April 1634. 847
^ichscanzler und nimmt dasselbe auf Gefallen der Obrigkeiten in den Abschied, I». Wegen der Titulaturendenjenigen Schreiben, die an den Ncichscanzler Oxenstierna und andere hvhe schwedische Osficiauten geschicktA^de», ersucht inan Basel, den andern drei Städten diejenigen, welche in seiner Canzlci zu finden seien,A überschicken, weil es die meisten haben svll; Zürich wird dam: die seinigen auch mittheilen. «. ZürichBern ersuchen die beiden andern Städte um beförderliche Einberufung einer abermaligen Tagsatzung,. sicher die Sache Kcsselriugs und andere daran hängende Sachen erörtert werden könnten, weil der^'Mische MMssrcdvr zu Svlothnrn bereits angelangt sei und man nicht wohl werde warten können, bisA"a An neuer Modus der Jnterposition halber wider die Bünde und alten Gewohnheiten auf die Bahnbracht werde. — Basel will dieß seinen Herren und Obern Heimbringelt mit dem Beifügen, dieselbenhiezu ohne Zweifel nicht ungeneigt seilt; man müsse sich aber zuvor bei den übrigen uninteressiertenerkundigen, ob sie auch dazu disponiert seien, lind inzwischen an den Herrn von Mollondin um Be-schreiben, ob und wie bald der Ambassador eine Tagsatzung und wohin er dieselbe ausschreiben werde.^ Ausschreiben soll auf dem letzten badischcn Abschied wegen obangeregter schwebenden Sachen seinenhaben." «I. Die Gesandten der drei Städte stellen Zürich anhcim, die projectierte Antwort ans das)arfe Protestationsschreiben, welches ihm die fünf Orte zugeschickt haben, abgehen zu lassen, weil das münd-^ Verweisen auf der Tagsatzung nur viel Zeit in Anspruch nehmen würde, v. Weil man glaubt, der^gelangte französische Ambassador werde bei den fünf und den andern katholischen Orten die Erneuerungspanischen Bündnisses zu ahndeil instruiert sein oder es auch sonst thun, so stellt man ihm dieß anhcim und^Aet dst angedeutete allgemeine Zusammenkunft ab. L. Wegen der Neligionsbeschwerden der Toggen-. svll dem Abt von St. Gallen im Namen der vier Städte freundlich geschrieben und er um die Ve-Auiig d^ Veranlassung derselben ersucht werden, auch daß er weder den Prädicautcn noch den Zuhörern^ ^ die gemeine Religionsfreiheit und ihr Gewissen ctlvas zumuthe. K. Wenn ans künftiger Tagleistnng«' Vaden der Anzug wegen des letzten Abschieds von Baden gestellt wird, soll man bis dahin auch zu^ A gehen, ob nicht ein jeder Landvogt, der ans die Landvogtei zieht, seinen eigenen Landschreiber gemäß^ 1513 don den acht Orten bereits gegebenen Erkanntniß mitnehmen soll, oder wie man sonst eilten un-^Aischen Schreiber daselbst haben könnte. Ii. (S. u. Baden.) i. Es wird ein Schreiben der StadtAhausen an Zürich verlesen, dat. d. 19. März. Man beschließt, daß Zürich im Namen der vier Städte'AAen und die Mülhauser freundlich dahin weisen solle, sich bei diesen Umständen so behutsam als
>ch zu «rhall«, und g-gm di-Herausgabe der österreichischen iu chrer Stadt liegenden Oute, sich? ««-.st. zu wid-riqm, damit man nicht «-anlaßt wurde. I°lch- »-mach wi-d« zurn«M-rd°r«; d-^is,„u-u si- damit abl-hnm, da» si- zum Th-ll von dm evangelischen Stadt«. d°«nd...°„ m.dt-riu Varwisseu, w-il sei mit denselben in d-r Neutralität b-griss-n ?->-», thun tonnten, u»>ab-- salle» Ii- ihrem Bürge. Zi-Il- -mstlich zuspreche». da» derselbe s.e uut s-rmr-r Ung«>"-it k. Es wird die Frag-gestellt, >°i- man sich .«a«g.l.sch°-I-.ts i°, der Ankunft des
>,iich-n A.ubassadar- «.halt«. Wale i°w°hl in Beziehung ans -in- bq-nd-r° Beg-ußuug als un. .»„U° abschwebendeu «ißverständuisse nnd di- übrigen Veranlassnugeu zu B-Ichw-td«. zu «ft-m.er-n,»>a» »ich. zweiselt, daß di- kathalischm Ort- -s ihr°rs°i,s b°--..S w.-d-n gethan h°l>-u. Man «-.m
Uu^^ iiarnber nicht erklären, weil dergleichen bisher nicht Brauch gewesen sei, svndern verabschiedet, daß,^>tes Ortes Obrigkeit solchen Vorgruß vor der Tagsatzung, welche der Ambassador vielleicht begehren
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abstatten wolle, sie den andern Orten davon Kenntniß geben solle, damit derselbe insgesammt ver-
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