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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1633.

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etlichen österreichischen Edlen ein vermischtes Land habe, Ungemach zugefügt werde. Es wird beschlossen,demselben freundlich zu antworten, doch so, daß man sich nicht weiter einlasse, als was die Blinde enthalten.

Damit Kaiserstuhl um so besser beschirmt werde und mau sich des Passes fernerhin wie bisher bedienenkönne, läßt man sich auf den Rath des Obervogts Zwcher daselbst gefallen, Patente in gemeiner OrteNamen auszufertigen und dieses Begehren sofort an Zürich zu stellen, zx. Dein Landammann von Roll^trd vergünstiget, beidebewußte" Schreiben nach Zürich lind nach Rom bei der Canzlei zu Luccrn zu

erheben.

Conferenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 1633, 13. und 14. Januar.

Staatsarchiv Luccr». Absch. <I« a»no UM. Bd. XXIII. t'ol. k.

Gesandte: Luccrn. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß; Moriz Au der Allmend, Alt-Schultheiß und^tadtvenner; Jakob Bircher, Baumeister; Kaspar Razenhofer, alle des Raths. Uri. Karl Emanuel von^°ll, Ritter, Landammauu und Paunerherr; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landauunann; Kaspar^vi»a»usTrvger, Ritter, Alt-Landammanu. Schwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Rcding,bitter, Alt-Landammann und Pannerhcrr. Unterw alden. Johann Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn;^hami Zelger, Landammanu und Landshauptmann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlaubcn, Ammairu;Apar Blattmaun, des Raths. Freiburg. Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn.Hkeronyuius Wallier, Alt-Baumeister; Hans Jakob Stocker; Benedict Hugi, Baumeister.

n. Die Gesandten Solothurns beklagen sich nachdrücklich über das Benehmen Berns gegen ihrenand seit dem Vorfalle in der Clus, das Solothurn länger zu ertragen nicht möglich sei; denn Bernöe schvn zu verschiedenen Malen Schreiben in einem so verletzenden Tone ihnen zugeschickt, als ob Solo-)urn kein freier Stand, sondern in Berns Dicnstbarkeit wäre; habe ihnen den Paß gesperrt, auf alle Ge-^ Solothurns im Bcrncrgebiet Arrest gelegt, denen von Biel unter Drohungen verboten, Wein undQuallen Solothurn zuzuführen, während ihre Obrigkeit den Paß für Bern offen halte. Die Gesandtensei ' ^ Obrigkeit durch ein fremdes Gebiet Kriegsvolk schicken wolle, erforderlich

so' ^ Hörigkeit, durch deren Gebiet solches Volk ziehen soll, darum zu begrüßen. Hätte Bern dicß gethan,lväre jenes Unglück nicht geschehen. Nachdem Solothurn über die Amtleute auf Bechburg und Falkcn-das Urthcil gesprochen und eine Copie desselben Bern zugeschickt habe, sei von Letzterem nicht nur keineuüvort erfolgt, sondern es habe seine feindseligen Maßregeln gegen Solothurn fortbestehen lassen. Die.sandten bitten schließlich, die Orte möchten, wenn Bern in seinen Hostilitäten fortfahre, kraft der Bünde,^'grechte und Brüderschaften mit gewaffneter Hand helfen die Pässe öffnen und die Arreste relaxieren."l dieses hin erklären die Gesandten, daß es ihnen scheine, Bern hätte sich billiger Weise zufrieden gebenda dieß aber nicht der Fall sei, so wird für gut erachtet, an den Herzog von Nohan und anim ^ schreiben, sie möchten ihre nachdrücklichen Officien ferner eintreten lassen und, wo möglich,ZU l, khres Königs auf der nächsten Tagsatzung zu Baden erscheinen, um eine Versöhnung zu Staude^ ringen; zugleich wollen die katholischen Orte ihrerseits Alles aufbieten, um die uninteressierten OrteZu bestimmen, daß sie Bern von seinem feindseligen Benehmen abmahnen. Sollte das nicht erreicht