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Deccmber 1632.
«IS.
Conferenz der V katholischen Orte.
Lucern. 1K32,13. Deccmber.
Staatsarchiv Lucern. Absch. cle anno 1632. Bd. XXII. 101.443.
Gesandte: Lucern. Mvriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvenner; Heinrich Flcckenstcin, Ritterund Pannerherr; Johann Jakob Sonnenberg, Ritter; Ludwig Schumacher, Seckelmeister und Venner. UrbKarl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Hans Kaspar Arnold, Statthalter. SchwhZ.Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Untcr-walden. Sebastian Wirtz, Landamnmnn und Pannerherr, von Obwaldcn; Johann Zclger, Landainmannund Landshauptmann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Beat Jakob Meyenberg,des Raths.
Diese Conferenz ist wegen der Handlungsweise des schwedischen Obersten Hamilton, welche derselbesich zu Dießenhofen unlängst hatte zu Schulden kommen lassen, und wegen dessen, was zu Frauenfcld derBürger Tummelt verübt hat, zusammenberufen worden. ». Es wird ein Schreiben der Stadt Solo-thurn und der Bericht der an Zürich abgeordneten Gesandtschaft angehört. Den Gesandten wird für ihreVerrichtung gedankt. 1». Es wird hervorgehoben, was für Insolenzen dnrch das schwedische Gesindel zu-nächst an den eidgenössischen Grenzen verübt worden sind, und wie es bereits dazu gekommen ist, daß siesich vermessen, auf eidgenössischein Territorium Uebermuth zu treiben, wie dieß unlängst zu Dießenhofen ge-schehen sei. Obgleich auf mehreren Tagsatzungen verabschiedet worden sei, die Pässe und Grenzen zu wahremund die Evangelischen ihre Mitwirkung dazu angeboten haben, so habe es sich gezeigt, daß ihr Eifer dafür'nicht so sehr groß sei. Deßwegen wird für nothwendig erachtet, auf Mittel und Wege zu denken, wodurchähnlichen Unfugen gesteuert werden könnte, dainit man nicht, wenn das Blatt sich wenden sollte, schlimm^Conscquenzcn zu fürchten habe. Die einen Gesandten sind der Ansicht, daß zwar durch die bereits an Zürichabgeordnete Gesandtschaft ein guter Anfang gemacht worden sei, halten es aber noch für nothwendig, eineansehnliche Gesandtschaft in den Thurgau abzuordnen, um sich über die Lage der Dinge zu erkundigen undAnordnung zur Vertheilung der Quartiere und der Unterhaltung des Kriegsvolks zu treffen, welches etwadorthin geschickt werden müßte. Andere Gesandte halten eine solche kostbare Gesandtschaft nicht für noth-wendig und tragen Bedenken, ohne der übrigen Orte Zuthun Kriegsvolk abzuschicken. Man vergleicht sichdahin, die Sache den Obrigkeiten im Abschiede heimzubringen. Einstimmig aber beschließt man, dem Land-vogt im Thurgau die Verwahrung der Pässe, Aufstellung der Wachen und andere Anordnungen anzu-befehlen. auch ihm Nachricht zu geben, wie er sich wegen des Passes zu Dießenhofen zu verhalten HalmDem Landvogt der Grafschaft Baden wird nachdrücklich zugeschrieben, den Beschlüssen von Baden wegenVerwahrung der Pässe Folge zu leisten, dem Landschreibcr und Untcrvogt daselbst, genaue Jnspection ^halten. <z. Auf das Begehren des Freiherrn König, Gubernators der Stadt Lindau, man möchte ihm g^statten, wenn nicht öffentlich, doch connivcndo heimlich drei Compagnicen werben zu lassen, können die ge-sandten keine entscheidende Antwort geben und lassen demselben freundlich und unvorgreiflich antworten. «1- T>e^Bischof von Constanz wird sein Schreiben durch Lucern im Namen der Orte beantwortet. (Das Schreibendes Bischofs findet sich nicht beim Abschied.) v. Solvthurn eröffnet in einem Schreiben, es könnte leiclsimöglich sein, daß ihm von dem herausrückenden schwedischen Volke da, wo es mit dein Bischof von Basel und