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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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October 1633.

Mitteln umzusehen, daß sie mit Ehren entlassen werde,: können. Zugleich erfährt man daraus, daß sie ent-schlossen seien, den sanctgallischen Boden zu verlasseu und ihr Quartier im Thurgau zu nehmen. In Folgtdessen wird ihnen zurückgeschrieben, sie möchten ihr Vorhaben nicht ausführen, bis die Orte einen Entschlußdarüber gefaßt hätten. Die Mehrzahl der Gesandten stimmt nun dafür, daß man die Tagsatzung zu BadGbesuchen und vernehmen solle, was Bern oder die andern Orte vorbringen. Je nach Beschaffenheit desVorgebrachten werden sich die Gesandten, namentlich in Betreff von Angelegenheiten, welche gemeintStandessachen beschlagen, zu verhalten wissen. Wenn aber vorauszusehen wäre, daß entweder KesselringsRechtfertigung oder andere blos die den Thurgan regierenden Orte berührenden Angelegenheiten zur Sprachtgebracht werden, in der Absicht, vaß dieselben mit Zuthun der übrigen Orte untersucht werde«: sollten, stsolle sofort erklärt werden, daß diese nach alten: Herkommen von den sieben regierenden Orten zu Frauensi'^zu behandeln seien, und die Gesandten haben sich dam: zu Vollziehung des Abschieds von Weggis nachFraucnfcld zu verfügen und Zürich und Glarus dazu einzuladen. Von jeden: Ort soll eine zweifachefandtschaft nach Baden geschickt werden; diejenigen Herren und Amtleute, welche bei dem Kriegsvolke sin^solle:: zu der Session nur dann zugezogen werden, wenn man ihres Berichtes bedarf. H». Da man erfahrenhat, daß Zürich sich nicht scheue, über die katholischen Orte ungute Reden überall zu verbreiten, und es sichin jüngster Zeit herausgenommen hat, denen von Kaiserstuhl von sich aus Einiges zuzumuthen, während d>ekatholischen Orte eben so gut, wie es, zu disponieren das Recht haben, und es von Tag zu Tag sich wehtzeigt, wie schimpflich Zürich die katholischen Orte behandelt und zu verkleinern sucht, so soll in der gemeinsamen Sitzung zu Baden dicß gerügt und ernstlich die Empfindlichkeit darüber ausgesprochen werden. « Jcd^Ort soll die Anordnung treffen, daß die Ausreißer der spanischen Soldaten an den Grenzen zurückgewiesGund nicht weiter ins Land hineingelassen werden.

Gemeineidgenösstsche Tagsatzung der XI ll Orte und der Zugewandten.

Baden. 1«33, 23. bis 3t. October.

Staatsarchiv Zürich. vost.XN. US. t'ol.Z??.

Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Burgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmeister; Hans LuwSchneeberger, Zeugherr und des Raths. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu SP^ Schut)Johann Frischherz, Venner und des Raths. Lucern. Jost Bircher, Schultheiß und StadthauptumHeinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr und des Raths. Uri. Johann Kaspar von Sp:r:ngen, genaArnold, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammanu. ^c)Sebastian Abhberg, Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter und des Raths. UNwaldcn. Marquard Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammam:Pannerherr, von Nidwalde.:. Z ug. Johann Trinkler, Alt-Ammann; Konrad Brandenberg, Seck«Beat Jakob Motzenberg, beide des Raths. Glarus. Rudolf Zchudi, Landammann, Fridolin ^Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Obcrstzunftmeister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr u>:Raths. Freiburg. Jakob Bumann, Seckelmeister; Johann Heinrich Wild, des Raths. Soloth^Hieronymus Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, beide des Raths. Schaffhausen. Johann Wilhelm AG