776 September 1633.
Volk betreffe, das von etlichen Orten bereits ausgezogen sei, so könne man ohne Varmissen der Herren undObern nichts Anderes beschließen, wolle aber das Ansuchen des Herzogs aä roksranäom nehmen. I. Zürichentschuldigt sich nochmals wegen des so plötzlichen Einbruchs durch seine Stadt Stein: derselbe sei ohneWissen und wider den Willen seiner Herren und Obern geschehen, denselben auch sehr leid und bedauerlichvorgekommen; sollten aber Privatpersonen daran Schuld tragen, so würden sie es an gehörigen Orten hochzu verantworten haben. Wenn man von jemanden in oder außerhalb der Eidgenossenschaft von diese»'Vorhaben berichtet worden wäre, würde man gewiß solche Maßregeln getroffen haben, daß Alles wohl ver-mieden worden wäre. Zürich meine es mit der Eidgenossenschaft treu und redlich und sei nicht minder alsandere Orte gesonnen, deren Wohlstand und Reputation zu erhalten und die Unterthanen bei dem Ihrige»zu schirmen. Zürich würde es auch gern sehen, wenn der Feldmarschall Horn durch gütliche Mittel vo»dein eidgenössischen Boden entfernt werden könnte. Falls die gütliche Verhandlung erfolglos bleibe, Hütten dieGesandten keinen Befehl, ihre Einwilligung zu Tätlichkeiten zu geben, sondern Alles -rä rsksroncinm zu nehme»-Wenn man sich aber über ein Defensivnalwerk vergleichen könnte, um das Uebrige zu erhalten, wolle Zürichdazu mitwirken. Man möchte sich auch erklären, wie es mit dem Auszug gemeint sei, ob man sich defensivoder offensiv verhalten wolle, ob die katholischen Orte, wenn das spanisch-kaiserliche Volk ins Land käme, sichmit demselben zu vereinigen gedächten oder nicht. - Bern und die andern evangelischen Orte Hütten ge-wünscht, daß die begonnenen Verhandlungen fortgeführt worden wären; dessenungeachtet hoffen sie innttttnoch, daß der Herzog von Nohan mit dem Feldmarschall Horn etwas tractieren könne und daß derselbeden eidgenössischen Boden verlassen werde, damit alsdann auch alle andern fremden Nationen ferne gehaltetdas Vaterland von der drohenden Gefahr gerettet und in gutem Wohlstand erhalten werde; sonst hätte»stc keinen andern Befehl. Für das Defensivnalwerk würden sie auch stimmen, halten aber für nothwendig,daß man sich über die Anzahl der Mannschaft, die Beschaffenheit der Armatur, die Anstellung eines Di«c-tonums, kurz, wie man sich verhalten wolle, erklären müßte, damit nachher keine Confusion erfolge. Ihr"Herren und Obern würden sich in solchem Fall nicht trennen, sondern, was zur Erhaltung der Eidgenossen-schaft nothwendig erachtet würde, als redliche Eidgenossen leisten. - Die katholischen Orte protestieren aber-mals gegen die Schand- und Schmähwortc, welche die von Constanz und Andere wegen des wider die Erb-einigung und die gethane schriftliche Versicherung geschehenen Einbruchs gegen die Eidgenossenschaft aus-stoßen; ihren Herren und Obern geschehe damit Unrecht. Sie seien auch nicht gesonnen, solche Schmach a»lsich liegen zu lassen, weil sie an diesem leidigen Zustande unschuldig seien, vielmehr, was sie versprochenihres Thcils gehalten hätten. Es sei wohl zu erachten, daß Constanz sich nicht weiter einlassen werde, be-sonders weil die vorige Zusage nicht gehalten worden sei. Es werde darum nothwendig sein, einen allge-meinen ernstlichen Entschluß zu fassen, wie der fremde Gast durch Güte oder auf andere Weise von de»'eidgenössischen Boden entfernt werden könne, damit dadurch die spanisch-kaiserliche Macht auch fern gehaste»werde. Mit dieser Resolution dürfe man nicht länger zuwarten, weil man es hernach mit zwei oder vre'Machten zu thun haben würde. Insofern die Schwedischen die eidgenössischen Lande verlassen seien siebötig, vereint mit allen Orten, alle fremden Mächte, wer die auch sein möchten, ferne zu halten Ä"Herren und Obern hätten weder mit der einen noch mit der andern Partei ein Einverständnis; würden Bkcmcr anschließen; denn sei einmal die Ursache beseitigt, werde auch die Wirkung verhindert Mit Consta»)hatten sie nichts zu schaffen; wenn der Marschall Horn etwas gegen diese Stadt vornehmen wolle, möge e'solches außerhalb der eidgenössischen Lande ausführen. Was den Auszug etlicher Orte betreffe so h»^