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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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791
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Octobcr 1633. 7g 1

kvltcn kominen konnten. Was die ausgcstoßenen Drohuilgeil und Schmähworte anbelange, so würde sich,'Wenn ,nan die Wage in die Mitte setzen wollte", herausstellen, daß deren viel mehr gegen die vier Orte"^gestoßen worden seien. In den an ihre Herren und Obern ergangenen Schreiben beschuldige mau die-^ben, als wären sie ausgezogen, um Coustanz zu entsetzen und sich mit den Kaiserlichen zu verbinden;wcin hatzx geäußert, wenn man dieses und jenes gewußt hätte, so würde .man die Siegel von denundesbriefen abgeschnitten haben, und an ihre Herren und Obern seien Schreiben gekommen, welche mehr^uer Absage, als Auderm gleich scheu. Hie und da habe man den Aufbruch als uuzeitig und mit anderngeziemenden Worten getadelt, ja sogar die ennetbirgischcu Unterthanen wider sie aufgereizt und noch mehr^'gleichen gethan. Wenn man mit einander als Eidgenossen leben wolle, so müsse man einander nicht wie"Äthanen oder abgesagte Feinde und Sklaven tractieren. Zu Erhaltung größerer Einigkeit sei es noth-^ik>ig, tzcch dergleichen unleidenliche Sachen unterlassen und, was sich gebühre, beobachtet werde. — Die^gteressierten Orte haben Befehl, auf alle guten Mittel bedacht zu sein, wie das eingerissene MißtrauenZeitigt, die alterierten Gemüther wieder versöhnt und eine dauernde Einigkeit gepflanzt werden könne.^ Die Gesandten etlicher Orte, besonders die katholischen, finden zwar, daß die vier Orte mit Fug und^st ausgezogen seien und eben das gethan haben, was die übrigen Orte auch hätten thuu sollen. Mandachtet jedoch insgemein für rathsam, auf "Mittel bedacht zu sein, wie das Kriegsvolk mit guter ReputationWeder abgeführt und dann die beabsichtigte Procedur im Thurgau desto förmlicher und ohne LeidenschaftW die Hand genommen werden könne. — Die interessierten Orte gestatten hierauf den unparteiischen, in^ ^ache gütlich zu handeln; die vier Orte aber protestieren dagegen, daß in des Kesselrings und der^dern Verdächtigen Sache zu Baden etwas verhandelt werde, da dieß vor die regierenden Orte des^urgauz gehöre; sie sind auch nicht bevollmächtigt, ihr Volk aus dein Feld zu mahnen. Weil dasselbe'^umchr eine gute Zeit in des Fürsten von St. Gallen Land gelegen sei, werde man versucht, es von daden Thurgau zu verlegen und daselbst bis auf Weiteres verbleiben zu lassen; zugleich wollten sie sichMch die ^ dieselben zu suchen befugt seien, vorbehalten haben. — Zürich versichert, daß

Herren und Obern niemals darauf allsgegangen seien-, den vier Orten an ihrer Jurisdiction in den^Meimm Vogteien Eintrag zn thun; es besorge aber, daß man unter dem Schein des Rechtes Gewalt zuMchen vorhabe, und daß es allein auf die unschuldigen evangelischen Unterthanen abgesehen sei, wennin den Thurgau ziehen würde. Wenn man eine so ungewohnte Procedur vornehmen wolle, schlages Weh das eidgenössische "Recht vor und ersuche die uninteressierten Orte bei den Bünden, ihm dazu zu ver-Wu Au dem Unheil, das hieraus entstehen könnte, trage Zürich keine Schuld; auch hoffe es, daß ihm^ kosten ersetzt werden, weil es sein Volk zum Schutz der Unterthanen aufgestellt habe. Was dieNahrung der Stadt Stein belange, so haben seine Gesandten dermalen keinen Befehl. — Die unparteii-^e» Orte vergleichen sich hierauf über folgende gütliche Vertragspunkte: Wegen der in Verdacht stehendeil^^'lhanen im Thurgau mag Zürich mit den übrigen sechs oder neun Orteil den 13. November nach^Menseld reiten und nach Gebühr iuguirieren, judicieren und seutentieren, oder wenn es nicht dabeiWu will, so soücn die betreffenden Orte für sich nach Fraucnfeld reiteil. Den vier Orten soll an ihreWe» oon der Landgrafschaft Thurgau ein Gebührendes „erzeigt werden", wie es die uninteressierten Orte^ eg und erträglich erachten werden. Zürich wird ersucht, den unparteiische>l Orteil zu Gefallen der KostenWr es bei dem Project verbleiben zu lassen, mit dem Beifügen, daß ihm solches keineswegs „verweislich"solle. - Den uninteressierten Orten wird die gehabte Mühe verdankt. — Hierauf läßt sich Zürich gegeil