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November 1632.
gegen einem oder anderm Ort zu Vortheil und Gunst des andern einiche Hostiliteten oder Feindlichkeitenzu verlieben.
3) Zu steifferer Erhaltung und mehrcr Versicherung obgemelter Neutralitet werden obgemclte Orte löbl.Ehdtgnoschaft und dero Zugcwante kein Volck, auch einichem Kriegsvolck keinen Paß erlauben noch gestatten,es seie gleich zu weßen Nachtheil oder Vortheil ein solches geschehen möchte nach Inhalt des Adscheids derin letst verschinem Mayen gehaltenen Tagsatzung.
4) Daß in allem deme, so Mischend dem König uß Schweden und einer löbl. Ehdtgnoschaft verhandletund tractirt würt, von keinem Theil nichts zu Nachtheil der Pündtnuß, so ein löbl. Eidtgnoschaft mit derCron Franckreich hat, geschehe und sollend obgemelte dreyzehen Ort und dero Zugcwante bei allen Puncten, Ar-ticlen und Conditionen obgemelter Pündtnuß verbunden bleiben, allem Vorbehalt, in diserem Tractat be-griffen, ohnangesehen.
5) Es sollend auch die hievor verzeichnete Articul den löbl. dreyzehen Orten und Zugewanten an derErbeinigung und andern zu discr Zeit habenden Pündtnußen, wie gleichsam auch an vollkommener undgentzlicher Ucbung Ihrer Hochhcit, Freiheiten, Privilegien und Jmmuniteten, noch in der freyen Posscssion,so sie ihrer Landen und Päßen besitzend, und allen andern ihren Rechtsamenen keinen Nachtheil verursachen,und soll diß alles uff vier Johrlang bestättiget werden. (Beilage zum Abschied.)
Zu l. Gesandte waren: Salomen Hirzel, Jost Bircher, Beat Zurlauben. Rudolf Wettstein, Franzvon Affry, Jakob Ziegler.
Zu Ir. In den in der Tschudischen Sammlung enthaltenen katholischen Verhandlungen heißt es inBetreff dieser Cassation: Es wird ein Schreiben des Bischofs von Constanz an die sieben katholischen Orteverlesen. Auf deren Begehren schickt er das Libell oder den Brief des frauenfeldischen Urtheils mit etlichenProtcstationcn. Im Beisein des Bürgermeisters von Zürich, des Oberstzunftmcisters Fäsch wird des Land-vogts Eschcr Siegel abgehauen, dem Bürgermeister von Zürich zugestellt und durch das Libell ein Loch ge-stochen. Oberst Fleckenstein nimmt es zu Händen.
Anm. Der in der Tschudischen Sammlung der Originalabschiede im Staatsarchiv Zürich dost. XII. 93.enthaltene Bericht der glarnerischen Gesandtschaft enthält noch folgende von den katholischen Gesandten be-sonders behandelte Punkte: ». Herr von Schaumburg, Statthalter der Regierung zu Ensisheim, undvr. Volmac, der Abgeordnete der Erzherzogin Claudia, suchen durch Vorträge die Neutralität abzuwenden,weil diese nicht ohne Verletzung der Erbeinigung eintreten würde. I». Hauptmann Zweyer ersucht diekatholischen Orte, auf den Bischof von Constanz ein gutes Aufsehen zu haben.
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Conferenz der VII katholischen Orte.
Lucern. t«32, 5. und «. November.
Staatsarchiv Lucern. Absch. So anno 1SZS. Bd. XXII. toi. 41g.
Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvenner; Ludwig Schumacher,Seckelmeister und Venner; Jost Bircher, Ritter; Ludwig Meyer, Spcnd- und Kornherr. U ri. KarlEmanuel von Noll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Johann Kaspar Arnold, Statthalter. SchwYZ'Sebastian Abyberg, Landammann; Heinrich Reding, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwaldcn-Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr; Johann Jmfeld, Alt-Landammann, vonObwalden; JohannZelger, Landammann und Landshauptmann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann, von Nidwaldcn. Z ug>