Juli 1633. 759
Mitteilen Kosten ersetzt und gebührende Ergetzung gegeben werde, würden sie den Landvogt ungehindert auf-Zlchcn lassen. Falls dieß nicht geschehe, bleibe man bei der gethancu Protestation. Zugleich bringen siemanche andere Klagpuncte gegen die Katholischen vor. — Nachdem man den 1623 errichteten Vertrag,sowie auch andere deßwcgen ergangene Sprüche und Vergleiche und die beiderseits ferner vorgebrachten^agen angehört und daraus entnommen hat, daß die katholischen Glarner ihren Mitlandlcuten den Aufritt"ud Posseß der beiden Vogteien Uznach und Gaster wohl gönnen möchten, und daß es ihnen lieb wäre,^ciu? Schwhz denselben gestatten würde, so entschließt man sich endlich insgemein dahin, von Zürich, Bern,^uccrn, Uri, Unterwalden und Basel auf Sonntag den 31. Juli (a. K.) eine Gesandtschaft, wozu.katholischIkarus auch jemand abordnen wird, nach Schwhz zu senden. Dieselbe soll Schwhz ersuchen, unter Vorbe-seiner Neligions- und anderer Gerechtigkeiten in den beiden Vogteien zu Erhaltung des Friedens und^ Verhütung von Ungelegenheiten den evangelischen Laudvögten zu gestatten, in die Vogteien Uznach und, ^ier, wann es dein Umgang nach an sie kommen wird, ihren Aufritt zu halten und die Verwaltung zu"^'nehmen. I». Obgleich man kein gewaltthätiges Vorgehen gegen die eidgenössischen Lande besorgt, sofachten doch etliche Orte für hochnothwendig, au den gegen den Ncichsboden grenzenden Orten und beson-^ dein Rhein entlang hie und da Wachen aufzustellen, um das ungezähmte streifende Gesindel abzuwehren^dcre Ungelegenheiten zu verhüte«?. Etlicher Meinung geht dahin, daß von jeden? Ort ungefähr 100Mu besonders bei jetziger Erntezeit auf der geistlichen und weltlichen Gerichtsherren und der Untcrthanen"lten hiezu könnten gebraucht werden. Die Gesandten der acht alten Orte verordnen hierauf, daß zu^mrer Verwahrung der Rheinpässe in der Grafschaft Baden, weil dermalen daselbst wegen Occupierung^ ÄZaldstädte die größte Gefahr vorhanden ist und im Thurgau die Wachen sonst ordentlich bestellt sind,' ledein Ort ein Commandant'aufgestellt und durch einen Allsschuß eine Ordnung gemacht werde, wie die/ e>? mit dem Landvolk an? besten zu versehen seil? möchteil. Die Ordnung wird den Commandauten zu-N! . izainit sie sich derselben, sowie ihren übergebenen Patenten gemäß verhalten. Die Unterthanen der^wlchaft Baden werden angewiesen, deren Anordnungen für Bestellung der Wachen nachzukommen.
"ätlich werden jedem Commandanten 15 Kronen gegeben und diese auf etliche Gerichtshcrrcn verlheilt,»lit ^"^mein verabschiedet man, die Pässe wohl verwahrt zu halten und keinen? kriegenden Thcil den PaßNM, ^^^^ren zu gestatten, sondern für das Vaterland alle mögliche Sorge zu tragen. Ferner beschließtV keiner Partei Quartier zu gestatteil und die in die Eidgenossenschaft geflüchteten Güter nicht heraus-sv?t ^ dergleichen Begehren abzuweisen, i. Durch die Menge der kleinen und schlechten Münz-
lä>/" ^ k>en eigennützigen, schädlichen Aufwechsel werdeil die guten groben Gold- und Silbersorten jeii/^ ^ Preise gesteigert, so daß man, wenn nicht zeitlich Abhülfe getroffen wird, leicht wieder
ci»s ^ ^^unteil traurigen Zustände gerathcn wird. Es wird deßhalb verabschiedet, daß die Münzen bis^ ^eitere Berathung geschlossen und den dawider Handelnden ihre Münzen verrufen werden sollen. Der^"cuhtheilige Aufwechsel wird abermals aufs strengste verboten: den Uebertretern soll man das Geld con-
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ci»k . ste noch dazu nach Gestalt des Fehlers ernstlich bestrafen. Weil Churer, Haldcnsteiner und
Uild^ grriilge Sorten ins Land gebracht werden, so wird man dieselben sofort in allen Orten verrufen^ sich der unlängst zu Zürich im Druck erschienenen Ordnung und Valvation gemäß verhalten.
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(S. u. Nheiuthal.) iik, » (S. u. Thurgau.)
Verhandlungeil der katholischen Orte.
" (V katholische Orte.) Alls die vom Nuntius gegebene Nachricht, daß sieben Capuciner von etlichen