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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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829
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Februar und März 1634. 829

also, daß man zur Beruhigung der eigenen wie der benachbarten Laude den Feinden des Kaisersderen Adhärenten weder Paß noch Ncpaß gestatten, auch ihnen keinerlei Vorschub leisten und sich vonschwedischen Machinationen fern halten werde. Die Orte möchten sich über dieses alles offen erklären,""ch was sie sowohl dein Kaiser als dem ErzHanse für eine Versicherung geben wollten, damit der Kaiser. des bereits Vorgefallenen künftig keine Ursache habe, in die Eidgenossen das geringste Mißtrauen zudn Kaiser und das ErzHaus seien ihrerseits geneigt, wie bisher der Erbeinigung gemäß zu handeln,läßt durch einen ansehnlichen Ausschuß antworten, man lasse es bei den Erklärungen, welche dein^ und dem Hause Oesterreich mehrmals'sowohl schriftlich als mündlich gegeben worden seien, verbleiben,und scharfe Stellen in der ProPosition enthalten seien, welche etliche Orte besonders berühren,

^ wcm sich dieses Vortrages nicht versehen habe, also auch nicht instruiert sei, so wolle man denselben"w Abschied nehmen und den Obrigkeiten referieren, welche sowohl dem Kaiser als der Erzherzoginia eine genügende Erklärung geben würden. Die katholischen Orte erklären sich dahin, sie wüßtennicht zu entsinnen, jemals wider die Erbeinigung gehandelt zu haben, und seien Willens, selbige auch^rhlu getreu zu halten und, was man früher dem Kaiser und dem Hause Oesterreich wiederholt ver-Wn habe, bei allen Gelegenheiten ehrlich und redlich zu leisten. Uebrigeus nehmen sie die Präpositionschall« in den Abschied. «I. Herr de la Piemente von Genf anerbietet sich, der Eidgenossenschaft französisches^^^^scilz rm,; Peccais) zu liefern, das Mäß oder Minot bis gen Genf um 4 französische Kronen,tra ^ ^ Pfund um einen halben Batzen. Da die Gesandten ohne Instruction sind, so wird der An-den Abschied genommen, v. Die Absendung einer Gesandtschaft nach Frankreich, welche wiederum^"det man gar nicht passend noch rathsam. Jedes Ort soll seine Gesandten ans die nächste"ug wegen des Münzwesens mit Instruction versehen und besonders darauf bedacht sein, wie das3^den Gold- und Silbersorten verhütet werden könne, weil dadurch die Vcrtheuernng allerverursacht wird. t. (S. u. Thurgau.)

Verhandlungen der katholischen Orte,kcitl, katholische Orte.) 1) Es wird rathsam erachtet, daß Lucern beförderlichst eine Tagsatzung der

^"ssad zusammenberufe, damit man unter Auderm auch jemand an den neuen französischen Am-

Beis - ^ordnen könne, der denselben, bevor er von anderer Seite eingenommen werde, von derder q, des Streites mit Zürich und Bern unterrichte. 2) Ferner soll jedes Ort seine Gesandten wegen^""3 des Landvogts Bnssy von Glarus auf die Vogtei Werdcnberg instruieren, damit diese Sache^teu ^ komme. Ii. (Sechs katholische Orte.) Die sechs mit dein Herzog von Savoyen vcrbijn-

schr,, kverden ihre Gesandten wegen der Abordnung zu demselben mit hinreichender Instruction ver-'' ' (S. u. Baden.)

. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcuhcitcn:

^ass/ ^ ThM'MN. Art. 247. Kricgssachcu.

^lt Vadc». i. Art .ios. Kirchliches,

aus dem Lucerncrcrcmplar.

Anm. Dem Zürchcrexemplar ist Fol. 36 eine „Corrcctur" dieses Abschiedes beigefügt, welche fol-^"den Inhalts ist: Zu Anfang ist bei Erzählung der Veranlassung zu dieser Tagsatzung verschwiegen,"b es die Verhandlung wegen Kilian Kessclring und der andern thurgauischcn Streitsachen war. —" » Statt daß das, was die vier Orte, welche ausgezogen waren, gegenüber Kcsselring verübt haben,