Juli 1634. 877
klbeil Plapparte, gänzlich verrufen sein und von nieinanden mehr weder ausgegeben noch eingenommenku> ^bg^ichen kein Wechsel auf Münzen, um selbige ins Land zu bringen, erlaubt sein, alles bei Verwir-^ des Gelds und fernerer Strafe an Ehre, Leib und Gut je nach Gestalt der Sachen; diejenigen, welche^ Übertreter dieser Ordnung anzeigen, erhalten einen Theil der confiseierten Gelder. Den oftmals ergan-Veschliissen gemäß soll das Münzen der kleinen Sorten bis an die Dicken Pfenninge eingestellt sein,^ünzordnnug und Taxierung soll dem Abt und der Stadt St. Gallen mitgetheilt werden mit demv sich aisi geizannteil Tag zu erklären, ob sie die Ordnung auch annehmen wollen. Wird diese^ chtion ratificiert, so sollen die III Bünde über die Ursachen, warum man ihre Münzen verrufen habe,^'ich benachrichtigt werden. Jeder Gesandte soll über diese Verhandlung seinen Herren und Obernwrcn und dahin wirken, daß sie ihre Gesandten auf die angesetzte Tagleistung mit hinreichender Jn-^ ^ wn dersehen. ü». Herr de Bvnnours, der katholischen königlichen Majestät Kriegsrath und Abgesandter^dgcnossenschaft, der Freigrafschaft Burgund „Sergeant oe Battaglie General", bringt vor, er habeleuicn Obern Befehl, die so schnelle Bewilligung etlicher Schreiben an ein Haupt der schwedischenvrsiber Freigrafschaft zu verdanken. Während man in der Grafschaft eidgenössischem Kriegs-5 . ^^rr kein Hinderlich auf dessen Dllrchpaß in den Weg gelegt habe, seien wider Erwarten AngehörigeIsi- ^ Durchreisen durch die eidgenössischen Lande gröblich arrestiert, ihrer Briefe beraubt und mit
tractiert worden, lvie kaum Alisspäher eines feindlichen Lagers verdientaber" ^ unbescheiden, diese Excesse einem gemeinen Befehl von oben zuzuschreiben, wünsche
^ bieselbeil lverden abgestellt werdeil. In dieser Hoffnung überbringe er das gewöhnliche Erb-frelindlichen Grllß des Erzbischofs von Besanyon uild des Parlaments zu Dole,Versicherung des ganzen Volkes, daß es nur mit besonderem Leid von dem Bündniß ab-)ui würde und nichts Anderes wünsche, als die Prosperität der eidgenössischen Republik. — Demdcll>.' ^ ^ frellildliche Begrüßllng und das Anerbieten nachbarlicher Correspondenz verdankt und^ciclb^- ^^'^vstllng gegeben, daß man sich bei allen Gelegenheiteil nach Inhalt der Erbeinigung aller gutende», und alles dessen, was sich gebühre, befleißen werde. Daß denen ans der Freigrafschaft aus
Ungelegenheiten widerfahren seien, davon wisse man nichts, wolle aber nicht unterlassen,v. ^ Obrigkeiteil zu referieren, damit sie dessen eingedenk seien und das Gebührende anordnen.^ ^si^Iiche Eonunissarins, Freiherr Peter von Schwarzenberg, überreicht sein Creditiv und läßtv weitläufigen Vortrag verlesen des Inhalts, der Kaiser habe ihm aufgetragen, der Versamm-gnädigsten Gruß und geneigten Willen zu erkennen zu geben, die Gefahr vorzustelleil, in welchez» ^ bie kaiserlichen Erblailde dermalen durch die Schweden lind ihren Anhang gestürzt seieil, auchZi, 5U führen, wozu die ewige Erbeinignng die Orte verpflichte, und in allem Vertrauen die Gefahr^»d ^ welcher das ganze helvetische Corpus sich befinde, welches die schwedische Partei mit aller-^l il"-^^ und betrttglichen Vorspiegeluiigen künftiger Vvrtheile vielfältig bearbeite, unl die Eidgenossen^»»lt ' bringen. Der Kaiser habe gewisse Nachricht, unter was für einem Prätext die Schweden
liisi Adhärenten sich noch immer bemühen, die Eidgenossen von der Treue abwendig zu mache»,
^ltc/ ^ und dem ErzHaus nach Ausweis der ewigen Erbeinigung verpflichtet seien. Jene
^»cht der Kaiser und das Haus Oesterreich seien entschlossen, bei Gelegenheit mit ihrer .ganzen
^isix ^ ^^genosseuschaft eiilZllfallen und dieselbe der alteil Freiheit zu berauben. Solches sei demwe in den Sinn gekommen; er gedenke vielmehr die Erbeinigung in allen Punkteil fürbaß zu halten,