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Juli 1633.
Untereugadinerii aus den vier vornehmsten Orten vertrieben, die Kirchen geplündert, die Altäre zerstörtwordeil seien, wird an den Herrn du Lands, französischen Ambassador in den Bünden, und an die III Bündc !selbst geschrieben, sie möchten dafür sorgen, daß die Capuciner wieder eingesetzt lind die Fehlbaren zur Bit-ligkeit angehalten werden, z». (VII katholische Orte.) Hauptmann Sebastian Crivelli übergibt ein CredenZ-schreiben vom Herzog von Feria, begrüßt die Gesandten im Namen desselben, des Königs von Spanien u»ddes Cardinal Infanten und erklärt, daß die in Italien versammelte Armee keineswegs zur Offensiv"der Eidgenossenschaft und deren Verbündeten, sondern blos zu Erhaltung des allgemeinen katholische"Wesens, Ihrer Majestät und deren Länder und guten Freunde bestimmt sei. Er ermahnt zugleich dieOrte, daß sie sich, weil es die Gegner auf den Untergang der Katholiken abgesehen hätten, wohl vorsehe"und ihre Tapferkeit und Weisheit gebrauchen sollen, und eröffnet dabei den Wunsch des Königs, das alteBündniß zu erneuern, in Folge dessen derselbe den Orten Hülfe leisten werde, wo es Vonnöthen sei. Nächsteswerde der Ambassador Carlo Casati einläßlicher sich vernehmen lassen. Der Antrag wird in den Abschiedgenommen, durch einen Ausschuß dem Abgeordneten die wohlwollende Gesinnung seiner Committenten ver-dankt. «z. (V katholische Orte.) Auf künftige Tagsatzung zu Schwyz sollen die Orte ihre Gesandten i>"struieren, auf welche Weise den Ehrcnsätzcn von Freibnrg und Solothurn sS. Absch. 605s, den unparteü-schen Schreibern und den Dienern „ein Willen gemacht werden könnte", da man bisher über die Verehrungnicht sich hat vereinigen können.
Man schc auch im Abschnitte Hevrschastsangelcgenhciten:
Laudgrasschafl TIMM». i» Art. 224. Matrimonial- nnd Eollaturstrcit. i>. Art. 93. Justizsachen.
Lautnioglci Nlicintbal. Ir. Art. 8. Verwaltung im Allgemeinen. I. Art. 28. Verwaltung im Allgemein^'
«—z» ans dein Lncerner-, ans dem Nidwaldnercremplar.
Zu t'1). Oxenstierna hatte in einem Schreiben vom 2V. April 1633 die evangelischen Orte zumVc>'tritt zu der den 13. April errichteten Conföderation eingeladen und ein Exemplar des Conföderatio»^instrumentes Zürich zu Händen der übrigen evangelischen Orte, dieses Abschriften davon an jenegeschickt. Siehe dieses Instrument in Lünigs Rcichsarchiv Bd. V. S. 290—293.
2). Der Vortrag des Landgrafen ist abgedruckt im Nvrouro kraneais. 1'om.19. x. 553 u. ff-
Cvnferenz der IV evangelischen Städte während der Jahrrechnungstagsatzung zu
Baden. 1333, im Juli.
Staatsarchiv Zürich. (lest. XII. 115. kol. 2os.
Gesandte: Dieselben, welche auf der Jahrrechnungstagsatzung.
i». Die Stadt Nürnberg hat durch ein Schreiben (dat. 6. März) die vier Städte und St. Gallenein Darleihen von 100,000 Reichsthalern gegen gebührende Verzinsung ersucht. Die vier Städte entsch"^digen sich mit den Zeitumständen; die Antwort soll St. Gallen auch mitgetheilt werden, damit es sichnach zu verhalten wisse, l». Auf das Schreiben des schwedischen Neichscanzlers Oxenstierna (dat. 27. Möbstund das von eben demselben und dem jüngsten Convent zu Heilbronn den 20. April ergangene SclM^wird geantwortet, wie der tödtliche Hintritt des Königs schmerzlich gewesen sei, so sei es hingegen erfreut lgewesen zu vernehmen, daß das von ihm unter Gottes Beistand so weit gebrachte Werk rühmlich fortgehstwerde. Die vertraulichen Mittheilungen und Bezeugungen guten Willens verdanke man bestens.