916 ' Januar 1635.
lichen Acten einmal mit vorsätzlichem Ge.nüth nnd Thaten auf theils vorhabende, theils wirkliche Nebe^und Untreue gegen seine natürliche Obrigkeit gegangen und anders mehr verübt, also daß er als ei»loser und meineidiger Mann mit gutem Bestand und Fug mit Leib- und Lebcnsstraf angesehenwäre, so man anders die einzige liebe Gerechtigkeit, welche da ist das göttliche Gesetz selbst und die B»»d^menschlicher Gemein- und Gesellschaft, auch ein bestündiges währhaftes Fundament der Städten »"d ^meinen Nutzens vor Augen setzen wollte. Wann wir aber auch zu Gemüth geführet, daß, wa»» ^Strcngheit der Zucht und Straf Sanjtmuth regiert und die Sanftnmth die rauhe Strengheit ziert,eine durch die andere gelobt werden dergestalt, daß die Strenge nit Strenghcit, aber auch die Migk"'nit eine ganze Ubersehung und Hiugchenlassung der Bosheit sei, und dann wir auch in gehörende»nnd Obacht genommen die höchste Jnterpositionen Ihrer Allerchristlichsten Königl. Majestät ans Fra»^-nnd Ihrer Königl. Durchlaucht aus Savohen, auch die hochansehenlichen Jntercessionen unserer G. L. -l' ^der uninteressierten Orte, beider Herren Burgermeister und andrer Herren unserer auch G. L. A- ^Stadt Zürich an sonderbare Privatherren abgegangen, der gesammten Gcrichtsherren und A .üvälte» ^Landgrafschaft Thurgau, sodann auch mehr angezogene flehentliche Supplicationen seiner Hausfrau,und Verwandten sowohl durch ihre vorgemeldete Beiständer, Herrn Ehegerichtsschreiber Matthias L»»d"und Herrn Landvogt Belmont, als ihr Bruder selbst ganz instü.üig verrichtet; endlich auch die a»g^^Jntercession einer wohtehrwürdigen Priestcrschaft, der Herren Pfarrherren dieses Landes zu SchwYZ, " ,daß wir uns bewegen lassen, ihn. sein Leben zu fristen; jedoch solle er mit dieser unser Urtheil Ander»Exempel und ihm zu einer wohlverdienten Strafe, als, wie vorgemeldet, ein treuloser nnd ma»"^Mann, der Ehr und Gewehrs entsetzt, sein Leben lang von unseren der vier Orten habendenGerichten, Gebieten und sowohl der Landgrafschaft Thurgau, als andern im Deutschland liegende»nöpisthen gemeine.: Bogteien verbannisiert nnd verwiesen, alle Kosten, so seinethalbcn in allweg auf.M"<und dannethin zu auch wohlverdienter Geldstraf 5000 gute Gulden innerhalb Monatsfrist abz»<schuldig sein, mit Hestern: Anhang und Zuthnn, wo dies; nicht in jetzt er.nelte.n Termin erstattetwir stracks und äo kac-to mit der Sach gebührendennaßen ferners zu verfahren uns vorbehalte» ^wollen. D:esem allen: steif nnd nnverbrüchlich nachzngehn, zu gcleben und wirkliche Statt zu leiste», 'solvohl in den: verschriebenen Urfehdscid in spooio Verpflichtung zu thun, als auch darob ge»U!s''^Caution und Biirgschaft darzureichen verbunden sein; hiebei ausdrücklich zu setzen wann er in obver»<hin: verbotenen Märchen nnd Bezirken angetroffen und von Eine»: oder den: Andern in was ^wäre, derselben Enden leiblos gemacht werden sollte, daß solcher hiezn nicht allein Fug und Gewalt,darob nichts zu antworten, sondern 400 gute Gulden darvou in Taglia zu'empfangen haben soll. U»d "uns obberührtermaßen aus wohlbefreite.n Kriegsrecht diese Judicatur allein zusteht' und gebührt cu'ch "unser.: hohen Gwälten aller Orten zu fertigen re.nittiert und hei.ngebcn worden, als will sich nicht gcbüh^daß je.naud uns darüber zu shndicieren und regulieren habe; derowegcn wir erkennt lhabenj, daßunsere Urthel .ne.nand anders weder zu inindern, mehren noch ändern, sondern wofern man ausihm, Kilian Kesselrmg, e:.:e geiv:sse Besserung hoffen und verspüren könnte, alsdann uns allein einercnde Niilderung und Gnade zu thun vorstehen, auch diese uuscre Urthcl unser.: allerseits Herren »"d ^ .an allen ihren Hohesten, Freiheiten. Recht und Gerechtigkeiten, auch zustehender Bcfugsainc in kei»c»nichts derogieren, benehmen noch präjudicieren solle." .
II. Den 7. Februar leistet Kilian Kesselring den Urfehdeeid nnd unterschreibt und besiegelt densclbe'^'^