Juli 1633. 755
^folgen. — Uri erklärt, daß es wegen seiner besondern Ansprüche bereits einen Gesandten erwählt habe.Etliche Orte behalten sich gleichfalls vor, ihrer Particularansprüche wegen auch Gesandte mitzuschicken. Manwill ihnen dieß nicht verwehren; doch soll dadurch der gemeinsame Zweck nicht benachtheiligt werden und^e betreffenden Orte ihre Anliegen besonders, nicht aber bei der allgemeinen Audienz vorbringen. Auch die'Mch Frankreich handelnden Kaufleute werden jemand ans ihrer Mitte abordnen, um ihr Anliegen den Ge-sandten desto besser zu insinuieren und die Sollicitation befördern zu helfen. I». Die vier Waldstädte sammt^ Zugehörigen Herrschaften des obcrn Nheinviertels lassen sowohl schriftlich, als durch ihre abgeordnete^sandtschaft mündlich vorbringen: Nachdem das schwedische Kriegsvolk sich der vorderösterreichischen Lande»außerhalb Breisach und des oberen Nheinviertels" beinächtigt, beabsichtige dasselbe auch die vier Wald-^ädte in seine Gewalt zu bringen. Die Orte möchten kraft der ewigen Schirmsvereinigung und der bisher^achteten guten Nachbarschaft sich ihrer annehmen, damit sie vor drohendein Ueberfall und gänzlichem^an gesichert bleiben. — Man läßt den Wild- und Rheingrafen Otto Ludwig erstens schriftlich, hernach"uch durch eine ansehnliche Abordnung ersuchen, zu besonder«: Nespect der Eidgenossenschaft und wegen^Wes eigenen dabei betheiligten Interesses die vier Waldstädte mit der beabsichtigten Invasion gänzlich zu^schonen oder so lang innezuhalten, bis sie „zu besserer künftiger Entschuldigung bei ihrer Obrigkeit zureisach Nachricht geholt hätten, wie sie sich zu verhalten haben", und ihnen zu diesen: Ende sichern PaßW'b Repaß zu gestatten. Falls die Gesandten nichts ausrichten, sollen sie den Rheingrafen fragen, wessen^ ) die Eidgenossenschaft von ihn: und seinen: Kriegsvolke zu versehen habe, und ihn bitten, dafiir zu sorgen,das Streifen und Plündern auf eidgenössischen: Boden der bekannten Neutralität gemäß verhütet werde.Der Nheingraf antwortet hierauf, die Commission gegen die vier Waldstädte sei ihn: von den: schwcdi-Generalissimus aufgetragen. Weil das Land des Markgrafen von Baden von der Gegenpartei großen)e:ls ruiniert und der Raub meistens nach Nheinfelden geführt worden sei, von woher man auch vielemund Schaden ausgesetzt sei, so sei er veranlaßt, sich dieser Städte zu versichern. Wenn sie sich mitl" gütlich abfinden, werde er eine kleinere Garnison dahin legen und eine'geringere Kontribution vonwn verlangen, als früher festgesetzt worden sei. Wenn man weiter zu tractieren begehre, müsse er solches" Herrn Oxenstierna und den König von Frankreich gelangen lassen. Dagegen gebe er sein Wort, daß er^ge>: die Eidgenossenschaft nichts unternehmen werde, und anerbiete sich, seinen Soldaten bei höchster Strafe zu'üllcn, der Eidgenossenschaft und den Ihrigen etwas Leides zuzufügen. Sollten etliche Ungehorsame^üdseligkeiten begehen, so möge man ihm dieselben zu exemplarischer Bestrafung zuschicken oder selbstBelieben mit ihnen verfahren. — Alan ersucht hierauf den Nheiugrafen nochmals, die vier Wald-^ ^ wenigstens mit Raub und Verwüstung zu verschonen. — Da man vernommen, daß der König vonänkreich bei diesem Unternehmen auch interessiert sei, so benachrichtigt man den Herzog von Rohau vonw ganzen Verlaufe und ersucht ihu, bei dein Nheiugrafen sich ins Mittel zu legen, daß die vier Wald-
e mit der erwähnten Vergewaltigung oder wenigstens mit Raub und Verwüstung verschont w.rden. -^ Herzog fertigt hierauf einen seiner Edelleute an de.: Nheingrafen ab. — Von diesem Edelmann cr-man den Bericht, daß der Nheingraf nicht ungeneigt sei, sich nach des Herzogs Discretion zu acco»:-"wdieren, wenn er die vier Waldstädte in seiner Gewalt habe. - Nach einer auch mit den österreichischen^»uuissarien stattgehabten Verhandlung wird darauf hingedeutet, daß zur Sicherstellung der Waldstadte^ der Eidgenossenschaft es das beste Mittel sein würde, wenn die vier Waldstädtc mit Consens der beiden^führenden Mächte zu unparteiischen eidgenössischen Händen gebracht, von eidgenössischem Volk, doch ohne