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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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887
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August 1634. , 887

^>ser ^ dermaleit damit verschonen möchte; Zürich und Beru hätten ja Bkittel genug, die Mül-

^arick^-"^ Zusatz zu Verseheu. Diese sind dazu geneigt, wenn Basel und Schaffhausen sich zn

kÄeldantheils bequemen. Man glaubt aber, daß Mülhausen wegen der aus Italienspanischen Kriegsinacht den Zusatz dermalen noch nicht bedürfe, sondern daß die Gefahr zuerstch kommen werde; die Hinabschickulkg eines Zusatzes tvird deßhalb einstweilen eingestellt und

^ erachtet, Mülhausen künftig keineswegs zn verlassen, sondern sich desselben ferner nach bestem^»l> " Zunehmen. Zu diesem Ende hin wird man in der sechs Orte Namen an den französischen^ Solothurn schreiben, ihm von der Lage Mülhausens Kcnntniß geben und darum anhalten,^ König dahin Wirten, daß derselbe als ein Mitverbündeter zu Erhaltung eines eidgenössi-

daselbst das Geld darschießen lasse. Basel und Schaffhausen sollen sich auf bevorstehender^ilu> Solothurn auch dafür verwenden und den Ambassadvr dahin vermögen, daß er sie mit Aus-in ^^^butiouen und Bezahlung ihrer ausstehenden Pensionen bedenken wolle. Ue bcrdieß wirdl'cchs Orte Namen den Mülhausern auf ihr Schreiben antworten und sie zu ordentlicher undeinx ^ ^uushaltcmg ermahnen, ihnen auch zu verstehen geben, daß sie mäßige Contributionen undZh ^ auf de» Wein und Anderes erheben könnten, um sich desto besser durchzubringen und mit der. ^as vorzumachen; übrigens werde man sie im Nothfall keineswegs im Stiche lassen, sonderni ^ Beistand leisten, t". Um aber der angedeuteten Gefahr und einem allfälligen Angriffe desMalkes von Constanz aus besser begegnen und sich auf alle Fälle sicher stellen, anch dem zuerstHilh, Srt desto eher und kräftiger zu Hülfe kommen zu können, werden auf Gutheißen der Obrig-!»llhxx ^ ^sicude Anordnungen getroffen. Zürich soll seinen Ausschuß von 3000 Mann beförderlichst ina»i,^/^Zchaft halten, daß dieselben jede Stunde auf die Beine gestellt und an den Ort, wo-man ihrerAcgi,,, ^darf, geführt werden können. Dergleichen soll Bern seinen frühern Erklärungen gemäß zwei^ !>tei ^ 4000 Mann, welche zu den 3000 Zürichs stoßen können, neben denselben mich das aargaui-^ bereit halten, um Basel, wenn die gesammte Mannschaft ihm nicht zu Hülfe kommentz, ^'berzüglich entschütten zu können. Zu diesem Ende hin sollen Schiffe und anderes Erforder-^ hre ^^haft gesetzt werden. Die Gesandtschaft Basels erklärt, obgleich sie dafür keinen Befehl habe,'^en und Obern nicht einen einzigen Mann entbehren können, daß dieselben nichts desto^iil>rj ^ Fahnen oder 600 Mann, wozu sie sich schon mehrmals erklärt hätten, zu der MannschaftSrte stoßen und das Vaterland werden schirmen helfen. Zugleich bittet sie nochmals um"^rhen und verdankt mit Schaffhausen die Erklärungen der beiden Städte. Schaffhausen^llx ^ß seiuo Herren und Obern ihr Volk zu Stadt und Land in voller Bereitschaft halten und im^acki äewiß ihr Möglichstes leisten werden, mit dein gleichmäßigen Begehren, auch auf sein Ort^ Zu haben. Glarus und Appenzell entschuldigen sich damit, daß ihnen kein Volk und

Nicki" Zu Gebote stehen, sowie auch damit, daß sie wegen der Verwahrung ihrer eigenen^ Landes ziehen können; zugleich bitten sie, ihrer auch jeder Zeit getreue Rechnung zu^ «Rh ^ nothweudig ist, daß man sich unverzüglich mit Fußvolk gefaßt halte, so soll jedes

^Rttck" biel Reiterei in Bereitschaft setzen, als es ihm möglich ist, da man dann bei vorhandenen^>a»! ^ ^ue ziemliche Anzahl werde kommen können. Weil jedes Ort mit großem GeschützErsehen ist, so ist man der Ansicht, daß solches von demjenigen, dem man zu Hülfe zieht, sollewerden. Uebcr das Eine und Andere wird man sich künstig einläßlicher zu erklären haben.

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