Nichter finden,daß aus solchem allem genugsam abzunehmen, was böser Beginnen,

Thaten und Verbrechungen er sich beflissen-, und daß er vermöge solcher förmlichen und gericht-