Januar 1633.
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^ache, wenn der Streit mit Bern werde ausgemacht sein, auf der auf Quasimodo angesetzten Zusammen-ruft bei Verhandlung der übrigen Punkte zur Sprache gebracht werde und „zu einem guten Gegensatzgegen Zürich dienen könne". , Unterdessen soll der Landvogt „es still und in der Feder halten". (S. u.Surgam)
Man sehe auch im Abschnitte Hcn'schastScmgclcgcilhcitcil:
^iid.zrnfschaft ThlUMil. 8- Art. 411. Gotteshäuser, Klöster.
Zu i». Das den 20. Dcccmber 1632 von Statthalter, Näth und Burgern gefällte Urtheil lautet also:Philipp von Roll, Landvogt auf Bechburg, welcher entwichen ist, wird seiner Vogtei entsetzt und auf hun-dert und ein Jahr aus der Stadt und der Landschaft verbannt, sein Vermögen zurückbehalten, um darausdie Hinterlassenen der Gctvdteten und die Verwundeten unterstützen zu können. Urs Brunner, Landvogtauf Falkenstcin, der ebenfalls auf die Citativn sich nicht gestellt hat, wird auch seines Amtes entsetzt undauf sechs Jahre aus Stadt und Land verwiesen und sein Vermögen zu ebendemselben Zwecke, wie das desPhilipp von Roll, inventicrt. — Bern erklärt sich in einem Schreiben an Zürich vom 8. Januar (a. K.)1633, in welchem es die Abschickung seiner Gesandten nach Baden zusagt, daß es daselbst seine Beweg-gründe werde eröffnen lassen, warum es „das schimpfliche Solothurnischc Urtheil und gleichwohl betiteltescharfe Sentenz" nicht annehme. (Staatsarchiv Zürich: Acta des Cluserhandels.)
Confevenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.
Brunnen. 1633, 14. Januar.
LandeAavchiv Nidwalden. Protokoll der Nkthen und der Landlenthen vom 17. Januar. Vd. 9. tol. Le-i. n.265.
„Es hat Herr Lantamman Caspar Löuw, Ritter und Herr Commissarh Stultz den Adscheid zuo Brunnen,den 14. dtzz Monats usgangcn, abhören lassen, auch darüber müntlichc Relation gcthan, und will im Abscheidnngestelt worden wegen der ansprach, so die 3 Orth an Ihr M. König us Hispania stieren und umselbige zuo sollicitiercn, wcllent mine Herren mit übrigen bccdcn Orthcn kein witcrcn Kosten haben. Imübrigen haben M. H. u. O. gedachten Abscheid guotgchcissen." — Der Abschied selber hat sich nicht^'gefunden.
«IZi.
Gemeineidgmössische Tagsatzung der XIII Orte.
Baden. 1V33, 24. Januar.
Ttaatsarchiv Zürich. «08t. XII. IIb. t'ol. IVZ. Staatsarchiv Luccr». Absch. äv anno I6ZZ. Bt.XXIII. t'ol.W.
Gesandte: Zürich. Heinrich Bräni, Bürgermeister-, Salomon Hirzel, Scckelmeister. Bern. Franzü ivig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz; Hans Rudolf Willading, beide Venncr^ des Raths. Lucern. Jost Bircher, Schultheiß; Kaspar Nazcuhofer, Sentiherr und des Raths. Nri.^ Euiaunel von Noll, Ritter, Laudammann und Paunerherr; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter,^ . ^'^'umcmn. Sch w hz. Sebastian Abhbcrg, Laudammanu; Heinrich Nediug, Ritter, Alt-Landammauu' Paunerherr. Untcrwaldcn. Johann Jmfeld, Alt-Landammauu und Laudshauptmann, von Obwaldeu;