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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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October 1633. 789

Raths; Johann Jakob Zieglcr, Stadtschretber und des Raths. Appenzell. Martin Snter, Land-s mann, von Jnnerrhvden; Johann Zellweger, Landesbamneister und des Raths, von Außerrhvden. AbtGallen. Johann Rudolf Reding, zu Glattburg, des Raths und Landvogt zu Lichtensteig. StadtGallen. Georg Spindler^ Alt-Baumeister und des Raths. III Bünde. (Niemand.) Wallis,^rtin Mattlis, Pannerherr und Landvogt zu Monthey; Auton Quartery, Ritter, beide des Raths. Rot-^il. (Niemand.) Biel. David Krachbelz, Venner und des Raths.

Nachdem der Fcldmarschall Horn die Stadt Constanz und den eidgenössischen Boden wieder verlassen^lte, hatte man gehofft, es würde hiemit auch in der Eidgenossenschaft Alles beigelegt und das im FeldAgende Kriegsvolk wieder heimberufen werden. Dem zuwider hat Beru vernommen, daß unter etlichenF^'len großer Argwohn und großes Mißtrauen bestehe, in Folge deren dann auch unleidliche Drohungen,^chmtttz- mrd Schmähworte vernommen werden sollen. Damit nun die eidgenössische Einigkeit wieder her-^ellt und nicht etwa eine Trennung in dem eidgenössischen Stande verursacht werde, hat Bern diese. Leistung ausgeschrieben. — Begrüßung, i». Junker Jakob von Mollondin präsentiert ein Credcnzschreiben vonHerzog von Rohan und dem Herrn du Landä und eröffnet alsdann, dein König sei sehr daran gelegen,^e Eidgenossenschaft bei diesen gefährlichen Läufen sich behutsam und neutral verhalte, und daß dasl^le Einverständniß unter den Orten erhalten werde. Durch die zwischen ihnen entstandenen Mißverständ-M könnte es aber leicht dahin kommen, daß die beiden Parteien veranlaßt würden, bei ihren Freundens um Hül^ umzusehen, welche mehr ihren eigenen Vortheil, als das Wohl der Eidgenossenschaft im Augeim würden. Des Königs und seiner Minister wohlgemeinter Rath gehe dahin, die jetzigen Streitigkeitenunparteiische Sätze gütlich erörtern zu lassen, wie es früher in dergleichen schwierigen Lagen auch ge-^ sei. Um einen Vergleich anzubahnen, sei es nothwendig, zu Verminderung aller Animosität und zuUleidung großer überflüssiger Kosten alles Kriegsvolk von Seiten beider Thcile heimzumahnen. Alsdann' e eine allgemeine Tagleistung oder eine solche von den uninteressierten Orten die Klagen beider Theile an-der " ^ lcdem ohne Parteilichkeit zu der Gebühr verhelfen, auch dasjenige anordnen, was zur Versicherung^^lMössischcn Grenzen für nothwendig erachtet würde. Um eine bessere Vereinigung herbeizuführen,on alle XIII Orte und die Zugewandten sich gegenseitig hinreichende Versicherung geben, daß manFür zusammen halten und einander in allen Fällen nach dem Bunde der Altvordern helfen wolle,

"r dm Fall, daß zwischen Orten sich Mißverständnisse erheben sollten, anerbiete der König seine Jnterposition,) Hülfe und Beistand Wider alle diejenigen, welche wider die Freiheit der Eidgenossenschaft etwas vor-^ wollen, dagegen erwarte er, daß die Orte der früher gegebenen Versicherung gemäß ihre Pässe allem>ell?^olk, das nach Burgund, ins Elsaß oder nach Lothringen ziehen wolle, verschlossen halten und das-^ mit keinen Victualien oder Kriegsmunition unterstützen werden. Die einzige Absicht dieses Kriegsvolkesdahin, wo möglich die Krone Frankreich anzugreifen wegen des Schirms, den sie etlichen Katholischenü^^^chkand ertheile, und weil sie neuerdings den Churfürsten von Köln gleich demjenigen von Trier ingenommen habe. Aus den Briefen, welche der Herzog von Rohan und der Herr du Landö^ Hos empfangen hätten, gehe hervor, daß der bereits designierte ordentliche Ambassador in diese LandeFvrp^^n ^! gleich nach dessen Ankunft würden die Orte Bericht erhalten, daß der König sie für ihreiln hinreichend befriedigen werde. — Dem Herzog von Rohan und dem Herrn du Landö wird

^ wohlgemeinte Affection schriftlich verdaukt. I». Bern eröffnet, der jüngst gemachte Abschied wegen