Januar 1633.
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»ütgethcilt und sind folgenden Inhalts: 1) Bern soll die Pässe öffnen, die Arreste aufheben, die WachenAnziehen ?c. 2) In Beziehung auf die von Solvthnrn gefällten Urtheile wird verlangt, daß Philipp vonNoll während seiner auf 191 Jahre über ihn verhängten Verbannung keine Begnadigung erlangen, daß er,tvenn er in der Eidgenossenschaft betreten würde, dein begehrenden Orte ausgeliefert oder als Todtschlägerund Störer des gemeinen Friedens, verurtheilt werden solle, wenn er nicht über kurz oder lang von BernAussöhnung und Verwilligung erlangt; jedoch soll sein Hab und Gut der Obrigkeit anheimfallen. 2) UrsBrunner, gewesener Vogt von Falkenstein, soll nach sechsjähriger Verbannung und Cvnfiscation des Ver-mögens zu keinen Ehrenämtern mehr Zutritt haben,., er erwerbe denn von Bern Huld und Bewilligung.
Hensel, des Vogts von Bechburg Diener, soll in Ewigkeit verbannt sein und, wo er betreten wird, nachkaiserlichen Rechten gerichtet werden. 4) Diejenigen, welche auf dem Steg und Brücklein mit Hallebardcnund Spießen zugestochen und zugehauen und die Verwundeten und Wehrloseil im Wasser geschädigct undumgebracht haben, sollen von Solvthnrn jeder nach seiner Schuld exemplarisch bestraft werden. Diejenigen,Mclche die Schmähwvrte ausgestoßen, sollen zu Solvthurn im Beisein von Abgeordneten von Bern dieselbenMMutlich widerrufen. 5) Solvthnrn soll aus dem confiscierten Vermögen der beiden Vögte Bern auf dessen^ccificicrte Anforderung hin und nach billiger Ermäßigung durch die eilf Orte Entschädigung geben, wennkkch nicht beide selber nach dein Burgrechte vergleichen wollen. — Bern läßt es bei seinem vorigen Bescheidverbleiben. Svlothurns Gesandte sind auch nicht soweit instruiert, sich darüber zu erklären, hoffen aber,kmß ihre Herreil und Obern um des Friedens willeil, auch den uninteressierten Orten zu Ehren, Alles thunwerden, was immer möglich sei; falls die Sache nicht gütlich beigelegt werdeil könne, so möchte man Solv-khurn zu unparteiischem Recht nach Ausweis der Bünde verhelfen, auch dahin wirken, daß die gesperrten^nsse wieder geöffnet und die 'angelegten Arreste wieder relaxiert werden, und im widrigen Fall etil wach-kuiiies Auge auf sie haben und nach den Bünden, wenn es Vonnöthen sei, Hülfe leisteil. IV. Damit fernereWeitläufigkeit zeitlich verhütet und aller Unwille beseitigt werde, ordnen die eilf unparteiischen Orte unterAütwirkung des Herrn du Land«, der sich hiezn gutwillig anerboten, abermals eine Gesandtschaft vonoürich, Luceril, Zug, Basel, Freiburg und Schaffhausen zu beiden Städten ab mit dem Befehl, die An-'Mhiiu: der gestellten gütlichen Vernüttlungsvorschläge zu befürworten und Alles zu thun, was die Beilegung^str leidigeil Differenzen und die Wiederherstellung der alteil Vertranlichkeit befördern könne, sowie auchm von Bern beanspruchten Kosteil lind Forderungen zu bestimmen. «I. Nvtweil theilt die Bedingungen^k, unter welchen es mit dem Herzog Julius Friedrich von Württemberg accordiert und sich in dessenchirin begeben hat. Zugleich meldet es, daß seine Flecken und Dörfer geplündert, viele Unterthanen nteder-LMlacht morden seien, und was für Drangsale es durch die dreizehntägige Belagerung erlitten habe. Es sei)M unmöglich, die Garnison voll 2099 Mann länger zu erhalten und die monatliche Contributivn von^ fl. ^ erlegen; die Orte möchten für Rotweil versprechen, daß es die Acevrdpunkte lmverbrüchlich zuR ten entschlossen sei, und daß von daher dem Haus Württemberg und dem ganzeil evangelischen WesenSchaden oder Nachtheil widerfahreil solle; deßgleichen möchten sie den Herzog bitten, daß ihnen die^l-'niscm abgenommen, die Contribution gcuündert und die abgenommenen Oberwehren restituiert werden. —" lvird an den Herzog um Abnahme dieser genannten Lasten geschrieben; für Notweil etwas zu versprechen^ man «per keinen Befehl. Dieß lvird der Stadt durch ein Trostschreiben zur Kenntniß gebracht.' Neuerdings lvird verabschiedet, daß die Pässe in der Eidgenossenschaft beiden kriegenden Parteien gänzlichschlössen und die Vvlkswerbungen verboten sein sollen. Dieß lvird dem Fürstabt zu St. Gallen angezeigt
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