Juli 1633. 757
von dem Haus Oesterreich eiu Gleiches erwarte. Um der Erbeinigung genug zu thuu und aus beson-drer nachbarlicher Zuneigung, auch wegen des eigenen Interesses habe man für die vier Waldstädtc bei dem^heingrafen Otto durch Schreiben und eine Botschaft intcrccdiert, wolle ihnen auch ferner die Hand bietenUnd nach Möglichkeit durch gute Mittel dazu verhelfen, daß sie verschont werden; die übrigen vorgebrachtentunkte wolle man all rökoronäum in den Abschied nehmen, v. Der Herzog von Nohan ersucht im Ra-u^n seines Königs nochmals um den Aufbruch von 2060 Mann zur Defension der III Blinde und stelltdaß derselbe zur Sicherstellung eines mit den Eidgenossen verbündeten Landes bestimmt sei; desgleichenuui den Paß für zwei Regimenter und zwei Conlpagnieeu zu Pferd (das Schreiben ist datiert Zürich den 6.Mli). ZgM), Bern, Lucern, evangelisch Glarus, Basel, Svlothurn und Appenzcll-Außerrhvden bewilli-^u den Aufbruch, weil derselbe allein zur Defension der bündncrischen Lande und Pässe begehrt werde und'u des Königs Kosten geschehe. Die Gesandten von Uri, Schwyz und Unterwalden haben noch keinen Be-^ empfangen, zweifeln aber nicht, daß ihre Herren und Obern sich gegen den Herzog zn dessen Befriedi-gung erklären werden. Zug erachtet, daß man bei diesen so gefährlichen Läufen das Volk im Vaterlande^ Ut nothwendig habe und willigt darum in das Begehren nicht ein. Katholisch Glarus will seine Zustim-mung gebn,^ wenn die zwei Regimenter von beiden Religionen begehrt werden und viele oder wenige Orteguvilligm. Frciburg hat dein Herzog eure solche Erklärung zugeschickt, „daß sie wohl daran kommen möge»,"bei sie es bewenden lassen". Schaffhauscn nimmt Alles in den Abschied. Appcnzell-Junerrhoden hat Be-einzuwilligen, wenn man insgemein einwilligt; wenn aber ein, zwei, drei oder mehr Orte nicht cinwil-üc», ^ den Abschied zu nehmen. — Weil der sechste Artikel des französischen Bündnisses wegen desLäuterung gibt, so läßt man es dabei verbleiben; die Etappen sollen aber ordentlich abgctheiltgesorgt werden, daß die Durchziehenden am Abend zeitlich in die Herberge kommen, t. Maxi-iih ^ römischen Reiches Erbmarschall, Landgraf zn Stühlingeu, Freiherr zn Pappenheim n. s. w.,gPbt im Naineil der Krone Schweden und der mit ihr verbündeten Stände und Städte eine schriftlicheAdoption des Inhalts, er habe Befehl, die Eidgenossenschaft der gnlcn Intention seiner Principalc, auch>» interessierten und alliierten ausländischen Könige nnd Republikeil zu versichern und die Orte zu cr-schup ^ ^ Achtlliig zu haben, der Gegenpartei nicht allzu viel zu trauen, noch ihr Vor-
Uich leisten. Zu Aufrechtcrhaltung der allgemeinen Freiheit, sowie zu ihres Standes eigener Cvnservation^..Prosperität möchteil die Orte nunmehr aus der Roth eine Tugend machen, eine tapfere Resolutionohne ferneres Bedenken sich als Bundesverwandte der genannten Conföderierten annehmen lassenlvegeil ihre Deputierten mit hinlänglicher Instruction an den Neichscanzler, als den Director des.Z ^ loi'muti, abfertigen, damit darüber eine eigentliche Verhandlung stattfinden und ein Vergleich ge-ßch v köilnc. Die Erbcinigung mit dem Hause Oesterreich verhindere solches Nicht; heimlich und öffent-
^^ben ^oil österreichischer SeitZ vielfach zlüvider gehandelt worden, besonders jüngst durch die Besitz-en Bünde. Durch beständige Einquartierungen lind Geldexactionen zunächst an den Grenzeil seieil^'"vssen ^ Zeh„wil, Gülteil, Renten und Gefällen daselbst Abbruch getha» oder sie weggenommen^ allch dlirch Pliinderungeil und dergleichen Exorbitanzen habe inan die Erbeinigung vielfach verletzt.
^ ^'denken, ob es nicht dein Zweck der Erbeinigung angemessener sei, den Chnrfürsteii undFürst ^ ^»lischeil Reiches, ivelche dermalen das Reich repräsentieren, und den conföderierten Königen,Rt Republiken und Potentaten bcizusteheil, als der katholischen geistluhen Liga. Jeile, lvie sie 151 leu Xlli Orteil geschlossen worden sei, beziehe sich allein auf die österreichischen und bnrgundischeu
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