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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1633.

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ü" möchte, den Zuzug noch einige Zeit aufzuschieben. Doch ist mau der Ansicht, es könne, wenn Gefahr^Händen sei, mit Glimpf und Ehreil keine Abänderung erzwungen werden. Es werden daher die solo-^'»ischen Gesandten ersucht, sich nach Delsberg zu verfügen und dem Bischof die Bereitwilligkeit der Orte^Zuspreche», alles ihm leisten zu wollen, was der Bund von ihnen verlange, zugleich aber auch ihm diekuken zn eröffnen, welche sein Begehren hervorgerufen habe. Wird der Bischof auf seinem BegehrenWarreil, ^ sofort aufbrechen. Da derselbe die Ernennung der Ofsiciere den Orten über-

so wird als Hauptmann Laurenz Meher von Lucern bezeichnet, der dann die übrigen Ofsiciere zuhat. Der gemeine Söldner erhält vom Bischof einstweilen monatlich 5 Kronen. Jedes Ort hatdreißig Mann in marschfertiger Bereitschaft zu halten. Ii. (S. u. Sargans.) ». Bei der Verathungdie nach Frankreich abzuschickende Gesandtschaft vereinigt man sich dahin, einstweilen keinen Entschluß" ^ssen, weil diese Sache auf der nächsten gemeineidgenössischen Tagsatzuug zur Behandlung kommen wird,^'den dann die unkatholischen Orte an dieser Gesandtschaft sich betheiligen, so soll dahin getrachtet werdeil,^ dieselben zwei, die katholischeil Orte vier Gesandte zu stelleil haben. Damit aber diese Abordnung nicht^ hinausgeschoben werde, soll jedes Ort seine Gesandteil mit vollständigem Befehl instruieren. lit. (Ohnedcn^ ^ Appenzell.) Alls die Klage der Gesandteil von Freiburg, daß der Landschreiber zu Baden inschieden die Gegenstände, welche den Evangelischen dienlicher seien, weitläufiger und nicht in dern>n ^ ^ ^ vorgebracht worden sind, aufführe, die Allgelegenheiten der katholischen Orte weit kürzer undihiil behandle, wird beschlossen, auf künftiger Jahrrechnung dem Landschreiber dieß zu untersagen,

^ ^>c.) za verbieten, etwas den Abschiedeil zu inserieren, was in der Sitzung nicht vorgetragen wordenkatholische Orte.) Es werdeil die Beschwerden der Alumnen des helvetischeil Collegiums zu^ a>ld zur Sprache gebracht. In Folge dessen werden diejenigen Orte, welche die beste Gelegenheit habeil,^>iber Erkundigung einzuziehen, ersticht, nichts zu unterlassen, was zur Abhülfe uothwendig ist. i». Dic-bei der künftigen Verhandlung zu Franenfeld bethciligt sind, solleil erst etilen Tag^ als zu Baden verabredet worden ist, nämlich Montag nach Trinitatis zu Frauenseld anlangen.

Man schc auch im Abschnitte Herrschastsangclcgcnhciten:

L»»dv ^M'ls. I». Art. 71. Kriegssacheu.

Lnggarns. «. Art. 66. Justizsachen.

VS8.

Cvnserenz der den Thurgau und das Nhemthal regierenden Orte.Franenfeld und Rheineck. 1333, 24. Mai (Dienstag nach Trinitatis.)

Staatsarchiv il!»ccr». Absch. >la anna IMZ. Vl>. XXIII. t'ol. WS >1.181.

HeinasZürich. Salomen Hirzel, Seckelmeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmcister; Hans^chneeberger, des Raths. Lucern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schumacher,^arl Venner. Nri. Hans Kaspar von Schwingen, genanilt Arnold, Ritter, Laiidammann;

^>i», üon Roll, Ritter, Alt-Landammanil und Panucrherr. Schwyz. Sebastian Abhbcrg, Land-

^Ühu^ ^^^^tvalden. Johann Jmfeld, Laiidammann und Landshauptmann, von Obwalden; JohannLandammann und Pannerherr, von Nidwaldeu. Zug. Beat Zlirlaubcu, Ammann; Hans^ Alt-A,nmailn. Glarus. Rudolf Tschudi, Landaminann; Friedrich Tschudi, Statthalter.

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