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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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893
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August 1634. 893

^ bavon abstehe«:. Dieselbe sei bisher uur gcgeu einen einzigen Prädicauten,' das in verschuldeter Sache, darum er selbst Gnade begehrt, geübt wurden; man werde damit künftiglc» ^^Ben, daß sich niemand zu beklagen habe. Dem Prälaten und seinen Abgeordneten wird von" ^sandten der sechs Orte aus das Eine und, Andere erwidert, des Ave-Maria halber ein 1605 vondsts/^^ ^ ^Nassenes Schreibe!: vorgelegt und hinterlassen und dabei berichtet, daß auch

^ Evangelischen in: Thurgau friiher zugemutheten Vorsprechei:s gutnüllig begebe«:

Gla^^ ^ Weibertaufc, sowie auch das Kreuzaufstecke«: auf die Gräber directc wider der Evai:gelischcn^^^dekemUniß laufe, daß die heimliche Kuudschastsaufnahmc den: natürlichen und göttlichen Gesetz zu-vorbehalten gewisse Fälle acl oci-xnosoorrckani gauin :rck z'uiliounäam Völ oonclom-

klkeich Hutabziehe«: für ein Mittelding achtel: wolle, so sei es doch unbillig, daß^ ^bangelischei: ü: solchen Dingen, die man thui: oder lassen könne, auch eine Strafe verhängt^ ^ wider die ötatur ui:d Vernunft, daß die Evangelischen einem solchen Landgericht inhy ^^chen gehorchen solle«:, a«: welchem dermale«: der Beisitzer von ihrer Religio«: nicht mehr als vier,Religio«: aber zwanzig seien. Die Prädicauten, diemit Beschwerde ins Land ziehe«: und!o«>/ müßten," sollte«: vo«: de»: Fall billig befreit sein. Aus dem Landfriedcu «verde man kein Her-bst Gleite«: «vollen, da in demsclbe«: blos vo«: der ungehinderte«: Verkündung des göttliche«: WortesIst ^ be«: katholische«: Pfarrer«: und Priester«: kein Maß noch Ordnung gcgebe«: «verde, «vie

iiivw ^ ^ttesdienst zu verrichte«: hätten, so sei es auch billig, daß die evangelische«: Kirchendiener ihre«:bietst? Maßgebung" der evangelische«: Confessio«: gemäß und frei übe«: könnten. Das

St. Galle«: sei durch ordentliche«: Vertrag verpflichtet, die Prädicantc«: aus der Zahl derjenigen zubst ... ^ welche i«: den vier evangelischen Städte«: examiniert und admittiert worden seien; daraus folge, daßBichel "^^chen Toggenburgcr ihre Religio«: in der Weise üben können, «vie es in de«: vier Städte«: zu^»bcr,^ Vo«: den: Prälaten können nun die Gesandte«: keine weitere Specialerklärung erhalten,st'j«^ ^ bleibt derselbe seinerseits einfach bei den: Herkommen. Dawider könne man so antwortet er«n,k,, ^^ungen einreißen lasse«:; dergleichen seien in: Toggenburg, dessen Einwohner sonstuuruhig^isc«: v P" seien, jeder Zeit mehr schädlich als nützlich gewesen. Es wäre auch gegenüber den: Kaiser,ex... die Grafschaft sei, «acht verantwortlich, solche zuzulassen. Dabei erklärt aber der Prälat, daßbei« qv ^ Landfrieden a«: den Toggenburgeru redlich zu Halte«: und ihnen über das, «vas schon i«:Est«^ begriffe«: sei, nichts Neues zuzumutheiu dieß alles bis auf eine allgemeine Reformation der^c» ^haft. Mai: verabschiedet sich hierauf von den: Prälaten mit der Bitte, er möchte der sechslo«««»" ^ Freundschaft nicht so gar außer Acht lasse«:, sonder«: ferner«: Ungelegenheitei: zuvvr-

^»st^ ^ künftig Prädicantc«: ohne Gewisscnsbeschwerde ins Toggenburg geschickt und zun: Kirchen-Z>« ^ ^ gebraucht «verde«:«:«:te>:. Etliche«: Prädicantc«: aus den: Toggenburg, welche sich geradeih»^' ^llen befände«:, theilt um«: obige Verhandlungen mit und räth ihnen zugleich, sie sollten, wem:^tst,/^^ Beschwerliches zugemuthet «verde, bitten, man möchtesie «acht übereilen", «veil sie gehörtl>e»i w. ^ a«:seh«:liche Gesandtschaft bei den: Fürstabt geivese«: sei; sollte mau ihnen gleichwohl mitch der Canzeln drohen, so sollte«: sie sich nicht abschrecke«: lasse«: und eher mit Predige«: innehalten,Richte wichen, ""b jeder Zeit, «vas ihnen begegne, unverzüglich nach Zürich oder nach Basel

^ielb" ^ Gesa«:dte«: der sechs Orte bespreche«: sich theils zu St. Galle«: insgesammt, theils etliche^ in: Durchreise«: zu Zürich mit de«: Nathsausschüsse«: daselbst «iber ihre Verrichtung. Alan findet