October 1633.
die wider Kilian Kesselring vorgenommene Procednr vernehmen nnd bittet, man möchte dafür sorgen, dal-derselbe wieder auf freien Fuß gesetzt und mit Andern zu Fraucnfeld zu seiner Verantwortung zugelasst"werde. Wenn die Fähnlein abgeführt würden, wolle Zürich der Reise der sieben oder zehn regierend"'Orte in den Thurgau nicht entgegen sein; es müsse aber eine unpassionierte Proccdur an die Hand gcnomm"'werden nnd die Kundschaften müssen also beschaffen sein, daß sich niemand wegen Uebereilung zu beklagthabe. Was die Kosten anbetreffe, so wolle die Gesandtschaft die Sache ihren Herren und Obern anheb"stellen; die entworfenen Vertragspunkte werde sie ebenfalls ihrer Obrigkeit vorlegen, die ihre Resolut!"'darüber beförderlich an Lncern übcrschicken werde. — Auch die vier Orte nehmen die Vertragsartikel i»den Abschied und wollen ihren Entschluß darüber gleichfalls Lucern mittheilen. Zugleich bitten sie, dabman sich wegen der Procednr „keine ungleichen Gedanken machen solle". Wie hoffentlich jeder Zeit g"schehen sei, so seien sie auch jetzt gesonnen, dem Recht gemäß und so zu procedieren, daß sie es vorund jedermann verantworten könnten. Die Fähnlein, welchen Kesselring nicht auf thurganischem Bode»'sondern im Gebiet des Abtes zu St. Gallen in die Hände gerathen sei, und die der Ansicht seien, daß ih»"'nach gewohntem Kriegsrecht die Bestrafung zustehe, würden wohl wissen, ihrer Proccdur halber Bescheid u»dAntwort zu geben. So jemand sie an ihrer wohlbefugten Procednr verhindern wollte und daraus Unhäentstehen sollte, wollen sie daran nicht Schuld sein. — Wenn die Vergleichspunkte allerseits werden cmg^'nommen worden sein, wird man sich darüber zu vergleichen wissen, daß das Kriegsvvlk beiderseits zu cd"'derselben Zeit abgeführt werde. — Berns Gesandtschaft hat gehofft, daß Kesselring auf die von den S"'nigen versprochene Caution auf freien Fuß gestellt würde, und hat Befehl, nachdrücklich auf dessenlassung zu dringen. Weil man ernstlich wider ihn procediert haben soll, so behält sich Bern sein Recht wcssi"des Malesizes im Thurgau vor und gedenkt, eine ungebührliche Procedur zu ahnden. Es hält auch daß"'daß die Procedur den Obrigkeiten und nicht den Soldaten zustehe, v. Basel vermuthet, daß es zwisä)^den Kaiserlichen und den Schwedischen im Elsaß harte Stöße abgeben und daß der unterliegende Theil d"ihnen „Unterschlauf" suchen möchte, wodurch sein Gebiet sehr belästigt würde. Es bittet dcßhalb um g"'treues Aufsehen und um Zusendung von Hülfe auf erste Mahnung. — Das Ansuchen wird zu Ha»d""der Obrigkeiten in den Abschied genommen, welche in solchem Fall nach dem Inhalt der Bünde Hand""werden. - Deßgleichen begehrt Schaffhausen, daß bei diesen schwierigen Läufen die Fähnlein Zürichs, noferner in seiner Stadt zu deren Defension verbleiben möchten. «I. Bern berichtet, daß es seine Gre»si"wegen allerlei besorgter und an einem Ort bereits vorgefallener Jnsolentien blos zur Defension mit einigt'Volk besetzt habe, und daß es dafür sorgen werde, daß niemand beim Durchpassieren belästigt we>^'«. (S. u. Deutsche gem. Vogteien überh.) k. (S. u. Thurgau.)
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegcnheiten:
Deutsche gemeine Vogteien überh. e. Art. IS. Landvögte:c.
Landgrafschast Thurgau. t. Art. 4M. Gotteshäuser, Klöster.
Anm. Aus dem Berichte der glarnerischen Gesandtschaft, welcher in der im Staatsarchiv Zürich ^genden Tschudischen Sammlung der Originalabschiede (lest. XII. 93 enthalten ist, fügen wir noch folg"'Verhandlungsgegenstände der katholischen Orte bei. ». Die katholischen Gesandten wollen Schneedesnicht als Gesandten an den allgemeinen Sitzungen theilnehmen lassen, da er Landvogt der Freiensei. Nachdem der Gesandte von Bern und die übrigen unkatholischen ihnen Vorstellungen dagegen ge"'"haben, gewähren sie ihm für dießmal den Beisitz. Ii». Landammann Trösch und Landshauptmann Äuf^