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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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November 1632. 721

^rte bei den württcmbergischen Comiiiandanten dahin wirken, daß ihre Stadt und die äußern Güter mit .Verwüstung verschont werden; dabei sei wegen der Nähe der Grenzen die Eidgenossenschaft selbst interessiert.4) Sodann Hort man auch ciue Verabredung an, welche Landvogt, Amtleute und verordnete KricgsofficiereThurgaus den 25. October zu Kreuzlingen getroffen haben. Darin wird unter Andern: auch erwähnt,zu Coustanz und Lindau auf die Victualien ein neuer unleidenlicher Zoll geschlagen werde. 5) Appenzell-^ußerrhoden berichtet, daß etlichen Thurgauern, Nheinthalern und Appenzeller,: jüngst zu Lindau ihreschon geladene!: Waaren aus den Schiffe,: wieder ausgeladen worden seien, und begehrt, daß diese Belästi-gungen beseitigt werde,:. «I. Die Städte, welche in de»: Vortrag der österreichischen Abgesandten besondersgenannt worden sind, entschuldigen sich in bester Form sowohl wegen der Vvlkswerbungen als der Pässe.^ fügen bei, die vier Waldstädte, St. Blasien und der Graf von Bondorf seien von etlichen schwedischenKommandanten in genannte Städte citiert worden, um mit ihnen wegen der Uebergabc zu verhandeln,^ns alles sei aber ohne ihr Vorwissen geschehen, und sie würden dergleichen niemanden gestatten, noch vielvölliger dulden, daß hinter ihrem Nücke,: Gcwaltthaten oder Spoliation gegen jemand verübt werden.^n>: läßt den österreichischen Abgesandten durch eiuen ansehnlichen Ausschuß antworten, man gedenke dieReinigung wie bisanhin getreulich zu halten, insofern dieselbe andrerseits auch gewissenhaft beobachtetlverde. Ja Bezug auf die berührte Neutralität sei man nicht instruiert, wolle aber das alles, gleichwie denübrige: Inhalt ihres Vortrages in den Abschied nehmen, damit die Obrigkeiten auf nächste Tagsatzung auchBeziehung auf die Abforderung des Kriegsvolks, welches gegen das Haus Oesterreich diene, sich gebührend^schließen können. Die Volkswerbungen in auswärtige Dienste seien verboten und die Pässe beschlossen zuon sei durch öffentliche Mandate bei höchster Strafe befohlen worden. Desgleichen verantwortet man sich^uch wegen der übrigen Punkte und erklärt, daß diejenigen, welche diesen Mandaten zuwider hinter den:^' on Obrigkeiten aus dem Land gezogen seien, seiner Zeit die verdiente Strafe empfangen werden.

' Oberst König wird ersucht, sowohl den Obrigkeiten als den Privatpersonen in der Eidgenossenschaft das^ andere erhandelte Waaren ohne neue Auflage wie von Alters her verabfolgen zu lassen. Diehab>in eidgenössischen: Gewalt" seien, würden nicht aufgehalten, sondern freie Zu- und Abfuhr

spr^ Beziehuug auf die Schiffe, welche nicht in eidgenössische,,: Gewalt seien, könne man nichts ver-^ )on, wolle aber gern von ihn: vernehmen, wie und in welchen Orten man Versicherung erwirken könne.

^ Schiffe nach Schaffhausen und die benachbarten Orte fahren zu lasse,: nicht wagen wolle,, ^ ^ doch den Schiffen der Eidgenossen, die auf eigene Gefahr in ihren Schiffen Waaren zu- und ab-soll gedenken, keine Hindernisse in den Weg legen. Weil er das Coininando über die Mainau haben/ P »wge auch dafür sorgen, daß denen von Keßwyl, Uttwhl, Egnach und aus dein Nheinthal ihrevi: dem Zusatz daselbst geraubte,: Sachen restituiert werden, t. 1) Weil Cvnstanz jeder Zeit gute Nachbar-bvi: ^ Interesse der Eidgenossenschaft dabei betheiligt ist, werden der Herzog

'ie? ^^'"berg und sein Cominandant zu Zell ersucht, diese Stadt und ihre äußern Güter mit Uebcr-ud Verwüstung zu verschonen. 2) Bei dieser Gelegenheit ersucht man Hauptmann, Bürgermeister

Mit d ^ ^ Cvnstanz nachbarlich, die Eidgenossen und besonders die zunächst angrenzenden Unterthancnko ^ längst auf die Victualien gelegten neuen Zoll nicht zu belästigen, sondern es bei den: alten Her-men verbleiben zu lassen, zx. Der Abgesandte der Stadt Notweil theilt die Vorschläge mit, welche der^gt^. hxs Herzogs von Württemberg wegen der bewußten Protection gestellt hat, und

^ angelegentliche Bitte bei, die Gesandten möchten ihnen bei diesen: wichtigen Werk ihren Rath mit-

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