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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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756
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756 Juli 1633.

Kosten der Orte, besetzt und bis Austrag des Krieges mit völliger Neutralität innebehalten würden. HerzogRohan erbietet sich selbst zum Nheingrafen zu reiten und mit ihm darüber zu verhandeln. Der Nhcingrafläßt sich aber mit dem Herzog in keine Verhandlung darüber ein, da er keine Vollmacht dazu habe. Aläßt dabei die Andeutung fallen, daß Nheinfelden dem Markgrafen von Baden übergeben werden sollte, undwiederholt die Versicherung, daß der Eidgenossenschaft kein Leid werde zugefügt werden. «. Die Abgesandte«des Kaisers und der Erzherzogin Elaudia überreichen ihre Credcnzschrciben und ersuchen hierauf die Orte,bei diesem langwierigen Kriege und den täglich zunehmenden „Fttrbrüchen" des Feindes alles dasjenige,was zur Aufrechthaltung der ewigen Erbcinigung diene, zu vollziehen, was derselben aber zum Nachtheilgereichen könnte, möglichst zu verhüten, wie denn der Kaiser und die Erzherzogin ein Gleiches zu thun ge-sonnen seien. Die Gesandten möchten auf Mittel denken, wie durch ihre Jnterposition der Nheingraf vo«weitern Feindseligkeiten gegen die drei Waldstädte Säckingen ist bereits eingenommen — abgehalten odetwenigstens ein Waffenstillstand erzielt werden könne. — Es wird den Abgesandten geantwortet, man sei ge-sonnen, die Erbcinigung aufrecht und redlich zu halten, wie man denn nicht zweifle, daß dieß auch vo«Seite des Hauses Oesterreich geschehen werde. Den vier Waldstädten wolle man vermöge der Erbeiniguttgund aus Mitleid so viel als möglich die Hand bieten. Zu diesem Ende theilt man den Abgesandten, des-gleichen dem Grafen Vratislans von Fürstenbcrg etliche zu Versicherung der Waldstädte entworfene'Vor-schläge mit. Ihre Erklärung darüber erregt aber wenig Hoffnung, daß durch Verhandlung etwas erzieltwerden könne. «?. Graf Vratislaus von Fürstenberg, kaiserlicher Commissarius in der Eidgenossenschaft,übergibt sein Ercdenzschreiben und läßt sich alsdann vernehmen, der Kaiser habe von glaubwürdigen Orte«gewisse Nachricht erhalten, daß sowohl ausländische Potentaten als der im Reich befindliche schwedischeAnhang nach dem zu Heilbrvnn zu Staude gekommenen Schluß unter allerlei Vorwänden sich bemühe«,die Orte von der Erbeinigung abzuziehen. Der Kaiser hoffe aber, daß man den wiederholt gethanen <Sr-kläruugen gemäß derselben treu bleiben werde. - Hierauf erscheinen die Abgesandten der vier Waldstädteund bitten, daß man darauf denken möge, ob das im Januar auf die Bahn gebrachte Mittel, nämlich a«fihre Koste» einen eidgenössischen Zusatz in ihre Städte zu legen, ausgeführt und sie also in die Neutralitätaufgenommen werden könnten; sie getrauten sich, die Entfernung der bei ihnen liegenden österreichischen Be-satzung zu Stande zu bringen und solches bei ihrer Herrschaft zu verantworten, weil dieselbe ihnen geböte«habe, sich so gut als möglich zu versorgen. - Die Ansichten der Gesandten sind verschieden. Wenn «'"«auch insgemein den vier Waldftädten gerne helfen möchte, so sprechen sich die einen doch dahin aus, daßsie kemc Mittel wüßten, zumal da die kaiserlichen und österreichischen Evmmissarien selbst sich nicht so weiteinlassen wollten, daß man mit demjenigen, der den Vvrtheil in Händen habe, tractieren könne- der Kaisetund das Haus Oesterreich möchten sich, »venu man ohne ihren Konsens die Städte in eidgenössischen Schi""nähme, seiner Zeit beklagen, so daß man von beiden kriegführenden Theilen wenig Dank erhalten würde,daß aber eher große Gefahr und Schaden daraus entstehen könnte. Andere aber sind der Ansicht, daß man diewer Städte besonders wegen der eigenen Sicherheit nicht im Stiche lassen sollte; es sei leicht zu denken, wasdem eidgenössischen Stand daraus erwachsen würde, wenn die Kaiserlichen seiner Zeit wieder aufkomme"sollten. Wenn man sich nur recht erklären wolle, so habe man wohl Nüttel, allem dem 'u begegnen,denn durch einmüthiges Zusammenhalten nach dem Exeinpel der Altvordern Alles wohl verhütet und dasVaterland in Sicherheit erhalten werden könne. - Dein Grafen wird eröffnet, daß man entschlossen s",e Erbeuugung den wiederholt gegebenen Erklärungen gemäß aufrecht und redlich zu halten, wie >"""