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Juli 1632.
nimmt die Sache in den Abschied. I». Zug verlaugt von Lucern und Schwyz eine Erklärung, wessen essich als das an Zürich zunächst angrenzende Ort im Fall der Roth von ihnen in Beziehung auf Hülfe zugetrosten habe. Da die Gesandten dieser beiden Orte ihren Herren und Obern nicht vorgreifen können,geben sie den Fragenden die Vertröstung, daß ihnen in Kurzen: ein günstiger Entschluß werde zugesandtwerden, i. Als Tag zur Erneuerung des Bundes mit dem Bischof von Basel, welche in Pruntrnt vor sichgehen soll, wird der St. Michaelis Festtag (29. September) bestimmt. Ii. Auf das Ansuche«: des Bischofsvon Basel, man möchte Solothurn bestimmen, auf des Bischofs Koste«: eine Gesandtschaft an den Königvo«: Frankreich abzuordnen, falls derselbe, wie verlaute, den: Elsaß sich nähere, damit sein Land und seineUnterthanen verschont werde«:, ersucht man die Gesandte«: Solothnrns, nichts zu verabsäumen, wodurch de«»Fürstbischof geholfei: werden könne. 1. Marchese Dvgliani, seit 1625 außerordentlicher Ambassador desKönigs von Spanien, ist nach Italic«: abberufen. Durch eine Abordnung aus den Gesandte«: wird er „ab-gedankt" und ihm zu seiner Reise Glück gewünscht.
Besondere Verhandlungen von Lucern, Freiburg und Solothurn.in. Lucern hatte diese Gelegenheit benützt, um gegen Freiburg und Solothurn de«: Wunsch auszudrücken,sie möchten in Betracht der gefährlichen Zeitläufe ihren Gesandten den Auftrag gebe«:, die Besichtigung desheimliche«: zwischen einander bestehenden Vorkommnisses und der „Wortzeichen" vorzunehmen. Zu diese«»Zwecke trete«: nun zusammen vo«: Lucern: Moriz Au der Allmend, Schultheiß; Ulrich Heinscrlin, Statt-halter, Heinrich Fleckenstein, Ritter, Paunerherr; von Freiburg: Johann Reiff, Schultheiß; von Solothurn«Johann Degcnscher, Seckelmeister. Zuerst wird der 1620 zu St. Urban errichtete Abschied und das alteVerkommniß verlese«: und alsdann die heimlichen Wortzeiche«: gegen einander consrontiert. Man läßt uu»alles in Kraft verbleiben. Weil «na«: sich aber je nach Beschaffenheit der Zeitläufe zu richte«: hat, so wird,wie schon 1620, die Frage aufgeworfen, ob es besser sei, de«: ennetbirgischen Vogteien eine Steuer aufz»'legen, oder sie aber eintretenden Falls wie andere Unterthanen zu behandeln. Ata«: abstrahiert vo«: einerContribution und stellt die Sache zu weitere»: Nachdenken de«: Obrigkeiten auheim. ii. Da Zürich u»dBern sich so weit haben verlauten lassen, daß sie bei gegebenem Falle unfehlbar anfangs sich fremden Volksgegen die katholischen Orte bediene«: und erst nachher mit ihrer besten Macht und den: Landvolks gegen die-selben ausrücken werde«:, so finden die Gesandten nvthwendig, daß mau sich ebenfalls umsehe und bei Zelte»gute Freunde um ihre Hülfe anspreche. Obschon von Savohen und Wallis dermalen wenig zu hoffen ist,so soll man doch nicht unterlasse«:, ihnen gegenüber das freundschaftliche Verhältnis; zu cultiviereu. Da ma»aber jüngst von Bade«: aus ein ähnliches Begehren a«: Burgund gestellt und Hoffnung auf Assistenz erhalte»hat, so wird für passend erachtet, diese Verhandlung nicht falle«: zu lassen. Schultheiß Reiff wird erstickst'diese Sache bei seinen Herren und Obern zur Sprache zu bringen, damit sie als nächste Nachbar«: in: Na«»e»der katholischen Orte um solche Assistenz sollicitieren und etwas Gewisses in Erfahrung bringen. «». Wen»mau einen Ueberfall zu erwarte«: haben sollte, so hält man es für uöthig, nicht zu säumen oder dem Geg»^einen Vvrtheil zu lassen, sondern gegen Aarburg und Laugenthal einzufallen und, weil Freiburg und Solo-thurn mit Bern nicht wenig zu schaffen und wegen mehrerer guten Pässe sich gegen dasselbe zu wehren habe»würde«:, die Hülfe schnell aufbreche«: zu lassen. Zu diese»: Zwecke sind bereits drei „Lärinplätze" in dc»Freien Aemtern bestimmt. Den Obrigkeiten liegt ob, Proviant und Munition i«: Bereitschaft zu halte»'