October 1632.
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könne wissen, was Gott etwa auch über die Eidgenossen verhängen möge, in welchem Falle man auch frohsein werde, irgendwo Sicherheit zu finden. I». Auf Sonntag den 7. November n. St. wird wieder eineTagleistung der XIII Orte nach Baden angesetzt, i. Zürich begehrt von den fünf katholischen Orten eineAntwort über die früher mehrmals zur Sprache gebrachten und ihnen jüngst überschicktcn Bcschwcrdcpunkte,die wegen der Religion im Thurgau und Nheinthal noch schwebend verblieben sind, und wünscht, daß mansich mit einander über eine Gesandtschaft und den Ort, wo man zusammen kommen könnte, vergleichenMöchte. Die katholischen Gesandten sind darüber nicht instruiert und erachten, daß diese Sache bis auf dieangesetzte Tagleistung wohl eingestellt bleiben könnte. II. Deßgleichen ersucht Zürich die fünf katholischen^rte, bei dem Prälaten zu St. Galleu dahin zu wirken, daß derselbe die ihm auf der Confercnz zu Frauenfeld^6 zugestellten Urtheilsbriefe cassiere und ausliefere, wie dieß der Bischof zu Constanz auch gethan habe,damit fernere Ungelcgenheiten erspart bleiben. Zugleich bringt Zürich in Erinnerung, daß es diem bewußter, nunmehr verglichener Sache ergangenen Kosten wiederum vorbehalten haben wolle. 1. DieMit Wallis verbündeten Orte geben Luccrn Vollmacht, zu Gunsten von Nidwalden ein Fürschrcibcn anWallis zu erlassen, es möchte das den Nidwaldnern arrestierte Vieh ohne Entgeld wieder verabfolgen.^ Jedes der fünf katholischen Orte soll auf nächste Tagleistung zu Baden instruieren, wie man sich inMhung auf die Verehrung an die Ehrensätze von Freiburg und Svlothurn in dem Streite mir ZürichM>d auch an den Schreiber und die Diener verhalten wolle, „weil des Heinrich Keller von Zürich aufer-Pte und dahier destillierte 62'/ü Gulden für jedes Ort noch nicht erlegt und man nicht eigentlich wissenMag, wann solche bezahlt werden, möchten." i». sKathvlische Ortes. Die Stadt Nheinfelden dankt für^ Antwort, welche ihr in Betreff der voi, Basel aus vom schwedischen Officianten Johann Forbcs an sieergangenen Aufforderung gegeben worden ist, und ersucht die katholische!, Orte, sie möchten die evangelischenaZU bestimmen, das schwedische unziemliche Beginnen in ihren Botmäßigkeiten abzustellen, die Schwedenauszuweisen und die Erbcinigung zu halten, widrigenfalls sie bei ihrer Herrschaft Oesterreich um Defcn-m>sn,ittel ai,suchen und eine Garnison nehmen müßte. Dermalen wird Nheinfelden darüber kein Bescheid^Aheilt. «». Herzog von Nohan begehrt den Durchpaß für 50 „Namtres" französischen Volkes zur Ver-eidigung Bündei,s und der Pässe. Obschoi, man vermöge des Bündnisses dieses Begehren nicht abschlagenau, nehmen es die Gesandten von Schwpz, da sie ohne Instruction dafür sind, aä roksrenänn,.
Ii» ans dem Lucerner-, « aus dem Schwyzcrceemplar.
Zu z». Der Vortrag Rohans ist vollständig abgedruckt im Norouro Dranoais Dom. 19. x. 538—542.
Zu «I. Diese Artikel lauten folgendermaßen: 1) Zwischcnd dem König von Schweden und desselbenZugethvncn und Vcrpündtetcn eins Thcils und den löbl. XII l. Orten, auch dcrsclbigcn Pundtsvcrwantcnanderseits wird einiche Hostilitct und Feindlichkeit verübt werden, und sollend kcincstheils StandMieter noch Personen, es scye gleich heimlich oder öffentlich, under was Schein oder Praetext es sein möchte,angcfcchtet und beleidiget werden.
2) Und damit bcmelte Ncutralitct von beiden Theilen zugleich gehalten werde und alle Occasionen,so dergleichen was Ungelcgenheit zustiegen könten, vcrmitten bleiben, werden alle Ort löbl. Eydtgnoschaftund dcro Zugewanten zugleich und ohn Underscheid dcß Gloubcns in obgemeltcr Neutralitet verbleiben,ohne daß einem oder andern, in den Mißverstendtnußcn, so sich zwüschcnd ihnen oder ihren Pundtsver-Mantcn, es scic gleich der Religion oder anderer Sachen halber, das Beneficium oder Nutz selbiger Neu-tralitet könne entzogen werden, also daß der König in Schweden und deßselbigen Zugethone nit befüegt.