Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
802
Einzelbild herunterladen
 

802

December 1633.

abwarten. Als uninteressiertes Or. kannLueern nicht weiter schreiten, verspricht jedoch, das gestellte Ansuch"e .er Orten unge,aumt m.tzuthe.len. Mülhausen hat den vier evangelischen Städten (den 26. Ock)ge,chr.eben was snr Drangsalen es durch die hern.nstreifenden kaiserlich-österreichischen Soldaten tägli-h0,mn A m.tand.g un. Schutz und Schirn. angehalten. Ein anderes Schreiben Mülhausen

Bermoll'» v " r ^ anwesenden Gesandten gerichtet, i>t durch einen eigenen Voten überbracht .vorderOermalen n.rd d.e begebrte Protection nicht für gut nnd ntitzlich erachtet, sondern Mülhausen freundlich

geantwortet und angedeutet, daß ...an wegen seines betrübten Zustandes an den Herzog von Rohan sclwolle in der Hoffnung, Frankreich werde mit Geld oder auf andere Weise helfen; auch sei man bereit,wenn es künftig erforderlich sein sollte, auf Begehren wegen hintcrhaltener Zufuhr der Früchte an ^vorderösterreichische Negierung zu schreiben. Obgleich in jenen beiden Schreiben Mülhausens das Begehteines Zusatzes nicht enthalten ist, so sind Zürich und Bern doch bereit, demselben einen Zusatz zu schick'Basel und Schaffhansen wünschen auch, daß man sich Mülhausens bestens annehme, geben aber zu "0stehen, daß ihre Herren und Obern wegen allerlei Lasten nnd eigener Besatzungen zu einem Zu?^nicht wohl contribuieren könnten. Alan stellt deßhalb die Absendung eines solchen ein, ersucht aber ^Gesandten der beiden Städte ihre Herren und Obern dahin zu bewegen, daß sie für den Nvthfall auch ^einen Zusatz einwilligen und von Mülhausen die Hand nicht ganz abziehen möchten; denn abgesehen dav»"'daß Zürich und Bern auch nicht geringe Ursachen zur Entschuldigung wegen ihrer großen Ausgaben lM^'so sei der Theil der Kosten eines solchen Zusatzes, der jedes der vier Orte treffe, nicht so groß, und die Äl>>Häuser könnten dadurch wohl sicher gestellt werden. Basels Gesandter verliest zwei Schreibe», eines vonvorderöstcrreichischen Regierung, das andere von Oberst Hannibal von Schauenburg aus Vreisach. Dcü^wird seinen Herren und Obern vorgeworfen, gegen die Erbeinignng sich vergangen zu haben, und rr"ihnen begehrt, die von den schwedischen Ofsicieren nach Basel geflüchteten Früchte verabfolgen zu lassen,geachtet die ihrem verbnrgerten Jkr. Georg Wilhelm Waldner von Fründstein unlängst zu Hüniultz"arrestierten Früchte, und Wein nicht mehr verabfolgt würden und noch dazu die Zufuhr der Frücht ^ihren freien Markt verboten sei. Basel begehrt deßhalb Rath. — Alan glaubt, daß durch die Hi>^Haltung der Früchte, welche schwedische Soldaten und Beamte furo dsUi ihrem Feind abgenommenhernach zu Basel verkauft oder in Verwahrung gegeben haben, die Erbeinignng nicht gebrochen sei.wird deßhalb Basel gerathen, der vorderösterreichischen Regierung zu antworten, man würde die Früchtzwar gern verabfolgen; weil selbige aber ohne Basels Vorwissen und Anleitung in seine Stadt gebch.worden seien und später von den Schweden wieder zurückgefordert werden könnten, so möchte solche ^schwerliche Conseguenzen nnd Angelegenheiten herbeiführen. Bei dieser Gelegenheit könnte Basel auch dB'^'anhalten, daß ihm die freie Zufuhr der Früchte vermöge der Erbeinignng gestattet werde. Sollte du'»Verantwortung nichts fruchten, so wird es erforderlich sein, deßwegen auf nächster Zusammenkunft indie Sache zur Sprache zu bringen, oder ».an kann auch, so es Vonnöthen sein sollte, den KönigFrankreich gelegentlich davon benachrichtigen. Wenn man Basel die Zufuhr mit Gewalt sperren oder ä»seine Renten und Einkünfte, welche es auf österreichischein Gebiet hat, angedrohtermaßen greifen solltr,wird man eidgenössischerseits auch Mittel haben, den Oesterreichischen das Ihrige gleichfalls zn hiuterhu^'und, wenn es anders nicht möglich wäre, Gewalt mit Gewalt abzutreiben, wie denn Basel von seineu ^und Rcligionsgcnossen erwarten darf, daß sie ihm jeder Zeit mit Rath und That so viel als möglichHülfe kommen werden. — Basel dankt dafür und bittet nochmals, daß man dieses Geschäftes künftig