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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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October 1633.

Verwahrung der eidgenössischen Grenzen und besserer Beschützung des allgemeinen Vaterlandes, sei, als m'0der Feldmarschall Horn auf eidgenössischem Boden stand, etwas unvollkommen geblieben. Nachdem dc>Marschall die eidgenössischen Lande und Grenzen verlassen habe, sollte man sich jetzt darüber vergleicht'wie künstig dergleichen Einbrüche, von wein immer sie versucht würden, durch gemeinsame Thätigkeit va-hütet werden könnten. Um sich aber desto leichter verständigen zu können, müsse das Mißtrauen und d»Alteration etlicher Orte beseitigt und sowohl von Zürich als von den vier Orten das im Felde liegc»^Volk zurückgeführt werden. — Zürich läßt sich vernehmen, daß es gern sehen würde, daß man das gefallMißtrauen fallen ließe, zumal da es au dem Einbruch des Feldmarschalls Horn unschuldig sei; etliche Othätten aber ihr Volk zunächst an seine Grenzen gelegt; zugleich seien viele böse Drohungen und Schm^'Worte ausgestoßen worden. Den Oberstwachtmeister Kilian Kesselring, einen redlichen und gutbeleumdetc»Mann, der seiner Obrigkeit ohne Ansehen der Religion immer allen schuldigen Gehorsam geleistet, habe >»»»in VerHaft genommen und ungewöhnliche Proceduren Wider ihn eingeleitet. Weil man sich habe verlauslassen, man habe noch einen Rodel voll von dergleichen Leuten, sei ihnen der Gedanke gekommen, daß m"andere ehrliche Leute evangelischer Religion von ihren hässigen Gegnern unschuldig angegeben wervc»möchten. Dadurch sei Zürich veranlaßt worden, zu größerer Sicherheit und zum Schutz seiner evangelisch^Unterthanen eine gewisse Stellung einzunehmen. Sein Volk habe es nicht auf fremden Boden, sondc»'blos in das eigene Gebiet gelegt, dasjenige ausgenommen, welches der Stadt Schaffbausen auf ihr Ansuchtzugeschickt worden sei. Obgleich ein mitregierendes Ort, habe Zürich durch seine Gesandten nie vernehi»^können, warum Kesselring gefangen worden sei, habe auch nicht mit ihm reden können, noch viel wen"?'erlangt, daß er auf Eaution freigelassen werde. Wenn man sich mit einander vergleichen wolle, kein frein^Volk auf eidgenössischen Boden zu lassen, werde das seinen Herren und Obern nicht zuwider sein.wünsche aber, daß das Volk, das ausgezogen sei, wieder abgeführt werde, und daß der unguten RedenDrohungen halber Reparation geschehe, desgleichen, daß von der Sradt Constanz verlangt werde, daß ^Unterthanen im Thurgau von daher Sicherheit genießen, und daß der Vau der Fortificationen gegen die C'idg^nossenschaft, durch welche dem Vaterland mit der Zeit großes Ungemach entstehen könnte, eingestellt we^alsdann wolle Zürich sein Volk auch wieder heimmahnen. — Lucern und die Orte, welche ihre Mannst'haben ausziehen lassen, entgegnen, ihre Herren und Obern seien sich nicht bewußt, daß zwischen Zürichden fünf Orten Mißverständnisse, Streit oder Mißtrauen bestehe. Der Ausbruch der vier Orte seiInhalt und Ausweis der auf verschiedenen Tagen gethanen Erklärungen geschehen, und kein Ort habe >fvermerken lassen, daß es dabei auf Zürich abgesehen sei. Es komme ihnen dcßhalb befremdend vor, daß ^in der Proposition des Junkers von Mollondin und in etlichen Schreiben als eine Partei angesehenzum Recht gewiesen werden. Was die künftige Verwahrung der Grenzen betreffe, so seien sie nichtgesonnen, als sich den ans verschiedenen Taglcistungen gethanen Erklärungen zu cvnformieren undFremden, wer er auch sein möchte, zu verhindern, den eidgenössischen Boden zu betreten. Was Kessrck"'betreffe, hätten sie keinen Befehl, sich in eine Disputation einzulassen, sondern mit den übrigen regiere» ^Orten des Thurgaus sofort nach Frauenfeld zu reiten und sowohl den Kesselring, als andere im Vcrd»^stehende Conspiranten zu verhören und alsdann nach dem Recht und ohne Ansehen der Religion zudieren. Weil die Stadt Stein noch nicht gesäubert und die unterhalb Constanz gemachte Schiffbrücke >».entfernt sei, ihnen auch inzwischen etliche wider sie gefaßte böse Anschläge zur Kenntniß gekommen feie»'könnten sie das Kriegsvolk nicht wohl abberufen, bis ihnen gezeigt werde, wie sie wieder zu ihren Kr»i!