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Januar 1633.
abgehalten worden sei, bei dein Marschall unter der Hand betreiben würde; deßgleichen, ob man ihm dieWerbung einer Anzahl Volkes bewilligen wolle. — Mail findet für gut, sich für einmal mit den Schwe-discheil in weitere Tractation nicht einznlassen und den Oberst Zollikofer nicht zu veranlassen, die Absendungder Botschaft- zu betreiben, weil eine solche Tractation. den Verabscheidungen zu Baden und den Neutralitäts-bestimmungen zuwider wäre, abgesehen davon, daß nach des Königs Tod noch kein gewisses Directoriumaufgestellt wordeil sei, und dann auch wohl zu bedenken sein wird, mit denjenigen Korrespondenz zu Pflegen,welche durch ihre Actione», besonders durch ihr neuliches Verfahreil in der Stadt Colmar, zu erkenneilgeben, wie beschwerlich es ihnen sei, die der evangelischen Religion Zugethancn der Reichsreligionsfreiheitenfähig zu achten. Dieß soll dem Oberst Zollikofer zu Gcmüth geführt und zugleich angedeutet werden, daßman besorge, die Obrigkeiten werdeil bei so bewandten Umständen nach engereu Tractaten nicht gar sehrbegierig sein. Endlich könne man ihm auch für die Volkswerbung keine Hoffnung inachen; jedoch werdeman, so viel sich thun lasse, zum gcmeineil Besten künftig so viel als möglich beitragen. «I. Die Vermin-derung oder Zurückberufung des zu Mülhausen befindlichen Zusatzes wird unter den dermaligen Umständenals für die Mülhauser bedauerlich und den evangelischen Städten nachtheilig erachtet, oa sonst Alles unnützwäre, was man bisher für selbige Stadt gethan habe. Es wird dcßhalb für nothwendig befunden, imNamen der Gesandten voir Zürich, Bern und Basel an beide Hauptleute von Zürich und Bern sofort zuschreiben, daß die 25 Mann, welche jeder von der Stadt Schaffhausen wegen unter ihm habe, noch nichtbeurlaubt oder entlassen seien, und daß sie mit der Entlassung bis auf weitern Befehl innehalten und bald-möglichst, wie die Sache sich verhalte, berichten sollen. Es langt hierauf Bericht ein, daß die Beurlaubungzwar schon geschehen sei, daß aber der Hauptmann sich getraue, eine solche Anzahl innerhalb weniger Tageund bis ein neuer Monat angehe, wieder aufzubringen. Man ersucht darauf Schaffhausen in einemSchreiben, eine solche Werbung auf seine Kosten wieder geschehen zu lassen. Basel willigt in diesesSchreiben auch ein, wünscht aber zugleich, daß mau es der Contribution für diesen Zusatz nunmehr ent-hebe in Berücksichtigung der vielen gehabten und noch stets fortdauernden eigenen Lasten, und weil es, wennMülhausen angefochten werde, in der Gefahr auch mitbegriffen sei. Dasselbe Begehren stellt auch SchafftHausen. Man ersucht aber beide Städte, sich nicht zu entziehen, da dieser Zusatz vielleicht nicht mehr solange nöthig sein werde und man gelegentlich einen gemeinsamen Entschluß fassen werde, wie man dieserLast künftig los werden könne, v. Schwedische zu Hüningen liegende Soldateil haben ein von Basel kom-mendes Schiff angehalten und etlichen mailändischen Pvmeranzenkrämcrn für ungefähr 1000 fl. an Werthweggenommen; die übrigen Güter hat man weiter bis nach Breisach abführen lassen. Daselbst hätten sichdie Pvmeranzeukrämer bei dein Markgrafen Wilhelm von Baden beklagt. Dieser hat die übrigen Güterund das Schiff in Arrest genominen, auch die Schiffleute unter dein Vorwand, daß sie der besagten KrämerGüter verleidet, angehalten, selbige aber wieder ledig gelassen, sich sodann bei Basel schriftlich beklagt undum Maßregeln gegen dergleichen Gewaltthaten angehalten, indem er sich auf die Erbeinigung mW dieNachbarschaft beruft. Basel begehrt deßwegen das Gutachten der übrigen Städte. — Es wird für gilt be-funden. daß von Basel aus an den schwedischen Commandanten geschrieben und auch dem Markgrafen dasNöthige geantwortet werde. Falls bei dem Commandanten nichts ausgewirkt wird, könnte man von Zürichaus im Namen aller evangelischen Orte au denselben schreiben und um Beseitigung solcher Gewaltthateüund um Freilassung des Commerciums anhalten. Nachher erhalten die Gesandten Basels die Copie desSchreibens, welches ihre Herren und Obern an den Markgrafen wegen Aufhebung berührten Arrestes habrü