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März 1634. 837
, daß dicß ohne Nachthell für die Erbeinigung und die übrigen eidgenössischen sowohlals anderwär-
, Bündnisse geschehen könne, in Betracht, daß die Erbeinigung die Zeit her gegen die Eidgenossenschaft,
^ °uderz aber gegen die evangelischen Orte mit Occnpicrung der bündnerischcn Lande, in Betreff der Zölle, des
^ Z- und Kornkaufs nicht gehalten worden ist, daß die Oesterreichischen dieselbe „immer auf ihren Vortheil
und sich dabei einbilden, daß man eidgcnössischcrseits schuldig sei, dieselbe zu halten. Den Oester-
^ßchen habe nur Zeit und Gelegenheit gefehlt, ihren bösen Willen gegen die Evangelischen auszuüben.
u»nt sei, wix die katholischen Orte seit der Reformation die Bünde an ihren beiden Städten gehaltenMen.
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Ihr böswilliges Gemüth zeige sich genugsam in den letzten thurgauischen Verhandlungen, besonderswas sich seit Aufhebung der Belagerung von Constanz zugetragen habe. Die Erneuerung des
Eck» Bündnisses hätten sie zu höchstein Schaden der evangelischen Orte trotz der mit der Krone"ingegangenen Neutralität angenommen, zu geschweige» der vorhergegangenen Tractatc, die sieund sonst Wider die alten Bünde errichtet hätten. Die französische Einigung brauche man nicht zu^ Uchtigca, weil der König als Papist zu Gunsten der evangelischen Religion nimmermehr handeln, vielmehr^^^"ucken werde. Dieselbe würde, wie auch die österreichische Erbeinigung, in der „Correspondenz mit"Zwischen", welche allein die Versicherung und Erhaltung der Religion bezwecke, vorbehalten. Dieseüchflv wäre nicht eine eidliche Verbindung, sondern nur eine „Näherung und Beharrung bisher
lich Partei sei auch der Untergang der evangelischen Orte. Wenn die übrigen beiden Städte
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anhören und hernach die vorgeschlagenen Artikel und Conditionen zusammentragen. Aus dieser
"nht dazu verstehen wollten, so würden Zürich und Bern dessenungeachtet das Begehren der Schwe-
hätten die beiden andern Städte nur Schaden und Ungclegenheit zu gewärtigen, was ZürichRcis--^ Whr leid wäre. Lasse man sich in Verhandlungen ein, so werde man auch in den künftigen
der .^'wr Correspondenz", um auf den Nothfall der schwedischen Hülfe versichert zu sein. Der Untergangsichdisc
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die eingeschlossen werden. — Basel und Schaffhansen lassen sich vernehmen, die Einwilligung in
^nhre uw „Verständniß" würde der Erbeinigung stracks zuwiderlaufen, in Folge deren man vor einemi»i 9 die letzte Pension empfangen habe; sie würde ferner nichts Anderes verursachen, als daß man^ssen ^ einander geriethe, weil die katholischen Orte ans die Nachricht davon den Feind ins Landdehn ^ üch ziehen würden. Die Eidgenossen seien früher in andern deutschen Unruhen, besondersden z/'uwlkaldischen Buud still gesessen und Hütten sich keines Theilcs angenommen. Es wäre auch „widerLudwigs sKarlss VII, Königs von Frankreich," so daß dein König Anlaß zur Empfindlichkeit^ werden könnte. Allerdings sei früher wider die Erbeinigung und von den katholischen Orten widersetvusc - Verträge hie und da gehandelt worden; man habe sich aber immer wieder verglichen und/ schriftlich als mündlich erklärt, Erbeinigung und Bünde gegen einander treulich halten, zu wollen,^ ^ w'ch dieselben so viel als erneuert. Eine solche „Verständniß oder Correspondenz" würde so viel^und sein und der Erbeinigung sowie dem großen eidgenössischen Bund zuwider laufen, den sieez sstntansetzcn möchten. Für die vier evangelischen Städte, wie auch für die andere Partei wärech'gc ^ch^chs'se und Zuträglichste, weun man es nochmals bei der früher gegebenen Erklärung und derbcjg .. Zeilen Neutralität verbleiben ließe und dein Neichscanzler eine Antwort in diesem Sinne gäbe mit^esea^ ^chchewng der guten Absicht, daß man fortfahreil werde, dem gemeinsamen evangelischenZlndere- ^ leisten. Auf diese Weise habe man immer freie Hand, Munition, Proviant oder
^ W viel man wolle, zu geben; im andern Fall werde man gcnöthigt sein zu geben, was man for-