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Mai 1633.
Rhein entlang Wachen aufstellen und dafür sorgen sollen, daß die Schiffe bei Kadelburg laut Vertrags a»das eidgenössische Ufer gezogen werden. Ein ähnlicher Befehl geht an den Landvogt des Thurgaus abdem Beifügen, daß die Unterthancn zu Hagenweil, Zihlfchlacht und an den andern Orten, wo die Mann-schaft dem Fürstabt zu St. Gallen gehöre, künftig neben den Thnrgauern wachen sollen. Die übrige»gegen das fremde Kriegsvolk zu treffenden Maßregeln sollen auf künftiger Jahrrechnung berathen werde»'2) Die voil den thurganischcn Amtleuten 1630 auf der Confereuz zu Frauenfeld gegen die fürstlich-sanetgalli-scheu Gerichte vorgebrachten Beschwerden, welche noch keine Erledigung gefunden haben, werden pro w»'Moria nochmals in den Abschied genommen, «z. Die nach Rheinau Abgeordneten erstatten Bericht llbckihre Verrichtungen. Da der Oberst Villcfranche seinem den Abgeordneten gegebenen Versprechen zuwiderdein Prälaten zu Rheinau eine Caution zugemuthet und den Flecken Jestetten weiter bedroht hat, wie es sitstaus dein von ihm an den Prälaten erlasseneil Schreibeil ergibt, wird in aller Eile beschlosseil, dein Oberstzu schreibeil, daß er den Prälaten, der unter dem Schlitze der Orte sei, verschollen solle. Um dem Gotteshausum so eher Schutz gewähren zu können, soll jedes Ort etliche Musketiere in Bereitschaft halteil, um sie a»sdes Prälaten Begehren sofort abschickeil zu können, r. Etliche und zwanzig Reiter waren bei Dießenhofc»durchgelassen worden und hatten im Kloster Paradies allerlei Jnsolentien verübt. Abgeordnete von Dießc»'Hofen werden vorbeschieden, welche den Hergang erzählen. Oberstlieutenant Schlosser, von Schaffhaiist»konlinend, habe den Durchpaß init 24 Musketieren begehrt, um in den Hegau einzufallen; sie hätten ih>»dieseil endlich gestattet. Sie wünschen ein öffentliches Patent, daß sie künftig aus Befehl der Orte keinerleidaten deil Durchpaß gestatteil dürfeil, dainit sie sich dainit entschuldigen können. Das Patent wird ih»e»bewilligt lind ihnen Wachsamkeit anempfohlen. Schaffhansen wird geschrieben, daß es künftig kein KriegsVolk hereinlassen solle, damit die Orte nicht veranlaßt würdeil, nach andern Mitteln sich umzusehen, um der-gleichen Durchmärsche zu hindern. 8. Dem Laildamniann von Noll und dem Landammann Abhberg wü'daufgetragen, bei dein Stadthauptmann zu Constanz dahin zu wirke», daß er den Thurgan ferner mit Hereinlassung durchziehender Soldateil verschone», die Durchreisenden mit förmlichen Paßzedeln versehen u»ddaraus bemerken möchte, wer sie seien, lind wie groß ihre Zahl sei. t. Zürich nimmt es über sich, dafür Z»sorgen, daß bei Stein und Eglisan nicmand passiere. (S. u. Thurgan.) v. Wolfgang Wuh
voil Unterwaiden, welcher das Schreiben der Gesandten an Oberst Villefranche überbracht hat, berichtet vo»dem Resultat seiner Sendung; der Oberst habe entgegen seinem gegebenen Versprechen, den Flecken Jestette»mit der Caution verschollen zu wollen, Drvhworte falleil lassen, so daß das Gotteshaus Rheinau in groistlGefahr schwebe. Wirtz wird ersucht, nach Zürich und Lucern zu reisen und daselbst über die LageDinge Bericht zu erstatten; da er aber dieß ablehnt, bleibt die Sache eingestellt. (S. »'
Nheinthal.)
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgenhcitcn:
Landgrasschast Thilrgau. «1. Art. 81. Justizsachc». > «». Art. Ivo. Anstände mit dem Bischos von Consta»)'
I»—i». Art. 817—322. Rcligionssachen n. >>. „ !12. Jnstizsachen.
L-Uldvogtei Rheintlial. « . Art. IM. Locales. Art. 13«. Glandenssachen zc.
x. „ 153. Juden. 5»>». „ 137. Glanbenssachen:c.
Z'. ,, 7. Verwaltung im Allgemeinen, ev. „ IM. Mcmdat.
» „ 135. Glaubcnssachen w.
Grasschaft Sargans. «. Art. 72. Kriegssachcn.
Anm. Dem Lucerncrexemplar sind die specificierten Klagpunkte der Evangelischen sowohl, als der Kath»'tischen beigelegt.