904
September und October 1634.
oder daß sonst der Billigkeit gemäß gehandelt werde. Die Gesandten der vier Orte bleiben bei ihrem frü^
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheitcn:
« Art. 54. Gerichtswesen,n. Art. 131. Stifte und Klöster,k. Art. 4. Verwaltung im Allgemeinen,v. Art. 264. Untcrrichtswescn.
7«S.
Conferenz von Bern und Burgund.
(?) 1634, im September»
Staatsarchiv Bcru. Jnstructioncnbuch. ir. S. Lg. Burguildbuch S. IS7—1S2.
Gesandte: Bern. Johann Rudolf Bücher, Scckelmcistcr ivälschen Landes; Hans Rudolf WillaM'Venner, beide des Raths; Hans Rudolf von Erlach, Herr zu Niggisberg; Daniel Morlot. Burg«^'Die Namen unleserlich.
Da voriges Jahr die Märchen gegen Burgund nicht vollständig festgestellt und mit Namen vcrs^"worden sind, wird jetzt mit diesem Geschäfte mit Einwilligung des Parlaments zu Düle fortgefah^'Der Abschied, enthaltend die Marchenbcschrcibung, französisch ausgefertigt, ist im Burgundbuch ^enthalten.
Beschwörung des von den sechs katholischen Orten mit dem Herzog Victor Amadeus
von Savoyen erneuerten Bündnisses.
Turin. 1634, 30. September bis 4. Oetober.
Laudeöarchiv Nidwalden.
Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß; Jakob Bircher. Uri. Kaspar No"^Troger, Ritter; Johann Strikcr. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; JohannCeberg. Untcrwalden. Marquard Jmfcld, Ritter, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu,von Nidwalden. Zug. Hieronymus Stocker, Christian Jten, Jakob Vvßhard. ' Freiburg.Heinricher, Scckelmcister; Rudolf Weck, Bürgermeister. — Außerdem noch Ludwig Hartmann,secretär.
». Bei Eröffnung der Instructionen vereinigt man sich dahin, daß man cinmüthig zusaininenh^und nicht gestatten wolle, daß Einer dem Andern vorgreife, sondern alle Verhandlungen nach einlM^,Nathschlag geschehen. Begrüßung des Herzogs und der Madame. I». Bevor zur Svlennisatio» ^Bundes geschritten wird, wird beschlossen, über einige Punkte durch die Vermittlung des Markst^Pallavicini zu unterhandeln. Erstens stellen die Gesandten das Begehren, daß, weil sie geneigt seic'b ^Herzog den neuen königlichen Titel zu geben, dieß hingegen ihrem Stand an dem Vortritt und der ^emmenz keinen Abbruch thun solle. Der Markgraf gibt die Erklärung, daß seines Herrn Absichtgewesen sei noch sei, das Ansehen des eidgenössischen Standes zu schmälern, und daß derselbe ge»^ ^
eröffneten Entschluß.
Landvogtei Nhcinthal.Grafschaft Baden.Landvogtei Freie Aemter.Landvogtei Lauis.