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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1633.

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An in. Der im zürcherischen Staatsarchiv in der Tschudischen Sammlung enthaltene Bericht derglarncrischcn Gesandtschaft enthält Folgendes, das von den katholischen Gesandtschaften besonders verhandeltworden ist: z». Es wird ein Schreiben des Bischofs von Basel an die sieben katholischen Orte verlesen, inWelchem derselbe berichtet, daß der Wildeisen von Basel ein oder zwei Dörfer eingenommen und ranzionierthabe, und Hülfe begehrt; ein zweites von Oberst Fleckenstein und Hauptmann Meher, daß sie noch keinenendgültigen Bescheid vom Rheingrafen hätten erlangen können, k». Berichte, wie es mit Kempten gegangen.

GÄG.

Konferenz der IV evangelischen Städte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung zu

Baden. 1633, im Januar.

TtaatSlirchio Zürich. «lest. XII. IIS. kol. »07.

Gesandte: Die in Abschied 615 genannten.

Dem Alexander Ziegler und Mitverwandten zu Schaffhansen waren durch die Zöllner zu Colonge^d und Waaren angehalten worden. Die Gesandtschaft von Schaffhansen ersucht um ein Jntercessions-l Weiden an den Markgrafen von Villervh, Gnbernatvr zu Lyon, um die Herausgabe dieses Geldes und^scr Waaren zu erhalten. I». Der Vorfall in der Clus kommt zur Behandlung. Die Gesandten BernsWählen den Verlauf des Mordes in der Clus, weisen darauf hin, wie viele Injurien und Unbilligkeitenjener Handlung ihren Herren und Obern seit zwanzig Jahren unablüßlich widerfahren seien, und^lsnen alsdann ihrer Herren und Obern Meinung über das jüngst von Solothurn gefällte Urthcil.

ew man sich dem letzten von den eilf unparteiischen Orten zu Baden errichteten Abschied und ihrem^ angehängter Protestation gethanen Begehren gemäß nicht allein der Hauptschuldigen, wie man' gekonnt hätte, nicht versichert, sondern auch die Mitthäter, welche schon in Banden gewesen,^gestraft wieder ledig gelassen habe; weil ferner die Urtheile au und für sich also beschaffen seien,keine gebührende Satisfaction geben, und man also annehmen müsse, daß Solothurn keinen^ken Willen habe, sondern Blinde, Burgrecht und Bruderschaft außer Acht lasse, so hätten sie" chren Herren und Obern Befehl, zu erklären, daß dieselben, falls es bei jetzigem Stand der Sachen^ su sollte, entschlossen seien, Solothurn Bünde und Burgrccht aufzukünden, den Bundesbriefcn die Siegelund tvdtcn Buchstaben ihnen zuzuschicken, die angelegten Arreste fortdauern zu lassen

weitere Rache sich vorzubehalten. Die drei Städte möchten sich des Beistandes halber, den sie Bern^ ken könnten und wollten, eidgenössisch erklären. Die drei Städte erachten die Urtheile Svlothurnsso beschaffen, daß Bern sich damit begnügen könnte; dessenungeachtet ersuchen sie die Gesandten Berns,ei den dermaligcn leidigen und gefährlichen Zeiten nicht zur Herausgabe der Bünde und des Burg-und den darauf folgenden Extremitäten kommen zu lassen, sondern sich mit der bestmöglichsten Vcr-^rfung der Urtheile zu begnügen. Das Ansuchen um Hülseleistung wird in den Abschied gcnom-^u, da man darüber nicht instruiert ist. «. Oberst Zollikofer, der sich bei dem Gcneral-Feldmarschallewn und seinem Kriegshcere befindet, fragt in einem Schreiben an, ob es -den evangelischen Städten an-w i^'" ^ ^ König von Schweden beabsichtigte Absendung einer Botschaft zu ihnen,

we der Marschall wieder aufzunehmen Willens gewesen, von welcher er aber durch gewisse Personen