September 1634. 899
^chaffhausen bei Zeiten Hülfe zu bringen im Stande sein werden. — Der Abgeordnete sammt den zwei^»gesandten Schaffhausens danken dafür und bieten hinwieder alle eidgenössischen Dienste an. — WeilGefahr nicht allein Schaffhausen, sondern auch die übrigen evangelischen Orte betrifft, so wird für^ befunden, den französischen Ambassador davon durch einen Ausschuß zu benachrichtigen und denselbenvon dem in Kenntniß zu setzen, was die thurgauischen Abgesandten zu Schwyz ausgerichtet haben.' dieser Gesandtschaft werden Seckelmcister Hirzel von Zürich und Stadtschreibcr Ziegler von SchaffhausenAustragt, welche ungefähr folgenden Befehl empfangen: Man sei gesonnen gewesen, eine „sammtliche" Ge-^ stchaft an den König abgehen zu lassen, habe es aber .wegen der guten Affectiv« des Ambassadors undM Kürze der Zeit bei einein Mahnungs- und Bittschrcibcn an den König bewenden lassen, um dessen'ssrtigung und weitere Empfehlung hiemit angehalten werde. Der Ambassador möchte sich besonders dafürvcnden, daß man des Königs wirklicher Hülfe durch seine in der Nachbarschaft liegende Armee nachOrtes Nothdurft versichert sei. Zugleich werden die Abgesandten auch berichten, was der KesselringschenGelegenheit halber dießmal verabschiedet worden sei. Der Bescheid der Gesandten soll beförderlich init-. ^ut und zugleich berichtet werden, ob man nicht eine Gesandtschaft an den Marschall de la Force, wennie be sieh mehr nähern würde, schicken sollte. Zürich wird überlassen, an den Herzog von Nohan.. ^'kich eine Recharge wegen des jüngst an ihn gerichteten Schreibens zu erlassen. — Jeder Gesandte^ berichten wissen, was bei diesem Anlaß wegen Frankreich weitläufig verhandelt worden ist, damitdciß' künftig eingedenk sein und sich darüber entschließen kann. «. Es wird auch die Ansicht geäußertallgemeine Defension, die Werbung einer Anzahl Kricgsvolks zu Roß und Fuß, und> ivnst dazu nöthig sei, beschließen sollte. Man findet aber, daß dicß dermalen fast gefährlich, die Zeitber' sei, auch allerlei Hindernisse vorfallen könnten. Ueberdieß wird von Basel und Schaffhauscn
et, in welch guter Verfassung Zürich und Bern mit ihrem ausgehobenen Volke und auch in anderersich befinden, und daß die Mahnungen auch bereits schon ergangen seien. Mail verabschiedet hier-^ / kedes Ort solle sich mit allen seinen Angehörigen unverzüglich also gefaßt halten, daß je eines demaller ^ ^liederlichen Falls auf die erste Mahnung ungesäumt zu Hülfe eilen kann. Besonders soll manLutc zuverlässige Kundschafter (Spächen) anstellen, fleißige Acht und Wacht auf einander habene^^.^n Ort das andere bei Zeiten benachrichtigen, warnen und mahnen, damit ja nichts versäumt undist« unvorhergesehener Uebcrfall „verganmbt" werde. Inzwischen wird man erfahren, was man von^ ^ich zrr erwarten hat. Ins Künftige soll aber jedes Ort darüber nachdenken, ob und wie man^^Uleiues Defensionswerk mit geworbenem Volk einrichten könnte; desgleichen, daß in den Städten^ u»s der Landschaft eine Anzahl reisiger Pferde bestellt werde, wie dicß von Bern bereits geschehen sei.üiz ^'Äich wird dem Abgesandten von St. Gallen zugesprochen, seine Herren und Obern dahin zu Ver-ben s"' ^ ^ ^h selbst in gute Verfassung setzen, durch Wachen und Spächen sich sicher stellen, bei Zeiten^ was dein einen oder andern Ort zu Ergreifung nothwendiger Maßregeln dienlich ist, ihre guteso viel als möglich benützen. — Damit man auch vom Rheine, von Lindau und Bregenz her^ Nachricht haben könne, soll von Zürich ans dem Landvogt im Nheinthal zugeschrieben werden,^ Kundschafter anstellen und dafür sorgeil, daß seine Angehörigen für alle Fälle in Bereitschaft seien.Iisscl« ^ von deil Herreil „Verordneten zur Lehr" zu Basel gestellte abermalige Bedenken über die Religions-ii» ^ ^^u der Toggcnburger wird verlesen. Basels Gesandtschaft berichtet sodann, was den PrädicantcnEgenburg seit der jüngsten Gesandtschaft an den Abt weiter begegnet ist. Mail erachtet als das Beste,