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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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864
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864 Mai 1634.

es de» Evangelischen den Posseß von Uznach nnd Gaster gestatte, damit sie, die Katholischen, ihren L»>'^Vogt nach Werdenberg auch auffahren könnten und es desto eher bei den: Vertrag von 1623 lMDa ferner der Ritt über das Gebirg und dieBesetzung der Hauptmannschaft von St.Gallen (zu Wyl) dieses^an seine Mitlandlente falle, frage er, ob man, wenn die Katholischen auch dahin wählten, diesen ihre» ^sandten jenseits des Gebirgs den Beisitz gestatten »verde und der Hauptmann gen Whl ans künftigenrinatag aufgeführt werden könne. Schwhz ist der Ansicht, daß ihm und auch de.» übrigen kathvlO"Orten sehr viel an dem Paß und der Religion in Uznach und Gaster gelegen sein müsse, und daß es s«""Ansicht nach das Beste wäre, wenn die katholischen Glarner ihren Mitlandleuten die Vogtei Werde»^gänzlich cedierten und Uznach und Gaster ganz an sich brächten. Die übrigen Orte' wünsche», ^der 1623 zu Gunsten der Katholischen errichtete Vertrag in Kraft bleibe, damit nicht etwa die redli^'Katholischen gezwungen würden, die Religion zu ändern oder aus dein Land zu ziehen. Schließlichdie Gesandten an Schwhz das Ansuchen, es möchte ihren Herren und Obern zu besonder,» Gefalle»den Katholischen zu Glarus zu Gutem den Posseß der Nogteien Uznach und Gaster den neuglä»^'Glarnern gestatten, doch so, daß ihnen der Religion, Reiszüge und des Passes halber gute Versieh"^gegeben werde. Da die Gesandten von Schwhz dafür keine Instruction haben, wird sowohl dieseals die Frage wegen der Ge,andtschaft über das Gebirg und die Hauptmannschaft nack Whl in den Abs-^genommen, t. (V katholische Orte.) Jedes der fünf katholischen Orte soll dessen eingedenk sein, daßHerrn von Stadion, den, Gerichtschreiber Wagner und deren Diener für ihre Mübe bei den,

Geschäfte" ein Cvntentement zu Theil werde.

v. aus dem Luccrner-, i. aus de», Schwyzermmplav.

«84.

Konferenz der IV evangelischen Städte während der gememeidgenossischen Tagsatzung ^

Bade»». 1K34, im Mai.

Staatsarchiv Zürich, «est. Xll. 146. kal. 137.

.. Da Zu hoffen ist, daß Kesselring auf den 27. Juni werde gestellr werden, so wird gut erach"^Kesselringsche Geschäft in dem dermaligen Stande einstweilen verbleiben zu lassen und den bestü»'»"" ^abzuwarten. Man wird später erfahren, was die Zeit mit sich bringt, und sich dann zu vergleiche»w,e dein Emen und Ander», das sich erst noch zeigen möchte, zu begegnen sei. Inzwischen wird eswendig sein, ans alles dergestalt ein wachsames Auge zu haben, daß man allen Vvrfallenheiten beivorbeugen kann, daneben aber auch nachzudenken, wie man sich in den übrigen thurgauischen Gesä)"^und was daran hängt, verhalten wolle, und vornehmlich dem zu begegnen, daß etwa durch Verweisdes emen und andern Punktes alles Uebrige in's Stocken gerathe, sondern daß vielmehr den frühe"^abschiedungen nachgekommen werde. Der früher anerbvtenen Cautivn und Bürgschaft für Kilia»ring geschieht zwar in dem Project der unparteiischen Orte keine Erwähnung, die katholischenaber vernehmen lassen, daß Kesselring von Schwhz nicht werde abgeführt Werve», man sei den»seinen Leib und sein Gut sicher gestellt. Es sollen deßhalb die Verwandten Kesselrings beschickt »"dzugeredet werden, für einmal einen Bürgschaftsbrief auf dessen Person zu stellen um denselben de» ,,uen dannzumal überliefern zu können. I». (S. u. Thurgau.) Mm, besorgt, es möcht"'