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Mai 1634.
willfahren, sehen aber wohl ein, daß ihnen eine Gesandtschaft nothwendig sei. Weil ihr Begehren in ge»u"'eidgenössischer Session bereits bewilligt worden sei und man annehmen könne, daß die Obrigk^deßwcgcn kein besonderes Bedenken haben werden, die Gesandten aber in Bezug ans dieses besondere ^gehren ohne Befehl sind, nimmt man dasselbe in den Abschied mit der Erläuterung, daß die übrige» ^Städte ihre Erklärungen darüber beförderlich an Zürich schicken möchten, den Kanflentcn aber freigabsein solle, ob nicht etwa dem französischen Ambassador zn Svlothurn durch ein Schreiben ihr Norha^mitgctheilt und dabei um Empfehlung angehalten werden sollte; dergleichen ob man nicht ein a»dc»Schreiben an den König oder den Cardinal der Gesandtschaft vorangehen und darin deren Beschs ^andeuten könnte mit der Bitte, zu Beseitigung derselben behülflich zn sein. 2) Außerdem sch»^auch einige Gesandte vor, daß die vier Städte bei dieser Gelegenheit dem König von ihren Beschwer^Kenntniß geben und sich „über der fünförtischcn Gesandten Anbringen und Verleiden entschuldigenkönnten." Andere aber sind der Ansicht, daß diese Svllicitativn dem Ansuchen der Kaufleute oder d»'öjener schaden möchte. I. Auf Anhalten des Herrn de la Piemente von Genf wird beschlossen, im Na»'^der vier Städte und Freiburgs und Solothurns an den König von Frankreich zu schreiben, daß derJahr 1626 wegen Lieferung des französischen Salzes errichtete Vertrag, der zn Ausgang des Jahres 1 "einseitig aufgehoben, und für welchen ein neuer zu Gunsten des Herrn Estienne Desforts gemacht wM' ^sei, wieder in Kraft gesetzt werden möchte.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangetegcichciten:
LandiMfschaft Tlnirgau. I». Art. 22S. Matrimonial- und Collatnrstrcit. «. Art. s. Beamte.
Grasschaft Baden. t. Art. III. Kirchliches.
V8Ä.
Conferenz von Urs, Schwyz und Nidtvalden.
Brunnen. 1«34, 22. Mar.
Laildcsarchiu Nidwaldc».
Gesandte: Uri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und LandshauPw'"^Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr. Schwyz. Diethclm Schorn», .Halter; Martin Betschart, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter und Landshaupt'"^''Melchior Beeler, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Alt-Landammann und Landshauptw^'sKonrads Von Büren, Statthalter und des Raths. ^
»—«I. (S. u. Vellen; :c.) «. Da der Bischof von Wallis immerfort darauf dringt, daß die daßbestehenden und die noch zu bauenden Capucinerklöster der savoyischen Provinz einverleibt werde» W ^so wird beschlossen, beim Papste und dem Nuntius sich dahin zu verwenden, daß diese Klöster der helvctlb^,Provinz zugetheilt werden, t. Die Vorsorge Uris in Beziehung auf den Paß zu Ursern wird gc "^ähnliche Sorge soll man auch zu andern Pässen tragen. Nicht zu vergessen sind auch die Klagen vonwegen der Usurpation seines Passes in der March. K. Die Gesandten von Schwyz erklären, ^gegenüber dem Anzug von Uri ihre Vefugsame in Betreff des zu Brunnen und am Thum geforderte» o"darthun werden.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn:
Bogtei Vellen; :c. »—«I. Art. 713—722.