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September 1633.
Ungutes zuzuziehen. Es werde sich wohl finden lassen, daß auch Andere über neutrales Land gezogen, abernicht wie jetzt so übel aufgenommen worden seien. Wenn die Eidgenossenschaft hinreichende Versicherunggeben wolle, daß ihm von der Stadt Constanz aus kein Schaden zugefügt werde, sei er bereit, den eidge-nössischen Boden zu verlassen. Gegen den Prälaten zu St. Gallen, als einen Zugewandten der Eidgenossen-schaft, werde er nichts Ungutes vornehmen. Wenn man aber diesen wohlgemeinten Versicherungen nichtglauben, sondern Gewalt brauchen sollte, würde der Feldmarschall mit der Hülfe Gottes, die ihn bisher belseinen Unternehmungen jeder Zeit begleitet habe, dasjenige thun, was redlichen Cavaliercn gezieme. Viellieber jedoch wolle er mit der Eidgenossenschaft' in guter Freundschaft und beharrlicher Neutralität leben.A. Man will dem, was der Herzog von Rohan proponiert hat, nicht entgegen sein, insofern es mit derReputation vereinbar ist. Auf Begehren der Gesandten verhandelt nun der Herzog mit dem OberstenSchavalizgi wegen der begehrten Sicherstellung und läßt durch Herrn von Mollondin einen Vergleichsvorschlagwegen der Stadt Constanz vorlegen. Dieser Vorschlag enthält Folgendes: Constanz soll des dermale»darin sich befindenden Zusatzes entledigt werden und in der Neutralität bleiben und vor dem Schlüsse desGeneralfriedcns keinem Thcil zu einigein Vortheil gereichen. So lange der Krieg dauert, soll die Stadtunter der Protection der Eidgenossen stehen, und diese werden einen Zusatz, über den man sich vergleiche»wird, in dieselbe legen „und um diesen Platz, wenn vvnnöthen, antworten". Im Fall das Haus Oester-reich nicht einwilligen sollte, soll sich die ganze Eidgenossenschaft entschließen, die Stadt mit ihrer vollkom-menen Macht zu erhalten und zu protegieren oder diejenige Partei, mit welcher allbereits tractiert wird, Z"Hülfe zu rufen oder aber die Stadt dem König von Frankreich einzuhändigen, der sie zu erhalten wisse»wird. Wenn Marschall Horn diese Artikel annimmt, so solle er dem Abt von St. Gallen schriftliche Ver-sicherung geben. Sofort wird Constanz von dieser Uebereinkunft Kenntniß gegeben werden; findet sie daselbstGenehmigung, so soll sie alsbald exequiert werden; findet sie dieselbe nicht, so sollen die Orte erklären, dastsie sich der Stadt nicht weiter annehmen und im Thurgau nicht mehr Volk erhalten werden, als zu Ab-haltung der Streifereien nöthig sei. In diesem Fall wird ihr Marschall Horn versprechen, daß er unter obige»Bedingungen die Stadt in freien Stand setzen werde, auf welche Weise er sie auch zu seinen Händen bringe»würde. — Die Gesandten finden dieses Project aus mehrern Ursachen höchst bedenklich und vereinigen sich a»!folgendes: Die Stadt Constanz soll mit Bewilligung ihrer Obern den XIII Orten in unparteiische Ha»dgegeben, in dein Stand, wie sie gefunden worden, bis zu Ende des Kriegs behalten, mit einer Besatz»»bder XIII Orte versehen werden und wie dieselben auch neutral bleiben, von keinem kriegführenden Tstcstangefochten und nach den Bestimmungen des erfolgenden Friedens wieder übergeben werden. Dabei wirdvorbehalten, daß jedes Ort, falls die Gütigkeit nicht verfangen sollte, alsdann seine fernere Resolut:»»hierüber kundgeben möge. Da der Herzog diese Vermittlung sich auch gefallen läßt, so theilt man diesesdem Grafen von Wolfcgg, Gubernator der Stadt Coustanz, sowie Burgermeister und Rath daselbst mit u»dersucht sie um eine Erklärnng, ob diese Vorschläge ihnen auch belieben. Da der Herzog von Nohandem Hornischen Feldlager geritten ist, um die gütliche Verhandlung einzuleiten, so beschließt man noch ^bleiben, bis von dem einen und andern Orte Bescheid einlangen werde, damit man alsdann nach Umstüwden weiter Rath schaffen könne. Etliche Gesandte sind der Ansicht, daß zu Erleichterung der Verhandln»^ein Waffenstillstand' herbeigeführt werden sollte. I». Appenzell und der Landvogt im Rheinthal berichte»,daß dem Rhein nach hinauf bis gen Ems zunächst an den eidgenössischen Grenzen viele kaiserliche Truppssich sehen lassen, welche den Paß ins Nheinthal begehren und vielerlei Drohungen ausstoßen. — T>e>"