Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
878
Einzelbild herunterladen
 

878 Juli 1634.

versehe sich aber auch, das; vou der Eidgenossenschaft dasselbe geschehe, daß des Kaisers und des Erzh»»^Gegenpartei und deren Adhärcnten weder Paß noch Ncpaß gestattet, noch viel weniger denselben,früher von Etlichen geschehen sei, Vorschub geleistet werde, uud daß mau sich der Machinationen,gegen das Reich und das Haus Oesterreich angesponnen würden, gänzlich eutschlagc. Daß die Sicht»"der Eidgenossenschaft von der Conservation der österreichischen Lande, von welchen jene großen TheV ^geben sei, abHange, werde kein verständiger Politicus oder aufrichtiger Patriot läugnen können. Sc^»die vier Nhcinstädte samiut dem Elsaß und Breisach in der Schweden und ihrer Adhärcnten Hand koi»»»'^so möchte nichts Anderes als stäte Unruhe und Krieg erfolgen, weil der Kaiser und das Hans Oestw^niemals der Macht ermangeln würden, um die abgenommenen Lande wieder an sich zu bringen; der tu'^könnte alsdann auch den Nachbarn Jammer und Elend verursachen. Sollten die Schweden uiit ihüAnhang Breisach und andere der Eidgenossenschaft benachbarte Städte unterwürfig machen, so würde» ^als die Stärker» seiner Zeit auch die eidgenössischen Stände in gleiche Dienstbarkeit zu bringen s»^Dazu komme, daß der König von Frankreich ganz Lothringen in seine Gewalt gebracht, das Bisü'^Basel an etlichen Orten mit seinem Volk besetzt habe und beabsichtigen solle, in den bündncrischcn La»^neue Bewegungen anzuzetteln. Diese Laude könne er aber ohne schweren Krieg nicht behaupten, u»d ^Eidgenossenschaft würde daraus die größte Gefahr erwachsen. Ein neutraler Patriot würde nicht l»»^zweifelhaft sein, wenn es sich darum handelte, ob die Eidgenossen an die Schweden sich anschließen oder csdem Kaiser halten sollten, abgesehen davon, daß es deren Pflicht sei, der Erbeinigung treu zu blt» ^Die Orte möchten auch nicht dulden, daß so viele benachbarte Städte von dem Feinde und seinem ^ ^eingenommen uud vor ihren Augen verheert würden. Alan läßt dem Commissarius durch einen a»^'..liehen Ausschuß die freundliche Begrüßung verdanken und zugleich antworten, das landesverdcrblicheWesen sei den Orten jeder Zeit herzlich leid gewesen;, und es sei ihr Wunsch, daß bald ein beständigerzn Stande komme. Was die Observanz der Erbeinigung betreffe, so lasse man es bei den früher si.mehrmals gethanen Erklärungen verbleiben, nämlich daß die Herren und Obern; entschlossen seien,»treu, aufrecht und redlich zu halten in der Zuversicht, der Kaiser werde sich seine»; Anerbieten nachfalls die Observanz derselbe;; angelegen sein lassen. Die Proposition des Commissarius werde .

Händen der Herren und Obern in den Abschied nehmen, damit sich dieselben; darnach zu verhalte»««. Basel und Schaffhausen berichten umständlich, wie sehr sie bei diese»; Kriegswesen molestiert wc»'^da sie von de»; einen und andern kriegführenden Theil viel Angelegenheit auszustehen hätten. Sic ls"'deßhalb, ein wachsames Auge auf sie zu haben und ihnen in; Nothfall mit wirklicher Hülfe beizu!^

Weil über ihre Herren und Obern viel und mancherlei geredet werde, so möchte mau demzu viel Glauben schenken, sondern versichert sein, daß sie, wenn ihnen dergleichen vorgehalten undwürde, sich also verantworten könnten, oaß sie es mehr zu genießen als zu entgelten habe;;«. (S. u. Vier ennctb. Vogteien überh.) L, A-. (S. u. Baden.) I». (S. u. Thurgau.) 5. (S.

Aeinter.) Ic, I. (S. u. Nheinthal.)

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn!

Landgrafschaft Thurgan. Ii. Art. is. Anitsrcchnnng.

Lnndvagtei Nheinthal. !k. Art. 46. Lchcnsachen zc. I. Art. 47. Lehensachcn zc.

Grafschaft Baden. L. Art. 112. Kirchliches. i?. Art. sg. Zoll nnd Geleit.

Laniwogtci Freie Acmtcr. i. Art. 81. Abzug ;c. i. Art. 46. Jnstizsachen.

Bier ennctb. Bogteien iiberh. «. Art. 32. Jnstizsachen.