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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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886
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886 August 1634.

Orte antworten, es wäre ihnen sehr leid, wenn dergleichen Vorhaben im Werk sein sollten. Sie hätt^im Sinn, zum Nachtheil der Neutralität irgend etwas zu bewilligen, seien vielmehr entschlossen, selbigferner in gebührender Observanz zu halten. Das gemachte Anerbieten und die erzeigte Vorsorgeman in der Obrigkeiten Namen bestens. «. Man erachtet, daß der kaiserliche Coinmissarius vonzenberg mit seinem Schreiben an die evangelischen Städte seine Instruction überschritten habe,deßwcgen sein Schreiben einer ausführlichen und verweislichen Antwort bedürfe; die Beantwortnuß ^aber einstweilen eingestellt. Es soll deßwegen auf nächster Conferenz zu Solothnrn mit den dahw ^inenden katholischen Gesandten geredet und an sie die Frage gestellt werden, ob die »katholisch^ ^insgemein die Erbeiniguug mit Tätlichkeiten gegen die Nheiustädtc bezeugen" oder den Spanisch^Durchzug gestatten wollen. Zugleich wird man ihnen auch zu bedenken geben, ob deßhalb nulgemeineidgenössische Zusammenkunft stattfinden sollte; denn die evangelischen Orte bezögen diekeineswegs auf thätliche Hülfe, sondern hielte»: sich an den buchstäblichen Inhalt derselben und seie»selbige wie bisher, so auch ferner zu halten, insofern dieß von den: andern Theil ebenfalls geschehemvchte den: Schwarzenberg verdentet werde»:, man versehe sich, daß er, falls er seiner Drvhlwg ^etwas ai: die kaiserliche»: Obersten gelangen lassei: wolle, solches ohne Nachtheil der evangelischenwerde. «I. Landesbaumeister Zellweger berichtet, was er seit jüngster Tagsatzung voi: Baden von levangelischen Toggenburgern ihrer Beschwerden halber vernommen habe, wie scharf diejenige»:,die Prädicanten zu Krummenau und Kappel bei den: Landvogt snppliciert hätte»:, von demselben cinl'i ^worden seien, und was es sonst mit den guten Leuten für eine Bewandtniß habe, welche sich ^ ^Noth und ihre je länger je mehr zunehmenden Drangsale nicht allein nicht beklagen, sondern n> s ^Furcht vor der Strafe mit keiner benachbarte»: evangelischen Person öffentlich reden dürften. ^ ^wird das zu Zürich verfaßte Project einer Instruction verlesen, welches voi: den sechs Orton ^St. Gallen an de»: Abt abzuordnenden Gesandte»: gegebei: werde»: soll. In Betreff dieser Gosa>"vergleicht man sich dahin, daß von jeden: der sechs evangelischen Orte eii: Gesandter erwählt wer^- ^werden Donnerstag den 17. August nach Zürich kommen, wo man sich über eine SpecialinM^ ./Widerlegung der obliegende»: Beschwerden und der Einwürfe des Prälaten" besprechen und sich "V ^handeneu Schriften genugsam uinsehei: werde; besonders aber soll man für die PrädicantenAbte verwende»:. Inzwischen sollen die Herren der evangelischen Religio»: in Glarns ihreevangelischen Toggeuburger, sich bestens befohlen sei»: lassen. Desgleichen wird man sich zuPrädicanten in: Toggeuburg bald möglichst voi: deren ferner»: Beschwerde»: und voi: den Bcwou. ^weiter in Kenntniß setze»: lassen, v. In Beziehung auf die Erhaltung und Beschirmung derhausei: werde»: aus Anlaß des voi: ihr an Zürich erlassene»: und hernach auch de»: übrigen dw ^mitgetheilten Schreibens allerlei Ansichten geäußert, ob es besser sei, sie in frairzösische Protectionund mit einer französischen Garnison besetze»: zu lassen, wozu, aber der französische Ambassador, >»ü ^darüber bereits gesprochen worden, sich nicht verstehen wolle, und ob man bei den: Marschall dooder den: Marquis de Bourbonne, der mit einer französischen Macht in: Visthun: zu Pruntrut ließ^ ^treue Aufsicht anhalten solle, damit die Mülhauser iin Nothfall voi: ihnen beide»: oder den: o»nentschüttet werden könnten; oder . aber ob und wie die vier evangelischen Städte sich dcrsisi'c^. cannehme»: könnte»:. Alan erachtet jedoch weder das Eine noch das Andere für rathsam.

Haltung eines eidgenössische»: Zusatzes entschuldigen sich Basel und Schaffhause»: mit ihren: Unvornn>