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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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821
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Januar 1634. 821

^ beharrliches srcundeidgenössisches Aufsehen auf ihre Stände, und daß man ihre wohlgemeinten Erinnc-gen nicht ungut aufnehmen, sondern dieselben wohl berücksichtigen wolle. „Weil dieses Geschäft in sox>> ^ Terminis steht," so crmahnen Zürich und Bern die Gesändten der beiden andern Städteich, daß sie ihre Herren und Obern dahin bewegen möchten, auf Zürich und Bern ein so wachsames^ben, daß dieselben es im Nothfall „wirklich spüren würden". - Die Gesandten Basels und. ^Husens erklären, daß ihre Herren lind Obern im unvermeidlichen Nothfall alles das leisten werden,s" sie die Bünde und die religionsgenössische Vertraulichkeit weisen. I». Basel hatte früher auf das Bc-der Stadt Mülhausen seinen Bürger Hauptmann Bernhard Brand sammt einem Wachtmeister in>> von Mülhausen Kosten dahin abgeordnet. Derselbe berichtet nun in einem Schreiben an Bürger-in ^ ^brlin zn Basel, ä. ä. 28. Dec. 1633, daß selbige Stadt noch immer in Gefahr sei, und daß sieuinhcrstreifendci? kaiserlichen Reitern täglich geschädigt und beraubt werde, wcßhalb er die Meinung^ glaube, daß ein eidgenössischer Znsatz von 200 Mann die Gefahr beseitigen würde. — Manbei I Punkt zu künftiger Erinnerung in den Abschied und ersucht zugleich die Gesandten Basels,^»ni" ""d Obern dahin zu wirken, daß sie denen von Mülhausen schreiben, sie möchten den ge-

flcii" ^ Beamten die versprochene Satisfaction zn Theil werden lassen und auf guter Hut sein undbh-chei ^che halte!?. «. Das schriftliche Bedenken der Geistlichen der Stadt Zürich über die toggenbur-»iit ^ ^^^ionsbeschwerdcn wird verlesen. Es soll den drei übrigen evangelischen Städten in Abschriftbraclt^ demjenigen der Geistlichen von Basel conferiert und nachher mit demselben in Einklang gc-

la»n damit man es von erster Zusammenkunft aus den evangelischen Toggenburgern überschicken

^usa'k Zürich hat von Luccrn zwei Schreiben erhalten wegen eines von den fünf Orten beabsichtigten„h oz " Thurgan. Es bittet um Rath, wie es sich in Bezug auf die Beantwortung verhalten undkcire ^ Zusatz einwillige«? solle. Die übrigen drei Städte sind der Ansicht, daß es zwar das Beste'W uian die Beantwortung glimpflich aufschieben und den beabsichtigten Zusatz, als etwas dermalenhätten " wendiges, höflich ablehnen tonnte, bis Zürich und Bern die früher angedeutete Erklärung gegebeniulird/ besorgen sei, daß dieser Znsatz den Unterthanen mehr Belästigung als Sicherheit bringen

Thür' "f^un aber die katholischeit Orte ihren Antheil, nämlich jedes 50 gute Musketiere wirklich in denivllte so wäre es nicht gut, ihnen allein die Gewalt daselbst zu überlassei?, sondern alsdann

^hutc"^ 50 Mann z??u? Schlitz der eva>?gelischen Unterthanen daselbst auch abordnen, um zusij^ ^aß de>?selbei? etwa durch diese fünförtischen Z??sätzer oder andere Fremde Schaden zuge-

«««.

Confevenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. 1V34, 30. Januar.

Land-Sarchw Nidwaldo». Protokoll dcr Räthcn u»d der Liindl-utho». Bd. g. kol. Ztg.

^ogtx! Das Verhandelte findet sich in? Abschnitte Hcrrschastsangelcgcnheitcn:

Allenz -c. Art. 715.