August 1634.
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Welche dm Abschiede« einverleibt seien, als förmliche Beschlüsse zu exequieren. Obgleich Zürich mit demRcchtsbvt drohe, wenn man das letzte Project von der Hand weise, so habe es Schwyz von der Art ge-sunden, daß es sich darüber mehr, als über die frühern zu beschweren habe. Nach reiflicher Berathunghabe der dreifache Landrath befunden, daß es keineswegs thunlich noch „ehrlich" sei, den Kesselring auf die^geschlagenen Bedingungen hin nach Baden vor die sieben regierenden oder die zehn beim Malefiz imThurgau interessierten Orte zu stellen, ohne daß ihrer Hoheit, Ehre und ihren: Rechte zu nahe getretenwürde. Es würde scheinen, als hätte man sich durch Drohungen einschüchtern lassen und als sei KesselringKriegsräthen entzogen worden, weil sie allzustrcnge und ohne Erbarmen gegen ihn verfahren seien,^ie Gesandten erklären nun, daß ihre Herren und Obern sich entschlossen hätten, dm Kesselring wegenweder die ausgeschriebene noch andere Tagleistungen zu besuchen, denselben nicht nach Baden zu stellen,Wndern ihn in der Kriegsräthe Händen bleiben zu lassen, welche beförderlichst über ihn ein Staudgerichthalten und nach seinem Verdienen die Gerechtigkeit über ihn ergehen lassen werden. Die Gesandten von^chwhz sprechen ihr Befremden darüber aus, daß Uri keine bestimmte Erklärung gebe und gerade m demoutscheidenden Zeitpunkte sich trennen zu wollen scheine, worauf die uruerischc Gesandtschaft erklärt, daß ihr^tt, wenn die übrigen einhellig seien, sich zweifelsohne anschließen werde. Ob- und Nidwalden und ZugWichen sich Schwhz an. Lucern hätte geglaubt, daß sich jetzt alle Orte über einen gewissen Entschlußvereinigen würden; da dieß nicht der Fall sei, so sei es das Einzige, was es thun könne, die übrigen^Ue zn versichern, daß es in dieser Sache, wie auch in andern, seine Ofsicien, so viel es ihm möglich sei,werde eintreten lassen. Es wird endlich beschlossen, die Tagsatzung in Baden abzulehnen und Lucern ersucht,Absagungsschreiben, zu welchem die Gesandten von Schwyz mit Zustimmung derer von Uutcrwalden""V Zug die Motive angeben, an Basel, Freiburg und Solothurn abgehen zu lassen im Namen der vier^Wtc, wenn Nri bis künftigen Sonntag seine Zustimmung erklärt, im Namen der drei, wenn dieselbe
ausbleibt.
GS8.
Confercnz der evangelischen Städte und Orte.
Aavau. 1634, 2. bis 4. August (23. bis 25. Juli a.K.).
Staatsarchiv Zürich, »est. XII. 146. toi. svs.
^ lRsandte: Zürich. Heinrich Bräiu, Burgerineister;'Salvmou Hirzcl, Seckelmeister. Bern. Johann^schherz, Nenner und des Raths; Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen und Ruchenstein, des^ath». Glarus. Heinrich Trümpi, Statthalter. Basel. Johann Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeistcr;Johann Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Schaffhausen. Johann Wilhelm Ziegler, des Raths;an-s Jakub Ziegler, der Rechte Dvctor und Stadtschrciber. Appenzell-Außcrrhoden. Johann Zcll-ollcr, Landesbaumeister und des Raths.
^ Aus einem Schreiben Lucerns an Basel hatte man vernommen, daß die vier Orte, welche seiner^ ^ ins Feld gezogen waren, den Besuch der Tagleistung der XIII Orte, welche die fünf unparteiischen""f den 31. Juli angesetzt, abgeschlagen und die Obrigkeiten den verhafteten Kesselring den Kriegs-überlassen haben, welche nach ihrem Gefallen ihm den Ncchtstag ansetzen werden. Nach erhaltener^ Wilung der abschlägigen Autwort hat Zürich für nothwendig erachtet, diese Conferenz auszuschreiben.