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November 1632.
Orte an, Alles anzuwenden, was nicht nur zur Erhaltung des eigenen Landes, sondern auch der Nachbar-schaften erforderlich ist. Zunächst wird die Neutralität gegenüber dem König von Schweden, über welche Z»Baden ein Entschluß gefaßt werden soll, in Berathung gezogen, und was für den Bischof und die StadtConstanz und die vier Waldstädte zu thun sei. Waffengewalt anzuwenden wird nicht für rathsam erachtet;hingegen sind alle Gesandten der Ansicht, daß man es bei der im Mai angenommenen Generalueutralitätverbleiben lassen solle. In Beziehung aus die von Herzog von Nohan specisicicrten fünf Punkte gehen dieAnsichten auseinander; die Einen glauben darin eine größere Sicherheit zu finden, die Andern das Gegen-theil und halten dieselben nicht für deutlich genug. Es wird daher nach längerer Berathung beschlösse»/daß jeder Gesandte mit seiner Instruction nach Baden komme, diejenigen, welche keinen Befehl haben, indie Moderation jener fünf Punkte einzutreten, sich solchen geben lassen sollten. Entscheidet man sich für dieNeutralität, so soll derselben dann aber von allen Theilen nachgelebt werden. Das Begehren des Abtesvon St. Gallen soll auf der Tagsatzung zu Baden behandelt, dem Abte von dort aus Kenntniß vom Re-sultate der Verhandlung gegeben werden. Endlich wird man auch auf jener Tagsatzung darauf denken, diePässe und Grenzen im Thurgau, und wo es sonst nöthig ist, verwahren zu lassen, damit man nicht etw»durch umherstreichendes fremdes Gesindel Schaden leide. L. Die Gesandten von Solothurn berichten, dasiBern in Folge des Vorfalls in der Clus gegen Solothurn immer unfreundlicher und hitziger werde, dailes ihm Wein, Salz und Anderes nicht zukommen lasse, die Wachen verstärke, den Weibel auf Bechburg ge-saugen genommen habe, während Solothurn freien Paß gebe, die Wachen eingezogen habe und Alles )»Erhaltung des Friedens thuc. Sie fragen an, wessen sich Solothurn zu versehen habe, wenn es überfalle»werden sollte. Es wird geantwortet, daß man nach besten: Vermögen sich bestreben werde, den Handel bei-zulegen ; da man aber die aufgenommenen Kundschaften noch nicht kenne und noch nicht wisse, auf welche»Theil die größere Schuld falle, könnten die Gesandten keinen bestimmten Entschluß fassen; hinget»versichern sie Solothurn, daß sie, insofern es wider Recht und Billigkeit angegriffen werden sollte, ihn: gegen-über ehrlich und redlich leisten werden, wozu die Blinde sie verpflichten. A. Da Lucern sich auf das An-suchen der Orte willig gezeigt hat, die Solennisation des Bundes mit dein Bischof von Basel in sei»^Stadt halte,: zu lassen, so soll auf künftiger Tagsatzung zu Baden der Tag dafür bestimmt werden. I».Ansuchen des Obersten König um die Erlaubniß zur Werbung dreier Compagnieen zu Fuß wird nicht ent-sprochen. i. Da zu vcrmuthen ist, daß Zürich zu Baden wiederum seine Beschwerden vorlegen werde, s»hält man den Zeitpunkt nicht für passend, in dieselben einzutreten, zumal auch die katholischen Orte ma»^Gegenbeschwerden vorzubringen hätten, und findet es für zweckmäßiger, die Behandlung derselben auf künf-tige Jahrrechnung zu verschieben. Unterdessen will man die zürcherischen Beschwerden den Landvögten ü»Thurgau und Rhcinthal mit dem Auftrag zuschicken, sie möchten die Sachen untersuchen, sich in den vor-handenen Acten und Satzungen umsehen und Gegenbeschwerden zu Papier bringen.
Zu x- Die auf den 29. September ursprünglich nach Pruntrut, später nach Delsberg angesetztBundesbeschwörung hatte in Folge Bs Ueberfalls der Berner in der Clus nicht stattgefunden. Die ^sandten von Freiburg allein waren zu Delsberg eingetroffen und hatten den Schwur geleistet. (Staatsarchiv Lucern - Acten Bisthum Basel Nr. 3.) Das Bundesinstrumcnt lautete gleich dem den 16.tember 1655 beschworenen. S. Bd. VI. 1. S. 1630.