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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1633.

werden, so würden die Orte genöthigt sein, bei den mit ihnen verbündeten Fürsten und Ständen Klage zuführen, und müßten eben einsehen, daß Bern ihre Freundschaft nicht weiter beliebe, sondern daß es etwasAnderes suche. In diesem Falle müßten sie den Recht begehrenden und Roth leidenden Theil vor unbilligerGewalt schützen. Da aber die Gesandten sich speciell zu erklären nicht bevollmächtigt sind, wird die Sacheden Obrigkeiten hinterbracht, welche dann ihre Gesandten nach Baden mit hinlänglicher Instruction versehenwerden. Zu Baden sollen dann die Gesandten Solothurns in nachdrücklicher und ernster Form ihre Klagenvorbringen und zu erfahren suchen, was Bern im Sinne habe. Jedoch ist man gesonnen, daselbst so vielals möglich nur gütliche Mittel in Anwendung zu bringen; sollte aber Bern in seiner Halsstarrigkeit be-harren, so werde das Nechtsbot von Seite Solothurns zweckmäßig sein. Schließlich versichert man Solo-thurn, daß die Orte ihm gegenüber nichts versäumen werden, zu was Bünde, Bnrgrecht und Brüderschaftensie verpflichten. I». Daß Solothurn mit und neben den Gesandten, welche auf Ansuchen des Bischofs vo»Basel vor einigen Tagen sich nach Delsberg begeben haben, die Anordnung getroffen hat, eineSpedition"an den König von Frankreich und den Cardinal Richelieu zu Gunsten des Bischofs bereit zu halten, läßtman sich gefallen und wünscht ihr guten Erfolg. «. 1) Auf die von Zürich auf den 24. Januar ausgeschrie-bene Tagsatzung werden sich die Gesandten in Beziehung auf den Streit zwischen Bern und Solothurn unddie immer mehr sich nähernde Kriegslast instruieren lassen. 2) Ueber die Beschwerden Zürichs wegen seinerGlaubensgenossen in den geineinen Herrschaften soll nicht, wie Zürich vorschlägt, auf dieser Tagsatzung'sondern auf der schon früher auf Quasimodo zu diesem Zwecke angesetzten Zusammenkunft verhandelt werden.«I. Der Landschreiber zu Baden berichtet, daß Zürich dem Gutachten der katholischen Orte in Beziehungauf die Sicherstellnng des Passes zu Kaiserstuhl sich widersetze und verlange, daß dieser Paß dem dermaligenLandvogte zu Baden, nicht dem Obcrvogt Zweycr anvertraut werden solle. Die Gesandten halten es Mnvthwendig, daß nicht nur wegen der Pässe überhaupt, sondern auch wegeil der Nachbarn, nämlich derWaldstädte und der Stadt Constanz, welchen die Gefahr immer näher rücke, eine durchgreifende Berathnngstattfinde. Da sie aber mit keiner Instruction versehen sind, so sollen die Herren und Obern ihre Gesandte»auf nächste Tagsatzung zu Baden zu diesem Zwecke instruieren, namentlich auch, wie die obengenanntenNachbarorte vor der Gewalt der Schweden zu schützen seien. Bis zu dieser Tagsatzung wird die Jnspectiondes Passes zu Kaiserstuhl, damit das Commando wie bisher dem Obervogt Zwcyer bleibe, dein Landschreibelzu Baden anvertraut, v. Es wird die Frage aufgeworfen, ob es nicht jetzt einmal nothwendig sei, an dieverbündeten benachbarten Fürsteil, an Frankreich, Savohen und Mailand Gesandtschaften abzuordnen n»ddenselben die drohenden Gefahreil vorzustellen und für die rückständigen Zahlungen und das Zustandekommendes allgemeinen Friedens sich zu verwenden und zu erfahren, wessen man sich von dem Einen oder dBAndern zu versehen habe,neben Anderm, so zum Prätext zu nehmen sein würde". Es tvird darüber keinEntschluß gefaßt, sondern gut erachtet, daß ein jedes Ort sich entschließen solle, und zwar so, daß man, ^nach demdie bewußten Sachen ablaufen", die Gesandtschaft abschicke oder, wenn man sich vergleiche, ^Abschickung einstelle. Es wird auch nicht unpassend erachtet, wenn die Gesandtschaft nach Frankreich abgehe"sollte, die evangelischen Stände anzufragen, ob sie sich dabei betheiligen wollen. Lehnen sie die Theilnahmeab, so würde es den katholischen Orten nur um so mehr obliegen, sich dazu zu entschließen, t. (V kath"'lische Orte). Der Landvvgt im Thurgau hatte von schweren Schmachrcden berichtet, welche gegeil diekatholischen Orte und den Abt von St. Gallen ausgestoßen worden seien. Die Gesandten finden für zw^mäßig, daß auf der nächsten Tagsatzung zu Baden davon nicht gesprochen werden solle, sondern daß